Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 25.02.1988 - 331, 376, 378/85, 331/85, 376/85   

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https://dejure.org/1988,887
EuGH, 25.02.1988 - 331, 376, 378/85, 331/85, 376/85 (https://dejure.org/1988,887)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.1988 - 331, 376, 378/85, 331/85, 376/85 (https://dejure.org/1988,887)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 331, 376, 378/85, 331/85, 376/85 (https://dejure.org/1988,887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bianco und Girard / Directeur général des douanes und droits indirects

    Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare innerstaatliche Abgaben - Erstattung - Beweislast für die Nichtabwälzung allein beim Abgabenpflichtigen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Bianco und Girard / Directeur général des douanes und droits indirects

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von nationalen Rechtsvorschriften über die Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge mit Gemeinschaftsrecht; Abgaben auf Verbrauch von Benzin und Heizöl; Abhängigkeit der Erstattung vom Nachweis der Nicht-Abwälzung der Abgaben auf den Verbraucher; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare innerstaatliche Abgaben - Erstattung - Beweislast für die Nichtabwälzung allein beim Abgabenpflichtigen - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nachweis der Nichtabwälzung der Abgaben auf den Warenpreis.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Das gilt auch im Handel (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - C-331/85, Slg. 1988, 1099 Rn. 17 - Bianco und Girard; Urteil vom 2. Oktober 2003 - C-147/01, Slg. 2003, I-11365 Rn. 96 = RIW 2004, 313 - Webers Wine World).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    12 bis 16, vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79, Just, Slg. 1980, 501, Randnr. 25, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Randnr. 14, vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85, Bianco und Girard, Slg. 1988, 1099, Randnr. 12, vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799, Randnr. 7, vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen 123/87 und 330/87, Jeunehomme und EGI, Slg. 1988, 4517, Randnr. 17, vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-96/91, Kommission/Spanien, Slg. 1992, I-3789, Randnr. 12, und vom 19. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 43).
  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Nach allem hat das vorlegende Gericht beschlossen, dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Ist mit einer zutreffenden Auslegung von Artikel 5 EG-Vertrag, auch im Lichte der Grundsätze, die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, auf die in den Gründen dieses Beschlusses verwiesen wurde (siehe Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90, Emmott, Slg. 1992, I-4269; vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85, Bianco und Girard, Slg. 1988, 1099; vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595; vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633; vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 826/79, Mireco, Slg. 1980, 2559; vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, Slg. 1980, 2545; vom 27. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 66/79, 127/79 und 128/79, Salumi u. a., Slg. 1980, 1237; vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79, Just, Slg. 1980, 501; vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und Francovich u. a., a. a. O.), ein Gesetz eines Mitgliedstaats vereinbar, in dem der Mitgliedstaat die Verfahrensmodalitäten für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs durch Bürger, denen dieses Recht wegen fehlender Umsetzung nicht unmittelbar anwendbarer Richtlinien aufgrund der Gemeinschaftsrechtsordnung zusteht, so regelt, daß der Geschädigte die Klage nur innerhalb einer einjährigen Ausschlußfrist erheben kann, die am Tag des Inkrafttretens dieser innerstaatlichen Regelung zu laufen beginnt, während die Schadensersatzklage aus außervertraglicher Haftung im innerstaatlichen Recht dieses Mitgliedstaats normalerweise einer Verjährungsfrist von fünf Jahren unterliegt und auch die Klage, mit der im Rahmen der durch die vollständige Umsetzung der Richtlinie geschaffenen Regelung die Sozialleistung begehrt wird, einer einjährigen Frist unterliegt, bei der es sich aber um eine Verjährungsfrist handelt, wenn der Mitgliedstaat auf diese Weise für den gerichtlichen Schutz der in der Gemeinschaftsrechtsordnung begründeten Rechte einen Verfahrensmechanismus vorsieht, der sich in der erwähnten Hinsicht von "ähnlichen" Klagen und Rechtsbehelfen unterscheidet, wie sie das innerstaatliche Recht des Mitgliedstaats vorsieht (wobei noch zu präzisieren ist, daß sämtliche Klagen, die auf die Erlangung der Leistungen gerichtet sind, die der gesetzlich zur Schadensersatzleistung verpflichtete Träger zu erbringen hat, zur Zeit nach dem innerstaatlichen Recht des Mitgliedstaats jedenfalls einer einjährigen Ausschlußfrist unterliegen), und ist das nationale Gericht im Falle der Unvereinbarkeit dieses Gesetzes verpflichtet, diese Ausschlußfrist unangewendet zu lassen und den geschädigten Bürgern so die Erhebung der Klage auch nach Ablauf der einjährigen Ausschlußfrist zu ermöglichen, und gilt in diesem Fall dann die für gewöhnliche Schadensersatzklagen vorgesehene fünfjährige Verjährungsfrist oder die für die Erlangung der Sozialleistungen im Rahmen des "regulären" Systems vorgesehene einjährige Verjährungsfrist? Zur Zulässigkeit der Vorlagefrage Das INPS macht geltend, das Gemeinschaftsrecht enthalte über das hinaus, was der Gerichtshof bereits im Urteil Francovich I aufgeführt habe, nichts, was dem nationalen Gericht bei der Entscheidung des Ausgangsverfahrens dienlich sein könnte.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85   

