Rechtsprechung
AG München, 04.04.2014 - 331 C 34366/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zur Höhe der Kleinschadensgrenze bei den Kfz-Sachverständigenkosten
- IWW
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Zur Bagatellschadensgrenze und zu den Sachverständigenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Kleiner Schaden - Hohe Kosten
- ra-skwar.de (Pressemitteilung)
Gutachterkosten - Erstattugnsfähigkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn das Sachverständigengutachten teurer ist als die Fahrzeugreparatur
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten bei Bagatellschaden
- lto.de (Kurzinformation)
Wenn das Gutachten teurer ist als der Schaden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
840 EUR Kfz-Reparaturkosten - Bagatellschaden?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein Ersatz für Kosten eines Sachverständigengutachtens bei Bagatellschäden (hier: 840 EUR)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kleiner Schaden - Hohe Kosten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kfz-Gutachten teurer als die Reparatur - Haftpflichtversicherung muss Sachverständigenkosten bei Bagatellschaden nicht ersetzen
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Sachverständigenkosten sind bei Bagatallunfallschäden (hier: 840 EUR) nicht erstattungsfähig
- haerlein.de (Kurzinformation)
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall zur Feststellung der Schadenshöhe - Nicht immer sind sie erstattungsfähig
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Kein Ersatz von Gutachterkosten bei Bagatellschäden
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.08.2014)
840 Euro sind Bagatellschaden
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Gutachterkosten bei Bagatellschäden
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Zur Bagatellschadensgrenze und zu den Sachverständigenkosten
Wird zitiert von ...
- AG Erding, 07.03.2022 - 116 C 4725/21 Allerdings kann der später ermittelte Schadensumfang im Rahmen tatrichterlicher Würdigung nach § 287 ZPO ein Gesichtspunkt für die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung tatsächlich erforderlich war oder ob andere, kostengünstigere Schätzungen wie bspw. ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs ausgereicht hätten, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az.: VIZR 365/03; AG München, Urteil vom 04.04.2014, Az.: 331 C 34366/13.