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   LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09   

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https://dejure.org/2010,7233
LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09 (https://dejure.org/2010,7233)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.07.2010 - 331 S 137/09 (https://dejure.org/2010,7233)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 331 S 137/09 (https://dejure.org/2010,7233)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Winterreifen, Sommerreifen, grobe Fahrlässigkeit

  • openjur.de

    § 2 Abs. 3a StVO; § 81 Abs. 2 VVG
    Leistungskürzung einer Versicherung bei der Nutzung von Sommerreifen während winterlichen Verhältnissen

  • Justiz Hamburg

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls bei Fahren mit Sommerreifen bei teilweise winterlichen Straßenverhältnissen

  • verkehrslexikon.de

    Beurteilung fehlender Winterreifen als nicht grobfahrlässig im Fahrzeug-Versicherungsrecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahren und Abkommen von der Straße eines mit Sommerreifen ausgestatteten PKW bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen als grob fahrlässiges Handeln

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 38
  • streifler.de

    Winterreifenpflicht: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahren mit Sommerreifen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 81 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 3 Buchst. a
    Fahren und Abkommen von der Straße eines mit Sommerreifen ausgestatteten PKW bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen als grob fahrlässiges Handeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nach dem Schnee ist vor dem Schnee - Der Sommerreifen im Winter

  • heise.de (Pressebericht, 09.12.2010)

    Versicherungsschutz trotz Sommerreifen im Winter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sommerreifen im Winter sind nicht zwingend grob Fahrlässig!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei Sommerreifen im Winter

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Fehlende Winterreifen alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei wechselhaften Witterungsverhältnissen ist Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht grob fahrlässig - Kein Recht zur Leistungskürzung durch Vollkaskoversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 3 U 186/02

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09
    Sie setzt neben einem objektiv verkehrswidrigen Verhalten subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260 ff).
  • AG Hamburg-St. Georg, 28.10.2009 - 916 C 359/09

    Wenn von der Straße abgekommen wird, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen!

    Auszug aus LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgericht Hamburg-St. Georg vom 28.10.2009 (Az.: 916 C 359/09) wie folgt abgeändert und neu gefasst:.
  • AG Mannheim, 22.05.2015 - 3 C 308/14

    Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Glatteisunfall: Gefahrerhöhung durch

    Weder war es an diesem Morgen ungewöhnlich kalt (laut Polizeibericht herrschten zum Unfallzeitpunkt -3°C) noch gab es an diesem Tag Niederschlag, der auf Glatteis hätte schließen lassen (vgl. dazu auch LG Hamburg, Urteil vom 02.07.2010, 331 S 137/09, zitiert nach Wenker, jurisPR-VerkR 20/2010 Anm. 3).
  • AG Papenburg, 10.03.2016 - 20 C 322/15

    Vollkaskoversicherung - Verkehrsunfall durch Benutzung von Sommerreifen im Winter

    Neben einem objektiv grob verkehrswidrigen Verhalten setzt sie subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (OLG Braunschweig, VersR 1997, 182; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260; LG Hamburg, DAR 2010, 473).
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