Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 34 O 51/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
- aufrecht.de
Keine Markenrechtsverletzung durch Linksetzung
- stroemer.de
Markenlinks
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfügungsanspruch wegen Markenverletzung; Markenmäßige Verwendung von Zeichen im geschäftlichen Verkehr; Voraussetzungen einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr; "AZ" als Marke von normaler Kennzeichnungskraft; Branchennähe zwischen der Tätigkeit eines Maklers für ...
- online-und-recht.de
"Pseudo"-Suchmaschinen
- suchmaschinen-und-recht.de
"Pseudo"-Suchmaschinen
- info-it-recht.de
- suchmaschinen-und-recht.de
Pseudo-Suchmaschinen
- rechtsanwaltmoebius.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine Markenverletzung durch rein beschreibenden Internet-Link
- wekwerth.de (Kurzinformation)
Rein beschreibender Internet-Link keine Markenverletzung
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit der Nennung fremder Marken auf einer Website
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Beschreibender Internet-Link ist keine Markenverletzung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Suchmaschinenbetreiber-Verbot für Markennamen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Suchmaschinenbetreiber-Verbot für Markennamen
- 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung)
Besprechungen u.ä.
- 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 54
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1972 - I ZR 60/71
Vertretung der gemeinsamen Interessen der Kunststoff verarbeitenden Industrie …
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 34 O 51/05
Bei Gewerbetreibenden ist ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zudem zu vermuten (vgl BGH GRUR 1973 S 371 (372)). - OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99
Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten …
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 34 O 51/05
Der Inhalt dieser Generalklausel wird durch die gesamte Rechtsordnung konkretisiert, so dass im Anwendungsbereich der §§ 14, 15 MarkenG ein Rückgriff auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche ausscheiden muss, soweit keine zusätzlichen Unlauterkeitsmerkmale vorliegen (vgl OLG München GRUR 2000 S 518 (519); Ingerl/Rohnke nach § 15 Rz 49, 50).