Weitere Entscheidung unten: AG Stuttgart, 16.02.2015

Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 02.12.2013 - 34 C 3461/13   

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https://dejure.org/2013,62014
AG Stuttgart, 02.12.2013 - 34 C 3461/13 (https://dejure.org/2013,62014)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 02.12.2013 - 34 C 3461/13 (https://dejure.org/2013,62014)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - 34 C 3461/13 (https://dejure.org/2013,62014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eine Renditesteigerung von 1,62% reicht nicht aus, um ein Verwertungsinteresse des Vermieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu begründen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung des Verwertungsinteresses eines Vermieters durch eine Renditesteigerung von 1,62%

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 573 Abs 2 Nr 3 BGB, Art 14 Abs 1 GG, Art 14 Abs 2 GG
    Wohnraummiete: Vermieterkündigung wegen Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung eines sanierungsbedürftigen Altbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwertungskündigung - und die erwartete Renditesteigerung von 1,62%

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 7/08

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks

    Auszug aus AG Stuttgart, 02.12.2013 - 34 C 3461/13
    rechtskräftig nach Berufung 4 S 2/14 ; zitierte Entscheidungen: BVerfGE 84, 382, BGH Urteil v. 28.01.2009 VIII ZR 7/08.

    Das Eigentum gewährt dem Vermieter vor diesem Hintergrund keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung oder auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfGE 84, 382, 385, BGH, Urteil vom 28.01.2009, Az.: VIII ZR 7/08).

    Insofern ist der vorliegende Fall auch gerade nicht mit dem von der Klägerin genannten Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2009 (BGH, VIII ZR 7/08) zugrunde lag, zu vergleichen.

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus AG Stuttgart, 02.12.2013 - 34 C 3461/13
    rechtskräftig nach Berufung 4 S 2/14 ; zitierte Entscheidungen: BVerfGE 84, 382, BGH Urteil v. 28.01.2009 VIII ZR 7/08.

    Das Eigentum gewährt dem Vermieter vor diesem Hintergrund keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung oder auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfGE 84, 382, 385, BGH, Urteil vom 28.01.2009, Az.: VIII ZR 7/08).

  • LG Stuttgart, 20.08.2014 - 4 S 2/14

    Abriss und Neubau geplant: Wann ist die wirtschaftliche Verwertung angemessen?

    Auszug aus AG Stuttgart, 02.12.2013 - 34 C 3461/13
    rechtskräftig nach Berufung 4 S 2/14 ; zitierte Entscheidungen: BVerfGE 84, 382, BGH Urteil v. 28.01.2009 VIII ZR 7/08.
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Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 16.02.2015 - 34 C 3461/13   

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AG Stuttgart, 16.02.2015 - 34 C 3461/13 (https://dejure.org/2015,5251)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2015 - 34 C 3461/13 (https://dejure.org/2015,5251)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 34 C 3461/13 (https://dejure.org/2015,5251)
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