Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.1990 - 339/87   

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https://dejure.org/1990,670
EuGH, 15.03.1990 - 339/87 (https://dejure.org/1990,670)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.1990 - 339/87 (https://dejure.org/1990,670)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 1990 - 339/87 (https://dejure.org/1990,670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1 . Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Voraussetzungen - Vorhandensein eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet - Blosse Verwaltungspraxis nicht ausreichend

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverstoß durch nicht rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; Erlass der erforderlichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften ; Jagdbarkeit bestimmter Vogelarten; Suchen und Sammeln von Eiern ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 9; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Voraussetzungen - Vorhandensein eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet - Blosse Verwaltungspraxis nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichteinhaltung einer Richtlinie - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.10.1987 - 236/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 15.03.1990 - 339/87
    36 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Oktober 1987 in der Rechtssache 236/85 ( Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3989 ) ausgeführt hat, müssen die Voraussetzungen, unter denen das Abhalten von Jagdhundwettbewerben oder die Abrichtung solcher Hunde genehmigt werden können, in normativen Bestimmungen festgelegt werden, und zwar unabhängig davon, ob eine Verwaltungspraxis mit den Schutzgeboten der Richtlinie übereinstimmt.
  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 15.03.1990 - 339/87
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 ( Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661 ) ausgeführt hat, lässt diese Vorschrift erkennen, daß die Umsetzung einer Richtlinie nicht notwendigerweise in jedem Mitgliedstaat ein Tätigwerden des Gesetzgebers verlangt.
  • EuGH, 23.02.1988 - 429/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 15.03.1990 - 339/87
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 429/85 ( Kommission/Italien, Slg. 1988, 843 ) bekräftigt hat, können blosse Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtung angesehen werden, die Artikel 189 EWG-Vertrag den Mitgliedstaaten, an die eine Richtlinie gerichtet ist, auferlegt.
  • EuGH, 27.04.1988 - 252/85

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 15.03.1990 - 339/87
    Was speziell die Richtlinie 79/409 betrifft, so ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie insbesondere durch das Urteil vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85 ( Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243 ) bestätigt wurde, daß die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Vorschrift erfordert, sondern daß ihr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden kann, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet.
  • EuGH, 17.09.1987 - 412/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 15.03.1990 - 339/87
    15 Was das Vorbringen der niederländischen Regierung angeht, daß die Bejagung dieser Arten im Hinblick auf die Begrenzung bedeutender Schäden gerechtfertigt sei, so ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. September 1987 in der Rechtssache 412/85 ( Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 3503 ) entschieden hat, eine solche Ausnahme sich auf zumindest einen der in Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie abschließend aufgezählten Gründe stützen und den Anforderungen von Absatz 2 dieses Artikels entsprechen muß, mit denen die Ausnahmen auf das strikt Notwendige begrenzt und der Überwachung durch die Kommission zugänglich gemacht werden sollen.
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache 339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, 851, Randnr. 25) entschieden hat, müssen die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet bereitstellen.
  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Derartige Anhaltspunkte ergeben sich auch nicht aus den von den Klägern herangezogenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 15. März 1990 - Rs. C-339/87 - Slg. 1990, I-851 , vom 17. Mai 2001 - Rs. C-159/99 - Slg. 2001, I-4007 , vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - Slg. 2005, I-9017 und vom 10. Mai 2007 - Rs. C-508/04 - Slg. 2007, I-3787).

    In sämtlichen genannten Entscheidungen ging es um nationale Rechtsvorschriften, die - anders als § 6a HENatG - vom Schutzregime der FFH-Richtlinie abwichen, weil sie Ausnahmen von den grundsätzlichen Verboten zuließen, obwohl nicht alle gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Voraussetzungen hierfür vorlagen (Urteile vom 15. März 1990 a.a.O. Rn. 28, vom 17. Mai 2001 a.a.O. Rn. 31, vom 20. Oktober 2005 a.a.O. Rn. 106 ff. und vom 10. Mai 2007 a.a.O. Rn. 57 ff., 126 ff.).

  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

    So hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, Randnr. 25) festgestellt, daß die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet schaffen müssen.
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Nichteinhaltung einer Richtlinie - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

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