Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 18.08.2014 - 34 O 41/14 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.08.2014 - 34 O 41/14
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 160/14
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 160/14
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Manuellen Therapie im Kindes- und …
Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18.08.2014 (34 O 41/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Der Antragsteller beantragt, das Urteil des LG Düsseldorf, Az. 34 O 41/14, verkündet am 18. August 2014, zugestellt am 20. August 2014, hinsichtlich des abweisenden Teils abzuändern, und den Antragsgegner wie folgt zu verurteilen, Dem Antragsgegner wird es - unter Vermeidung von Ordnungsmitteln - untersagt, im geschäftlichen Verkehr für das Verhandlungsverfahren "Manuelle Therapie" und/oder für ein sogenanntes "KISS-Syndrom" zu werben:.
Der Antragsgegner, dem eine Frist zur Berufungserwiderung bis zum 12.12.2014 gesetzt worden ist, beantragt mit einem an diesem Tag vorab per Telefax beim Oberlandesgericht eingegangenen Schriftsatz im Wege der Anschlussberufung, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az. 34 O 41/14 vom 18.08.2014 abzuändern, die Einstweilige Verfügung hinsichtlich der Ziffer I.2 aufzuheben und den Antrag auf den Erlass der Einstweiligen Verfügung vom 23.04.2014 insgesamt zurückzuweisen.