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LG Berlin, 14.08.2020 - 34 O 107/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 535 Abs 2 BGB, § 543 Abs 2 Nr 3 BGB, § 546a BGB, § 1030 Abs 2 BGB, § 33 ZPO
Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Abschluss eines Mietvertrags durch einen Zwangsverwalter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.10.2015 - 12 O 188/12
- LG Berlin, 14.08.2020 - 34 O 107/20
- KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.07.2006 - VIII ZR 212/05
Zulässigkeit der Vereinbarung einer Bruttowarmmiete; Wirksamkeit eines …
Auszug aus LG Berlin, 14.08.2020 - 34 O 107/20
Ein Verstoß gegen die Heizkostenverordnung führt nicht zur Unwirksamkeit des Mietvertrages, vielmehr ist lediglich die im Vertrag enthaltene Vereinbarung einer Bruttowarmmiete nicht anzuwenden (BGH, Urteil vom 19.7.2006, VIII ZR 212/05, beck-online Leitsatz 1).Eine vereinbarte Bruttowarmmiete ist folglich nicht anzuwenden, d.h. der Beklagte hat aufgrund des Vorrangs der Heizkostenverordnung keinen vertraglichen Anspruch auf ein pauschal berechnetes Entgelt für die Heiz- und Warmwasserkosten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2006 - VIII ZR 212/05 -, Rn. 18, juris).
- KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20
Geschäftsraummiete: Reduzierung des Mietzinsanspruchs bei staatlich angeordneter …
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. August 2020 verkündete Urteil der Zivilkammer 34 des Landgerichts Berlin - 34 O 107/20 - teilweise abgeändert:.