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   OLG München, 23.12.2015 - 34 SchH 10/15   

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https://dejure.org/2015,44457
OLG München, 23.12.2015 - 34 SchH 10/15 (https://dejure.org/2015,44457)
OLG München, Entscheidung vom 23.12.2015 - 34 SchH 10/15 (https://dejure.org/2015,44457)
OLG München, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 34 SchH 10/15 (https://dejure.org/2015,44457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und Vereinbarung eines Schiedsgutachtens in einem Werkvertrag

  • rewis.io

    Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und Schiedsgutachtenvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und Vereinbarung eines Schiedsgutachtens in einem Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Schiedsvereinbarung und Schiedsgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schieds- oder Schiedsgutachtenvereinbarung geschlossen? (IBR 2016, 254)

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1964
  • NZBau 2016, 569
  • SchiedsVZ 2016, 165
  • BauR 2016, 891
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17

    Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

    Eine Äußerung in der Öffentlichkeit führt daher nicht automatisch zu einer generellen Verwirkung des Privatsphärenschutzes (LG Berlin NJW 2016, 1966 [OLG München 23.12.2015 - 34 SchH 10/15] ; Erman/Klass, BGB, 15. Aufl. 2017, Anh § 12 Rn. 121a m.w.N.), vielmehr muss die jeweilige Veröffentlichung mit dem von dem Betroffenen der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Teilbereich seiner Intim- bzw. Privatsphäre korrespondieren (BGH, Urt. v. 12.06.2018 - VI ZR 284/17, BeckRS 2018, 19228 Rn. 27).

    Darüber hinaus bewirkt der Umstand, dass sich jemand zu seiner aktuellen Beziehung äußert, keine Selbstöffnung im Hinblick auf künftige Beziehungen (LG Berlin NJW 2016, 1966 [OLG München 23.12.2015 - 34 SchH 10/15] ; Erman/Klass, a.a.O., Anh § 12 Rn. 121a).

  • KG, 26.03.2019 - 27 U 151/17

    Architektenhonorar: Bindungswirkung der Feststellungen eines Honorargutachters

    Sie sind im gerichtlichen Verfahren nur im Rahmen des § 319 BGB auf offenbare Unrichtigkeit, zu der auch schwerwiegende Verfahrensmängel wie die Parteilichkeit des Schiedsgutachters zählen können (so OLG Köln, Urt. v. 11.5.2001 - 19 U 27/00, BeckRS 2001, 30180259), überprüfbar (BGH, NJW 2001, 3775, 3777; NJW 1991, 2698; NJW 1979, 1885; OLG München, NJW 2016, 1964, 1965).
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