Rechtsprechung
LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Winterreifen, Sommerreifen, grobe Fahrlässigkeit
- openjur.de
§ 2 Abs. 3a StVO; § 81 Abs. 2 VVG
Leistungskürzung einer Versicherung bei der Nutzung von Sommerreifen während winterlichen Verhältnissen - Justiz Hamburg
Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls bei Fahren mit Sommerreifen bei teilweise winterlichen Straßenverhältnissen
- verkehrslexikon.de
Beurteilung fehlender Winterreifen als nicht grobfahrlässig im Fahrzeug-Versicherungsrecht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahren und Abkommen von der Straße eines mit Sommerreifen ausgestatteten PKW bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen als grob fahrlässiges Handeln
- ratgeber-arzthaftung.de , S. 38
- streifler.de
Winterreifenpflicht: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahren mit Sommerreifen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 81 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 3 Buchst. a
Fahren und Abkommen von der Straße eines mit Sommerreifen ausgestatteten PKW bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen als grob fahrlässiges Handeln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Nach dem Schnee ist vor dem Schnee - Der Sommerreifen im Winter
- heise.de (Pressebericht, 09.12.2010)
Versicherungsschutz trotz Sommerreifen im Winter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sommerreifen im Winter sind nicht zwingend grob Fahrlässig!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine grobe Fahrlässigkeit bei Sommerreifen im Winter
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Fehlende Winterreifen alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei wechselhaften Witterungsverhältnissen ist Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht grob fahrlässig - Kein Recht zur Leistungskürzung durch Vollkaskoversicherung
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 28.10.2009 - 916 C 359/09
- LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 3 U 186/02
Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines …
Auszug aus LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09
Sie setzt neben einem objektiv verkehrswidrigen Verhalten subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260 ff). - AG Hamburg-St. Georg, 28.10.2009 - 916 C 359/09
Wenn von der Straße abgekommen wird, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen!
Auszug aus LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgericht Hamburg-St. Georg vom 28.10.2009 (Az.: 916 C 359/09) wie folgt abgeändert und neu gefasst:.
- AG Mannheim, 22.05.2015 - 3 C 308/14
Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Glatteisunfall: Gefahrerhöhung durch …
Weder war es an diesem Morgen ungewöhnlich kalt (laut Polizeibericht herrschten zum Unfallzeitpunkt -3°C) noch gab es an diesem Tag Niederschlag, der auf Glatteis hätte schließen lassen (vgl. dazu auch LG Hamburg, Urteil vom 02.07.2010, 331 S 137/09, zitiert nach Wenker, jurisPR-VerkR 20/2010 Anm. 3). - AG Papenburg, 10.03.2016 - 20 C 322/15
Vollkaskoversicherung - Verkehrsunfall durch Benutzung von Sommerreifen im Winter
Neben einem objektiv grob verkehrswidrigen Verhalten setzt sie subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (OLG Braunschweig, VersR 1997, 182; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260; LG Hamburg, DAR 2010, 473).