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   RG, 29.03.1911 - Rep. V. 335/10   

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RG, 29.03.1911 - Rep. V. 335/10 (https://dejure.org/1911,139)
RG, Entscheidung vom 29.03.1911 - Rep. V. 335/10 (https://dejure.org/1911,139)
RG, Entscheidung vom 29. März 1911 - Rep. V. 335/10 (https://dejure.org/1911,139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der gesetzliche Vertreter die erforderliche Genehmigung des Kindes zu einem Vertrage, den er für sich mit einem Dritten abgeschlossen hat, namens des Kindes dem Dritten gegenüber wirksam erklären? Bedarf die Abtretung einer Hypothekenforderung des Kindes zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hypothekenabtretung. ; Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 76, 89
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83

    LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht,

    Die Rechtsfolgen des § 161 Abs. 1 BGB traten nicht ein, weil die Gemeinschuldnerin der Veräußerung der Lkw an die Beklagte in den Schreiben vom 25. Mai und 6. September 1979 ausdrücklich zustimmte (RGZ 76, 89, 91; BGB-RGRK (Steffen) § 161 Rdn. 5; Erman/W. Hefermehl § 161 Rdn. 5) und damit, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, einverständlich mit der Firma DB die aufschiebend bedingte Übereignung rückgängig machte.
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    In diesem Falle ist nach herrschender Meinung § 108 BGB auf das einseitige Rechtsgeschäft des Minderjährigen entsprechend anzuwenden (RGZ 76, 89, 91; Soergel/Hefermehl, BGB 12. Aufl., § 111 Rdn. 1; StaudingerDilcher, BGB 12. Aufl., § 111 Rdn. 9; MünchKomm/Gitter, aaO, § 111 Rdn. 7; BGB-RGRK/Krüger-Nieland, BGB 12. Aufl., § 111 Rdn. 1, Flume, Allg. Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Bd. II § 13, 7 c, cc).
  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Da er aber sämtliche Willenserklärungen in Gegenwart des persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafters der Beklagten abgegeben hat, ist bei lebensnaher Betrachtungsweise davon auszugehen, daß er auch die erforderlichen Zustimmungen diesem gegenüber erklärt hat (§ 182 Abs. 1 BGB); dann aber liegt ein Fall des § 181 BGB nicht vor (RGZ 76, 89, 92 - 93).
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Umstritten ist, inwieweit dieser Grundsatz Ausnahmen nach der einen oder anderen Richtung duldet (einerseits Ausdehnung des § 181, vgl. RGZ 76, 89; 75, 357; 143, 350, 352/54; andererseits Einschränkung, vgl. Urteil des III. Zivilsenats vom 19. Juni 1961, III ZR 89/60, FamRZ 1961, 473, 475).
  • BayObLG, 02.07.1993 - REMiet 5/92

    Mietvertrag auf Lebenszeit als befristetes Mietverhältnis

    Daher ist ein Dauerschuldverhältnis als befristet (auflösend befristet, §§ 163, 158 Abs. 2 BGB ; vgl. RGZ 76, 89/90; Soergel/M. Wolf § 163 Rn. 2) anzusehen, dessen Laufzeit an die Lebenszeit einer Person gebunden ist.
  • BGH, 18.06.1971 - V ZB 4/71

    Gemeinsame Verfügung von Testamentsvollstrecker und Erben

    Das wird von seinem familienrechtlichen Verhältnis zur Nacherbin Gisela Kammer (Beteiligte zu 5) sowie davon abhängen, ob die im Vertrag enthaltene Zustimmungserklärung der Nacherben als (nur) dem Testamentsvollstrecker oder (auch) den Vorerben gegenüber abgegeben auszulegen ist (vgl. in letzterer Hinsicht RGZ 76, 89, 92/93, auch BGHZ 41, 104, 107) [BGH 30.01.1964 - VII ZR 5/63].
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95

    Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei vorweggenommener Erbfolge

    Dieser im Anschluß an Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 76, 89/90 f. und 128, 246/249) und des Kammergerichts (JW 1932, 2445 und DNotZ 1937, 330 f.) entwickelten Ansicht lag die zutreffende Erkenntnis zugrunde, daß eine einzige Vormerkung grundsätzlich nur dann genügen kann, wenn es sich auch nur um einen Anspruch handelt, weil mehrere verschiedene Ansprüche nicht unter dem Dach einer einzigen Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erfordern, wie Ansprüche gegeben sind.
  • OLG Hamm, 01.07.2016 - 15 W 112/16

