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LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11
- OLG Hamburg, 17.04.2012 - 9 U 17/12
- BGH, 20.07.2016 - IV ZR 166/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 29.11.1994 - 29 U 6525/93
Keine Pflicht zum Hinweis auf den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist (§ 8 Abs. 4 …
Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11
Ein Fehlen der in § 8 Abs. 4 Satz 4 VVG 1990 vorgesehenen Belehrung des Versicherungsnehmers hat auf den Fristbeginn des § 8 Abs. 4 VVG 1990 keinen Einfluss, da diese Bestimmung im Gegensatz zu § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG keine Regelung dahingehend enthält, dass bei unterbliebener Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht zu laufen begänne (vgl. OLG München, VersR 1995, 1037). - BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein …
Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11
Im Übrigen ist anerkannt, dass Richtlinien im hier gegebenen horizontalen Verhältnis einer Vertragspartei zu anderen keine Wirkung entfalten (vgl. BGH, NJW 2009, 427, 430). - OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 103/11
Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der …
Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11
Nach überwiegender und richtiger Ansicht bildet jedoch die unterjährliche Zahlung von Versicherungsbeiträgen gegen Ratenzahlungszuschläge keinen entgeltlichen Zahlungsaufschub und fällt daher weder unter das Verbraucherkreditrecht noch unter die Preisangabenverordnung; die Angabe des effektiven Jahreszinses ist deshalb nicht erforderlich (vgl. OLG Hamburg, VersR 2012, 41).