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https://dejure.org/1987,17613
Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85 (https://dejure.org/1987,17613)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.09.1987 - 331/85 (https://dejure.org/1987,17613)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. September 1987 - 331/85 (https://dejure.org/1987,17613)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Les Fils de Jules Bianco SA und J. Girard Fils SA gegen Directeur général des douanes et droits indirects.

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nachweis der Nichtabwälzung der Abgaben auf den Warenpreis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85
    Diese in der Rechtssache Rewe erstmalig aufgestellten allgemeinen Grundsätze wurden in einer Reihe weiterer Urteile bestätigt (Rechtssachen 45/76, Comet/Produktschap voor Siergewassen, Slg. 1976, 2043, 68/79, Just/Dänisches Ministerium für das Steuerwesen, Slg. 1980, 501, 61/79, Amministrazione delle Finanze dello Stato/Denkavit Italiana, Sig.
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85
    1980, 1205, 811/79, Amministrazione delle Finanze dello Stato/Ariete, Slg. 1980, 2545, 826/79, Amministrazione delle Finanze dello Stato/Mireco, Slg. 1980, 2559, und 199/82, Amministrazione delle Finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595).
  • EuGH, 10.07.1980 - 826/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / MIRECO

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85
    1980, 1205, 811/79, Amministrazione delle Finanze dello Stato/Ariete, Slg. 1980, 2545, 826/79, Amministrazione delle Finanze dello Stato/Mireco, Slg. 1980, 2559, und 199/82, Amministrazione delle Finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595).
  • EuGH, 27.02.1980 - 68/79

    Just

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85
    Diese in der Rechtssache Rewe erstmalig aufgestellten allgemeinen Grundsätze wurden in einer Reihe weiterer Urteile bestätigt (Rechtssachen 45/76, Comet/Produktschap voor Siergewassen, Slg. 1976, 2043, 68/79, Just/Dänisches Ministerium für das Steuerwesen, Slg. 1980, 501, 61/79, Amministrazione delle Finanze dello Stato/Denkavit Italiana, Sig.
  • EuGH, 12.06.1980 - 130/79

    Express Dairy Foods

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85
    Express Dairy Foods Ltd/Intervention Board for Agricultural Produce, Slg. 1980, 1887).
  • EuGH, 10.07.1980 - 811/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85
    1980, 1205, 811/79, Amministrazione delle Finanze dello Stato/Ariete, Slg. 1980, 2545, 826/79, Amministrazione delle Finanze dello Stato/Mireco, Slg. 1980, 2559, und 199/82, Amministrazione delle Finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595).
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85
    Obschon der Rat die Verordnung Nr. 1430/79 vom 2. Juli 1979 über die Erstattung oder den Erlaß von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben, die die Gemeinschaft selbst einführt und die von den Mitgliedstaaten erhoben werden (ABl. L 175, S. 1), erlassen hat, besteht noch keine Verordnungsregelung, um die nationalen Regeln und Verfahren in bezug auf Abgaben zu harmonisieren, die von Mitgliedstaaten unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht auferlegt wurden - obwohl der Gerichtshof seit 1976 betont, daß die, Befugnis zum Erlaß solcher Regeln gegeben und deren Fehlen mißlich ist (Rechtssache 33/76, Rewe-Zentralfinanz eG/Saarland, Slg. 1976, 1989; Rechtssache 130/79,.
  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85
    Die Parteien und die Kommission tragen unwidersprochen vor, daß Artikel 13 Absatz V des Finanzgesetzes 1981 aufgrund des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347) erlassen worden sei, in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß die Besteuerung bestimmter eingeführter Branntweine gegen Artikel 95 EWG-Vertrag verstoße.
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