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   LG Hamburg, 27.06.2013 - 334 O 104/13   

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https://dejure.org/2013,35856
LG Hamburg, 27.06.2013 - 334 O 104/13 (https://dejure.org/2013,35856)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2013 - 334 O 104/13 (https://dejure.org/2013,35856)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 334 O 104/13 (https://dejure.org/2013,35856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 546 Abs 2 BGB, § 940 ZPO, § 940a Abs 2 ZPO, § 940a Abs 3 ZPO
    Gewerberaummiete: Räumungsverfügung gegen einen Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumung und Herausgabe von Geschäftsräumen i.R.e. Kündigung wegen Zahlungsverzugs der Mietzahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsverfügung gegen Dritte bei Gewerberaummiete zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Räumungsverfügung gegen Dritte bei Gewerberaummiete

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Räumungsverfügung bei Gewerbemiete doch möglich?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Räumungsverfügung gegen Dritte auch bei Gewerberaummiete zulässig! (IMR 2014, 132)

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3666
  • NZM 2013, 860
  • ZMR 2015, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Dresden, 29.11.2017 - 5 U 1337/17

    Zulässigkeit einer Räumungsverfügung hinsichtlich vermieteten Gewerberaums

    Dagegen vertreten verschiedene Landgerichte (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013 - 334 O 104/13 -, NJW 2013, 3666; LG Krefeld, Beschluss vom 08.03.2016 - 2 S 60/15 -, ZMR 2016, 448) und Literaturstimmen (Hinz NZM 2012, 777, 794; Fleindl ZMR 2014, 938; Klüver ZMR 2015, 10 f.; Börstinghaus jurisPR-MietR 7/2016 Anm. 4; Streyl in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage, § 940a ZPO Rn. 57; Drescher in: Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 940a Rn. 9) die Auffassung, die im § 940a Abs. 2 ZPO zum Ausdruck gekommenen Wertungen seien auch hinsichtlich der Voraussetzungen für den Erlass vom Räumungsverfügungen im Bereich der gewerblichen Miete zu berücksichtigen.
  • OLG München, 12.12.2017 - 32 W 1939/17

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Räumung und Herausgabe von gewerblich

    Wenn der Gesetzgeber schon die Räumung von Wohnraum im Wege einstweiliger Verfügung, die grundsätzlich ausgeschlossen ist, in diesen Fällen erleichtert zulässt, können diese typisierten Verfügungsgründe erst recht andere Gründe im Sinne von § 940 ZPO darstellen, wenn die Räumung von gewerblich genutzten Räumen durch einstweilige Verfügung verlangt wird, die grundsätzlich gesetzlich zulässig ist (Fleindl ZMR 2014, 938; LG Krefeld ZMR 2016, 448; LG Hamburg NJW 2013, 3666; Klüver ZMR 2015, 10).
  • OLG Celle, 24.11.2014 - 2 W 237/14

    Anordnung der Räumung von Gewerbemieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Insoweit kann sie die Antragstellerin weder mit Erfolg auf die vereinzelt gebliebene Entscheidung des Landgerichts Hamburg berufen, die den § 940 Abs. 2 ZPO aufgrund eines "Erst-Recht-Schlusses" auch auf die Gewerberaummiete erstrecken will, weil bei der Nachteilsabwägung ein nicht so überragendes Rechtsgut wie die grundrechtlich geschützte Wohnung betroffen sei (LG Hamburg NJW 2013, 3666), noch auf die von ihr angeführten Literaturmeinungen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Mietrechtsänderungsgesetz 2013 ein praktisches Bedürfnis für eine Ausweitung des § 940 Abs. 2 ZPO auch auf einstweilige Verfügungen im Gewerberaummietrecht bejaht haben.
  • KG, 09.05.2019 - 8 W 28/19

    Einstweilige Verfügung: Räumungsverfügung für gewerblich genutzte Räume

    Wenn der Gesetzgeber schon die Räumung von Wohnraum im Wege einstweiliger Verfügung, die grundsätzlich ausgeschlossen ist, in diesen Fällen erleichtert zulässt, können diese typisierten Verfügungsgründe erst recht andere Gründe im Sinne von § 940 ZPO darstellen, wenn die Räumung von gewerblich genutzten Räumen durch einstweilige Verfügung verlangt wird, die grundsätzlich gesetzlich zulässig ist (Fleindl ZMR 2014, 938; LG Krefeld ZMR 2016, 448; LG Hamburg NJW 2013, 3666; Klüver ZMR 2015, 10).
  • LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15

    Räumungsverfügung gegen Dritte möglich!

    Das bedeutet nicht eine analoge Anwendung des § 940a Abs. 2 ZPO, sondern die Übernahme von dessen gesetzlicher Wertung in den weitgehend offenen Tatbestand des § 940 ZPO (Ähnlich bzw. im Ergebnis wie hier: LG Hamburg NJW 2013, 3666; LG Hamburg ZMR 2015, 380; Fleindl ZMR 2014, 938; Hinz ZMR 2012, 163 und NZM 2012, 793; Wiek InfoM 2013, 507; Neuhaus ZMR 2013, 694; Fleindl ZMR 2013, 685; Schmid GE 2014, 227; Klüver ZMR 2015, 10.
  • OLG Hamburg, 20.03.2015 - 8 U 120/14

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung eines

    Die damit der Sache nach verbundene Frage, ob die in § 940a Abs. 2 ZPO für die Wohnraummiete getroffene Regelung auch auf Gewerberaummietverhältnisse ausgeweitet werden kann, ist aus Sicht des Senats aber in oben dargestelltem Sinne nicht hinreichend geklärt (gegen eine Ausweitung OLG Celle, Urteil vom 22.12.2004, Az. 7 U 236/04 - zitiert nach juris; KG Berlin NJW 2013, 3588 f.; OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2014, Az. 2 W 237/14 - zitiert nach juris; dafür LG Hamburg NJW 2013, 3666; zur Problematik siehe auch Klüver, ZMR 2015, 10 f.).
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