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   LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11   

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https://dejure.org/2012,97304
LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11 (https://dejure.org/2012,97304)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2012 - 332 O 40/11 (https://dejure.org/2012,97304)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 332 O 40/11 (https://dejure.org/2012,97304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 8 VVG, § 280 BGB, § 311 BGB, § 355 BGB, § 499 BGB
    Abwicklung eines Lebensversicherungsvertrages: Rückzahlung des Rückkaufswertes zuzüglich Prämien; Aufklärung über Rückvergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 29.11.1994 - 29 U 6525/93

    Keine Pflicht zum Hinweis auf den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist (§ 8 Abs. 4

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11
    Ein Fehlen der in § 8 Abs. 4 Satz 4 VVG 1990 vorgesehenen Belehrung des Versicherungsnehmers hat auf den Fristbeginn des § 8 Abs. 4 VVG 1990 keinen Einfluss, da diese Bestimmung im Gegensatz zu § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG keine Regelung dahingehend enthält, dass bei unterbliebener Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht zu laufen begänne (vgl. OLG München, VersR 1995, 1037).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11
    Im Übrigen ist anerkannt, dass Richtlinien im hier gegebenen horizontalen Verhältnis einer Vertragspartei zu anderen keine Wirkung entfalten (vgl. BGH, NJW 2009, 427, 430).
  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 103/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2012 - 332 O 40/11
    Nach überwiegender und richtiger Ansicht bildet jedoch die unterjährliche Zahlung von Versicherungsbeiträgen gegen Ratenzahlungszuschläge keinen entgeltlichen Zahlungsaufschub und fällt daher weder unter das Verbraucherkreditrecht noch unter die Preisangabenverordnung; die Angabe des effektiven Jahreszinses ist deshalb nicht erforderlich (vgl. OLG Hamburg, VersR 2012, 41).
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