    Zulässigkeit der Eintragung eines Vermerks über die aufschiebend bedingte

    Es ist seit Zeiten des Reichsgerichts höchstrichterlich anerkannt, dass die bedingte Abtretung von dinglichen Rechten, und zwar auch solchen, die -wie die Hypothekakzessorisch zu einem schuldrechtlichen Anspruch sind, im Grundbuch vermerkt werden kann, insbesondere um einen gutgläubigen Erwerb nach § 161 Abs. 3 BGB zu verhindern (RGZ 76, 89, 91).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

    Zum anderen versteht man darunter die Regelung, daß ein Recht zunächst nach einem Berechtigten allein auflösend bedingt oder befristet durch seinen Tod, durch dasselbe Ereignis aber aufschiebend bedingt oder unter einem Anfangstermin einem weiteren Berechtigten zusteht (vgl. RGZ 76, 89 /90 für die Hypothek; KG JW 1932, 2445 für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit; KG DNotZ 1937, 330 für die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; LG Traunstein MittBayNot 1978, 61 für die Hypothek; Horber Anh. zu § 44 Anm. 2 A; Güthe/Triebe/ Vorbem. vor § 13 Rdnr. 23).
  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94

    Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit

    Auf die streitige Frage, ob der Vorerbe und gesetzliche Vertreter des Nacherben von dessen Vertretung bei Erklärung der Zustimmung nur dann ausgeschlossen ist, wenn er sie sich selbst gegenüber erklärt (so OLG Hamm NJW 1965, 1489 f., LG Berlin Rpfleger 1987, 457 ; Soergel/Harder BGB 12. Aufl. § 2113 Rn. 9, allgemein für Anwendbarkeit des § 181 nur in diesem Falle RGZ 76, 89; BGHZ 94, 132/137; BayObLGZ 1951, 456, BayObLG …
  • OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09

    Auflösend bedingte Übertragung eines GbR-Anteils im Grundbuch eintragungsfähig

  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

  • OLG Hamm, 11.04.2003 - 10 WF 53/03

    Anforderungen an die Bestellung einer Grundschuld durch die Vorerbin

  • OLG Bamberg, 15.05.2023 - 10 Wx 8/23

    Aufschiebende Bedingung, Kostenentscheidung, Auflösende Bedingung,

  • LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87

    Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zur Zustimmungserklärung der Eltern von

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Rechtsprechung
   EGMR, 22.02.2011 - 335/10   

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https://dejure.org/2011,55787
EGMR, 22.02.2011 - 335/10 (https://dejure.org/2011,55787)
EGMR, Entscheidung vom 22.02.2011 - 335/10 (https://dejure.org/2011,55787)
EGMR, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 335/10 (https://dejure.org/2011,55787)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EKMR, 08.09.1997 - 30229/96

    J. M.F. ET AUTRES contre le PORTUGAL

    Auszug aus EGMR, 22.02.2011 - 335/10
    L'arrêt Almeida Garrett, Mascarenhas Falcão et autres c. Portugal (nos 29813/96 et 30229/96, CEDH 2000-I) décrit, en ses paragraphes 31 à 37, 1e droit et la pratique internes pertinents en matière de réforme agraire.

    En effet, les sommes que la requérante devait recevoir n'ont pas été mises à sa disposition dans les délais prévus par la législation interne pertinente et le taux d'intérêt moratoire était trop faible par rapport à la dépréciation de la monnaie pendant la période concernée (voir Almeida Garrett, Mascarenhas Falcão et autres c. Portugal (satisfaction équitable), nos 29813/96 et 30229/96, §§ 22 et 23, 10 avril 2001).

  • LG Freiburg, 18.09.2003 - 5 Qs 84/03

    Erstattung von Flugkosten eines Rechtsanwalts als Reisekosten nach Verzicht auf

    Auszug aus EGMR, 22.02.2011 - 335/10
    Il convient d'ajouter que le Tribunal constitutionnel a confirmé sa jurisprudence en la matière (arrêt Almeida Garrett précité, § 37) par son arrêt no 85/03/T du 12 février 2003.
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