Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.06.2006 - 34 O 611/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8304
LG Berlin, 19.06.2006 - 34 O 611/05 (https://dejure.org/2006,8304)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.06.2006 - 34 O 611/05 (https://dejure.org/2006,8304)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - 34 O 611/05 (https://dejure.org/2006,8304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Preiserhöhung für den Bezug von Gas; Wirksamkeit einer Klausel über die Erhöhrung der Bezugskreise; Begriff der "subjektiven Klagehäufung"; Eindeutige Festlegung der Voraussetzungen einer Preisanhebung

  • Bund der Energieverbraucher

    Landgericht Berlin erklärt die Gaspreiserhöhungen für ungültig.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Preiserhöhungsklausel für Erdgaslieferung (GASAG); Unmaßgeblichkeit der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden für Sonderkunden; zum Begriff von Sonderkunden und Tarifkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Für "Sonderkunden" sind die Gaspreiserhöhungen zum 1.10.2005 durch die GASAG unwirksam

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus LG Berlin, 19.06.2006 - 34 O 611/05
    Solche Klauseln sind Preisnebenabreden und unterliegen damit der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW-RR 2005,1717, unter 11.1. -sog. Flüssiggasentscheidung-).
  • LG Rostock, 26.04.2007 - 4 O 316/06

    Gaslieferungsvertrag: Inhaltskontrolle der Preisanpassungsklauseln wegen Änderung

    Nach dem Wortlaut der Klausel wäre zudem auch eine Preiserhöhung für Erdgas gedeckt, sofern der Preis für leichtes Heizöl sich nach oben entwickelt, der Anstieg aber durch rückläufige Kosten der Beklagten in anderen Bereichen ausgeglichen wird, die Beklagte daher insgesamt keine höheren Kosten zu tragen hat, als dies bei Abschluss des Belieferungsvertrages der Fall war (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 13.12.2006, Az.: VIII ZR 25/06; LG Berlin, Urteil vom 19.06.2006, Az.: 34 O 611/05).

    Es ist nicht festgelegt, ob die Preisanpassung sofort erfolgen darf oder erst auf eine Entwicklung während eines bestimmten Zeitraumes hin (LG Berlin, Urteil vom 19.06.2006, Az.: 34 O 611/05).

    Preissenkungen sind nach dem Wortlaut der Klausel ins Belieben der Beklagten gestellt, weil sie lediglich zu Preisänderungen berechtigt, nicht aber unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Preissenkung verpflichtet (vgl. LG Berlin, Urteil vom 19.06.2006, Az.: 34 O 611/05).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Verordnungsbestimmung selbst ein Preisanpassungsrecht konstituiert oder lediglich an ein im jeweiligen Versorgungsvertrag wirksam geregeltes Anpassungsrecht anknüpft (letztere Ansicht wohl LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006, Az.: 8 O 1065/05, vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 19.06.2006, Az.: 34 O 611/05).

    Bei einer Übernahme des entsprechenden Wortlautes in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten, würde die Klausel jedoch der Inhaltskontrolle unterliegen und aufgrund eines Verstoßes gegen das Transparenzgebotes die Unwirksamkeit der Klausel festgestellt werden (vgl. LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006, Az.: 8 O 1065/05; LG Berlin, Urteil vom 19.06.2006, Az.: 34 O 611/05).

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 U 114/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel im Gaslieferungsvertrag - Lückenschließung

    Für die entscheidungserhebliche Frage, unter welchen Voraussetzungen, zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang Preise erhöht werden dürfen oder auch wieder gesenkt werden müssen, gibt das Leitbild keine abschließende Antwort (so auch LG Berlin - Urteil vom 19.06.2006 - 34 O 611/05).

    Diese Voraussetzung erfüllen die Vorschriften der AVBGasV, die allein für den Tarifkundenbereich gelten, in Bezug auf die hiesigen Sonderkundenverträge gerade nicht (so auch LG Berlin, Urteil vom 19.06.2006 - 34 O 611/05).

  • KG, 28.10.2008 - 21 U 160/06

    Erdgas-Versorgungsunternehmen: Abgrenzung von Tarifkunden und

    Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 19. Juni 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 34 des Landgerichts Berlin - 34 O 611/05 - teilweise geändert: .

    das angefochtene Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Juni 2006 zum Geschäftszeichen 34 O 611/05 zu ändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

  • LG Dortmund, 18.01.2008 - 6 O 341/06

    Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs hinsichtlich Gaspreiserhöhungen;

    Insoweit konnte der Kunde auch nicht auf andere Energieanbieter verwiesen werden, da bei Preisänderungen die Investitionsentscheidung des Kunden für Gas bereits gefallen ist und diesem dann nicht zuzumuten ist, die Investitionen wegen Preiserhöhungen insgesamt "abzuschreiben" (vgl. auch Landgericht Bremen a. a. O., Seite 16, Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 34 O 611/05, Seite 14, Anlage K 247 zum Schriftsatz des Klägers vom 16. Mai 2007, Bl. 689 d.A.).
  • LG Berlin, 21.02.2018 - 2 O 340/16

    Konzessionsvertrag zwischen dem Bundesland Berlin und einem Gasversorger über die

    Hintergrund war ein später rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin (vom 19. Juni 2006 - 34 O 611/05 - juris), mit dem die in Sonderkundenverträgen der Beklagten enthaltenen Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt wurden.
  • LG Essen, 17.04.2007 - 19 O 520/06

    Anspruch auf Zahlung von höheren Gasbezugspreisen; Wirksamkeit der Änderung von

    Ein Preisanpassungsrecht der Beklagten ergibt sich auch nicht aus § 4 Absatz 1 und 2 AVBGasV bzw. jetzt § 5 GasGVV (dazu auch LG Berlin, Urteil vom 19.06.2006, Az. 34 O 611/05; LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006, Az. 8 O 1065/05).
  • LG Berlin, 15.03.2007 - 33 O 140/06

    Entgeltanspruch des Gasversorgers aus einem Sonderkundenvertrag: Berechtigung zur

    Soweit die Zivilkammer 34 des Landgerichts Berlin in ihrer Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 34 O 611/05 - der Klägerin demgegenüber auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen generell die Befugnis zur Preiserhöhung absprechen will, kann dem nicht gefolgt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht