Rechtsprechung
LG Darmstadt, 24.06.2002 - 331 Js 34092/01 |
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Pressebericht, 06.07.2002)
Angeklagter Lehrer erhält fünf Jahre Haft
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+6Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 22.10.2014 - 2 StR 62/14
Lange Gefängnisstrafe für falsche Aussage
LG Osnabrück, 11.10.2013 - 12 O 2885/12Anspruchsdurchsetzung im zivilgerichtlichen Verfahren
LG Darmstadt, 13.09.2013 - 15 KLs 331 Js 7379/08Prozess um mutmaßlich falschen Vorwurf der Vergewaltigung // Kollege der
VG Wiesbaden, 14.09.2012 - 28 L 79/12Horst Arnold
LG Kassel, 05.07.2011 - 1620 Js 16973/08Freispruch nach fünf Jahren Haft - Wie konnte es zu diesem Fehlurteil kommen?
LG Darmstadt, 24.06.2002 - 331 Js 34092/01Horst Arnold
LG Osnabrück - 12 O 2885/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)Schmerzensgeldklage gegen Heidi K. wurde zurückgenommen - Zivilprozess beendet
Horst Arnold
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LG Kassel, 05.07.2011 - 1620 Js 16973/08
Freispruch nach fünf Jahren Haft - Wie konnte es zu diesem Fehlurteil kommen?
Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24.06.2002 - 331 Js 34092/01 - wird aufgehoben.Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten durch Urteil vom 24.06.2002, Aktenzeichen 331 Js 34092/01, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Mit Schreiben seines Verteidigers vom 25.03.2008 hat der Angeklagte beantragt, das durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24.06.2002 zum Aktenzeichen 331 Js 34092/01 abgeschlossene Verfahren zu seinen Gunsten wieder aufzunehmen.
In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt im Ausgangsverfahren 331 Js 34092/01 wiederholte die Nebenklägerin im Wesentlichen ihre polizeiliche Aussage vom 12.09.2001, wobei sie sich diesmal jedoch sicher war, dass der Angeklagte bei der Tat kein Kondom benutzt habe.
Gegen die Nebenklägerin ist bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt unter dem Aktenzeichen 331 Js 7379/08 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage, falschen Verdächtigung sowie Freiheitsberaubung anhängig, welches ihr Verhalten in dem Ausgangsverfahren 331 Js 34092/01 zum Gegenstand hat.
- LG Kassel, 05.07.2011 - 1 KLs 1620 Js 16973/08 Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24.06.2002 - 331 Js 34092/01 - wird aufgehoben.
Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten durch Urteil vom 24.06.2002, Aktenzeichen 331 Js 34092/01, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Mit Schreiben seines Verteidigers vom 25.03.2008 hat der Angeklagte beantragt, das durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24.06.2002 zum Aktenzeichen 331 Js 34092/01 abgeschlossene Verfahren zu seinen Gunsten wieder aufzunehmen.
In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt im Ausgangsverfahren 331 Js 34092/01 wiederholte die Nebenklägerin im Wesentlichen ihre polizeiliche Aussage vom 12.09.2001, wobei sie sich diesmal jedoch sicher war, dass der Angeklagte bei der Tat kein Kondom benutzt habe.
Gegen die Nebenklägerin ist bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt unter dem Aktenzeichen 331 Js 7379/08 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage, falschen Verdächtigung sowie Freiheitsberaubung anhängig, welches ihr Verhalten in dem Ausgangsverfahren 331 Js 34092/01 zum Gegenstand hat.