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AG München, 25.02.2014 - 331 C 16026/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Ich bremse auch für Tiere” - Aber Vorsicht damit bei kleinen Tieren!
- lawblog.de (Kurzinformation)
Der Eichhörnchen-Fall
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Auffahrunfall wegen eines Eichhörnchens - Mithaftung des Bremsenden
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auffahrunfall wegen starken Abbremsens für ein Eichhörnchen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Auffahrunfall wegen Kleintier
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Teure Tierliebe
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vollbremsung aufgrund Eichhörnchens: Auffahrender haftet zu 75 % für Auffahrunfall - Abbremsen aufgrund Kleintiers rechtfertigt Haftungsanteil von 25 % für Vorausfahrenden
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 992
- NZV 2014, 418
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 23.06.1995 - 19 U 48/95
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Begriff des Fahrzeughalters
Auszug aus AG München, 25.02.2014 - 331 C 16026/13
Das OLG Köln hat hierzu z. B. ausgeführt (Urteil vom 23.6.1995,Aktenzeichen 19 U 48/95): Der Anscheinsbeweis kann erschüttert werden, durch die bewiesene Möglichkeit eines atypischen Verlaufs, etwa wenn der Vorausfahrende entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2 StVO ohne zwingenden Grund stark gebremst hat. - BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05
Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes
Auszug aus AG München, 25.02.2014 - 331 C 16026/13
Daran fehlt es aber, wenn das vorausfahrende Fahrzeug durch eine Vollbremsung oder Notbremsung zum Stillstand kommt, denn ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren (zu allem: BGH, Urteil vom 16.1.2007, VI ZR 248/05).
- LG Duisburg, 30.06.2016 - 12 S 118/15
Auffahrunfall, plötzliches Bremsen, Haftungsverteilung
Das Bremsen erfolgte aus einem nicht verkehrsimmanenten Grund und war damit nicht erforderlich (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2009, Az. 9 S 117/09 - Bremsen wegen einer Taube - und AG München, Urteil vom 25.02.2014, Az. 331 C 16026/13 - Bremsen wegen eines Eichhörnchens;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker, a. a. O., Rn. 17). - LG Itzehoe, 02.09.2021 - 4 O 60/21
Auffahrunfall durch starkes Bremsen
So hat etwa das Amtsgericht München eine Haftungsquote von 75 % zu 25 % zu Lasten des Auffahrenden bei Abbremsen wegen eines Eichhörnchens angenommen, weil die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs durch einen Haftungsanteil iHv 25 % zu berücksichtigen sei (AG München, Urt. v. 25.02.2014 - 331 C 16026/13, NJW-RR 2014, 992).