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   AG München, 25.02.2014 - 331 C 16026/13   

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https://dejure.org/2014,19976
AG München, 25.02.2014 - 331 C 16026/13 (https://dejure.org/2014,19976)
AG München, Entscheidung vom 25.02.2014 - 331 C 16026/13 (https://dejure.org/2014,19976)
AG München, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 331 C 16026/13 (https://dejure.org/2014,19976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen eines Eichhörnchens

  • RA Kotz

    Auffahrunfall wegen starkem Abbremsen wegen eines Eichhörnchens -Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Ich bremse auch für Tiere” - Aber Vorsicht damit bei kleinen Tieren!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Der Eichhörnchen-Fall

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall wegen eines Eichhörnchens - Mithaftung des Bremsenden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auffahrunfall wegen starken Abbremsens für ein Eichhörnchen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall wegen Kleintier

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teure Tierliebe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollbremsung aufgrund Eichhörnchens: Auffahrender haftet zu 75 % für Auffahrunfall - Abbremsen aufgrund Kleintiers rechtfertigt Haftungsanteil von 25 % für Vorausfahrenden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 992
  • NZV 2014, 418
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 23.06.1995 - 19 U 48/95

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Begriff des Fahrzeughalters

    Auszug aus AG München, 25.02.2014 - 331 C 16026/13
    Das OLG Köln hat hierzu z. B. ausgeführt (Urteil vom 23.6.1995,Aktenzeichen 19 U 48/95): Der Anscheinsbeweis kann erschüttert werden, durch die bewiesene Möglichkeit eines atypischen Verlaufs, etwa wenn der Vorausfahrende entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2 StVO ohne zwingenden Grund stark gebremst hat.
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus AG München, 25.02.2014 - 331 C 16026/13
    Daran fehlt es aber, wenn das vorausfahrende Fahrzeug durch eine Vollbremsung oder Notbremsung zum Stillstand kommt, denn ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren (zu allem: BGH, Urteil vom 16.1.2007, VI ZR 248/05).
  • LG Duisburg, 30.06.2016 - 12 S 118/15

    Auffahrunfall, plötzliches Bremsen, Haftungsverteilung

    Das Bremsen erfolgte aus einem nicht verkehrsimmanenten Grund und war damit nicht erforderlich (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2009, Az. 9 S 117/09 - Bremsen wegen einer Taube - und AG München, Urteil vom 25.02.2014, Az. 331 C 16026/13 - Bremsen wegen eines Eichhörnchens; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, a. a. O., Rn. 17).
  • LG Itzehoe, 02.09.2021 - 4 O 60/21

    Auffahrunfall durch starkes Bremsen

    So hat etwa das Amtsgericht München eine Haftungsquote von 75 % zu 25 % zu Lasten des Auffahrenden bei Abbremsen wegen eines Eichhörnchens angenommen, weil die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs durch einen Haftungsanteil iHv 25 % zu berücksichtigen sei (AG München, Urt. v. 25.02.2014 - 331 C 16026/13, NJW-RR 2014, 992).
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