Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 34 O 26/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45091
LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 34 O 26/14 (https://dejure.org/2014,45091)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2014 - 34 O 26/14 (https://dejure.org/2014,45091)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 34 O 26/14 (https://dejure.org/2014,45091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,45091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von Werbeanzeigen bei Vorenthaltung von notwendigen Informationen für den Verbraucher (hier: Angabe der Identität des Anbieters in der Anzeige)

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identität eines Busreiseanbieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Identitätsangabe in Reisewerbung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbeanzeigen über Busreisen bei fehlender Angabe der Identität des Anbieters wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbeanzeigen über Busreisen bei fehlender Angabe der Identität des Anbieters wettbewerbswidrig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 34 O 26/14
    Für eine am Maßstab des Art. 7 Abs. 4, 2 lit. i UGP-RL ausreichende Aufforderung zum Kauf muss die streitgegenständliche Werbung so gestaltet sein, dass der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass eine tatsächliche Möglichkeit zum Kauf geboten werden muss (EuGH v. 12.05.2011, C-122/10, Tz. 33, GRUR 2011, 930 - Konsumentombudsmannen/Ving Sverige AB; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5a Rn. 30a; OLG München, 6 U 1577/11 (nicht rechtskräftig), WRP 2012, 575, 577).

    Auch die Verwendung von "ab"-Preisen in der Werbeanzeige ermöglicht dem Verbraucher die Buchung; Art. 2 Buchst. i der UGP-RL ist dahin auszulegen, dass die Voraussetzung der Angabe des Produktpreises erfüllt sein kann, wenn die kommerzielle Kommunikation einen Mindestpreis nennt, also den niedrigsten Preis, zu dem das beworbene Produkt oder die beworbenen Produktgruppen erworben werden können, obwohl es das beworbene Produkt oder die beworbenen Produktgruppen zugleich auch in anderen Ausführungen oder mit anderen Merkmalen zu Preisen geben mag, die nicht angegeben werden (EuGH v. 12.05.2011, C-122/10, Tz. 41 - Konsumentombudsmannen/Ving Sverige AB).

  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 4 W 66/11

    Voraussetzungen der Informationspflicht gem. § 5a UWG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 34 O 26/14
    Es reicht für den Verbraucherschutz auch nicht aus, dass die notwendigen Informationen über die Internetpräsenz oder telefonisch zugänglich sind (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2011 - I-4 W 66/11).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 20 U 223/11

    Anforderungen an die Information der Verbraucher durch einen Gewerbetreibenden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 34 O 26/14
    Damit soll sichergestellt sein, dass der Verbraucher eindeutige Informationen dazu hat, mit wem er in eine Geschäftsbeziehung eintritt, so dass er ohne weitere Ermittlungen mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2012, I-20 U 223/11).
  • OLG München, 01.12.2011 - 6 U 1577/11

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung bei fehlender Offenlegung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 34 O 26/14
    Für eine am Maßstab des Art. 7 Abs. 4, 2 lit. i UGP-RL ausreichende Aufforderung zum Kauf muss die streitgegenständliche Werbung so gestaltet sein, dass der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass eine tatsächliche Möglichkeit zum Kauf geboten werden muss (EuGH v. 12.05.2011, C-122/10, Tz. 33, GRUR 2011, 930 - Konsumentombudsmannen/Ving Sverige AB; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5a Rn. 30a; OLG München, 6 U 1577/11 (nicht rechtskräftig), WRP 2012, 575, 577).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Die ohne Beschränkung auf einen abgrenzbaren Teil zugelassene Rechtsbeschwerde eröffnet dem Rechtsbeschwerdegericht die volle rechtliche Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses, ohne dass dieses auf die Entscheidung der als Zulassungsgrund angeführten Rechtsfragen beschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 53/07, GRUR 2010, 231 Rn. 14 = WRP 2010, 377 - Legostein; Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 18/13, GRUR 2014, 872 Rn. 8 = WRP 2014, 1062 - Gute Laune Drops; Beschluss vom 23. Oktober 2014 - I ZB 61/13, GRUR 2015, 581 Rn. 6 = WRP 2015, 248 - Langenscheidt-Gelb; Beschluss vom 9. Juli 2015 - I ZB 65/13, GRUR 2015, 1012 Rn. 7 = WRP 2015, 1108 - Nivea-Blau).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und die Waren oder Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08, Slg. 2010, I-535 = GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - I ZB 61/13, GRUR 2015, 581 Rn. 16 = WRP 2015, 248 - Langenscheidt-Gelb; Beschluss vom 21. Juli 2016 - I ZB 52/15, GRUR 2016, 1167 Rn. 13 = WRP 2016, 1364 - Sparkassen-Rot, mwN).
  • OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14

    Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln

    In dieser Konstellation ist es daher sachgerecht, dem Beklagten eine sekundäre Darlegungslast bezüglich seiner Bezugsquellen aufzuerlegen, wie es auch das LG Stuttgart in einer unveröffentlichten, vom Kläger vorgelegten Entscheidung angenommen hat (Urteil vom 17.7. 2014, 34 O 26/14 KfH, Bl. 333 ff. d. A.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht