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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,30889
LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER (https://dejure.org/2018,30889)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18 B ER (https://dejure.org/2018,30889)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2018 - L 34 AS 1650/18 B ER (https://dejure.org/2018,30889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 60 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 1, § 61 SGB 1, § 62 SGB 1, § 44a Abs 1 SGB 2
    Versagung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Feststellung von Erwerbsfähigkeit - Verletzung der Mitwirkungspflicht beim Verdacht einer psychischen Erkrankung - Ermessen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Leistungsversagen wegen fehlender Mitwirkung an der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine (vermutlich) psychisch kranke Person - erforderliche Ermessenserwägungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Verpflichtung zur Auszahlung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende; Folgen einer fehlenden Mitwirkung eines Antragstellers; Vollständige Versagung des Existenzminimums; Vermutete psychische Erkrankung eines Antragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 86b Abs. 2 ; SGB I § 66 Abs. 1 S. 1
    Vorläufige Verpflichtung zur Auszahlung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 31.08.2012 - L 7 AS 601/12

    Eine Versagung existenzsichernder Leistungen (hier Arbeitslosengeld II) nach § 66

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18
    Auch wenn richtige Klageart gegen einen Versagensbescheid allein die Anfechtungsklage wäre, ist die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorliegend im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes an § 86b Abs. 2 SGG zu messen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 06.05.2008 - L 5 B 125/08 AS ER, Rn. 20, vom 22.11.2005 - L 29 B 1212/05 AS ER, Rn. 14 ff., BayLSG, Beschluss vom 31.08.2012 - L 7 AS 601/12 B ER - Rn. 32 ff., jeweils zitiert nach juris).

    24 Nach alledem müssen zur Überzeugung des Senats in Fällen, in denen wegen fehlender Mitwirkung bei der Klärung möglicher Erwerbsunfähigkeit infolge einer vermuteten psychischen Erkrankung eine vollständige Leistungsversagung erfolgen soll, die Ermessenserwägungen darauf eingehen, warum in diesem Fall eine vollständige Versagung des Existenzminimums angemessen und verhältnismäßig ist (so auch schon: BayLSG, Beschluss vom 31.08.2012 - L 7 AS 601/12 B ER - juris, Rn. 37 ff., 48).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2005 - L 29 B 1212/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Bescheid nach § 66 SGB 1 - Anordnungsanspruch -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18
    Auch wenn richtige Klageart gegen einen Versagensbescheid allein die Anfechtungsklage wäre, ist die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorliegend im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes an § 86b Abs. 2 SGG zu messen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 06.05.2008 - L 5 B 125/08 AS ER, Rn. 20, vom 22.11.2005 - L 29 B 1212/05 AS ER, Rn. 14 ff., BayLSG, Beschluss vom 31.08.2012 - L 7 AS 601/12 B ER - Rn. 32 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - L 5 B 125/08

    Versagungsbescheid; Mitwirkungspflicht des Partners; Konsequenzen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 34 AS 1650/18
    Auch wenn richtige Klageart gegen einen Versagensbescheid allein die Anfechtungsklage wäre, ist die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorliegend im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes an § 86b Abs. 2 SGG zu messen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 06.05.2008 - L 5 B 125/08 AS ER, Rn. 20, vom 22.11.2005 - L 29 B 1212/05 AS ER, Rn. 14 ff., BayLSG, Beschluss vom 31.08.2012 - L 7 AS 601/12 B ER - Rn. 32 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • SG München, 18.04.2019 - S 46 AS 785/19

    Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen

    Er kann, in Hinblick auf den Vortrag des Antragstellers, dass er psychisch so angeschlagen sei, dass er einen Meldetermin nicht aushalte, eine Überprüfung der Erwerbsfähigkeit veranlassen durch Anforderung medizinischer Unterlagen, Schweigepflichtentbindungen und Untersuchungen (zu den besonderen Anforderungen an das Ermessen bei einer Entziehung in dieser speziellen Situation vgl. Bay LSG, Beschluss vom 31.08.2012, L 7 AS 601/12 B ER, und LSG Berlin-BB, Beschluss vom 19.09.2018, S 34 AS 1650/18 B ER).
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