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   LG Hamburg, 20.04.2017 - 331 S 45/16   

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https://dejure.org/2017,22754
LG Hamburg, 20.04.2017 - 331 S 45/16 (https://dejure.org/2017,22754)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2017 - 331 S 45/16 (https://dejure.org/2017,22754)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2017 - 331 S 45/16 (https://dejure.org/2017,22754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 249 BGB, § 115 Abs 1 VVG
    Verweisung auf eine günstigere mühelos zugängliche und gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2017 - 331 S 45/16
    Allerdings kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und ggfs. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her einer Reparatur in dieser Werkstatt entspricht und wenn er ggfs. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH NJW 2014, 3236; BGH VersR 2015, 861; BGH NZV 2003, 372 ff.; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl., § 249 Rn. 24).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 29.04.2003 (vgl. BGH NZV 2003, 372 ff.) gerade festgestellt:.

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 313/13

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung des Geschädigten auf

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2017 - 331 S 45/16
    Allerdings kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und ggfs. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her einer Reparatur in dieser Werkstatt entspricht und wenn er ggfs. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH NJW 2014, 3236; BGH VersR 2015, 861; BGH NZV 2003, 372 ff.; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl., § 249 Rn. 24).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2017 - 331 S 45/16
    Allerdings kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und ggfs. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her einer Reparatur in dieser Werkstatt entspricht und wenn er ggfs. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH NJW 2014, 3236; BGH VersR 2015, 861; BGH NZV 2003, 372 ff.; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl., § 249 Rn. 24).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Der Geschädigte muss sich bei fiktiver Abrechnung unter den zuvor aufgezeigten Voraussetzungen auch dann auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen, wenn der Reparaturkostenkalkulation des von ihm beauftragten Sachverständigen bereits mittlere ortsübliche Sätze nicht markengebundener Fachwerkstätten zugrunde liegen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 20. April 2017 - 331 S 45/16, juris Rn. 25 f.; vgl. auch Heßeler, NJW 2017, 2182, 2184; aA OLG München, DAR 2014, 30, 31; LG Düsseldorf, DAR 2017, 200 Rn. 20 ff.).
  • LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17

    Fiktive Schadensabrechnung Verkehrsunfall - kostengünstigere Reparaturmöglichkeit

    Das Landgericht Hamburg hat zur Möglichkeit eines Verweises auf eine günstigere Reparatur in einer anderen freien Fachwerkstatt in seiner Entscheidung vom 20.04.2017, 331 S 45/16 ausgeführt (in juris Rn 25-27):.
  • AG Köln, 28.11.2017 - 263 C 99/17

    Kein Verweis auf Alternativwerkstatt

    Die Frage, ob sich der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung, wenn der Reparaturkalkulation ortsübliche Sätze einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde liegen, auf eine billigere Werkstatt innerhalb oder außerhalb seines Wohnortes verweisen lassen muss, verneint das Gericht (so auch OLG München, Urteil vom 13.09.2013, 10 U 859/13; LG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2017, 22 S 157/16; AG Köln, Urteil vom 20.03.2017, 266 C 90/16; AG Köln, Urteil vom 26.09.2016, 271 C 75/16; AG Köln, Urteil vom 19.04.2016, 263 C 210/15; AG Köln, Urteil vom 23.02.2016, 263 C 62/15; AG Köln, Urteil vom 24.11.2015, 263 C 81/15, AG Brühl, Urteil vom 19.11.2015, 20 C 131/15; AG München, Urteil vom 01.12.2014, 335 C 11782/14; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 26.11.2010, 114 C 3140/09, Geigel/Knerr, Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 1. Teil, 3. Kapitel Rn. 33; entgegen LG Köln, Urteil vom 31.08.2017, 11 S 356/16; LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2017, 331 S 45/16).
  • LG Bonn, 11.09.2018 - 5 S 53/18
    Daher erhalte der Geschädigte Kosten für eine Reparatur, welche dem Standard einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2017, 331 S 45/16; LG Wuppertal, Urteil vom 25.01.2018, 9 S 141/17; Heßeler , NJW 2017, 2182).
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