Rechtsprechung
OLG München, 21.12.2011 - 34 SchH 11/11 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Der Streit zwischen Parteien, ob die Ernennung von Schiedsrichtern wirksam und das vereinbarte Verfahren hierzu eingehalten worden ist, ist auf der Grundlage von § 1035 Abs. 4 ZPO zu entscheiden.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung des § 1035 ZPO für einen Streit über die wirksame Ernennung von Schiedsrichtern
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- Betriebs-Berater
Streit über die Ernennung von Schiedsrichtern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streit über wirksame Ernennung von Schiedsrichtern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Bestellung, Gesellschaftsrecht, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsvereinbarung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wirksamkeit der Schiedsrichterbestellung: Selbstständiger Verfahrensgegenstand! (IBR 2012, 1057)
Papierfundstellen
- SchiedsVZ 2012, 111
- BB 2012, 265
Wird zitiert von ... (8)
- OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15
Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei …
Die Eingangszuständigkeit des Oberlandesgerichts ist derogationsfest (Senat vom 21.12.2011, 34 SchH 11/11 = SchiedsVZ 2012, 111;… Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 1062 Rn. 1). - OLG München, 26.06.2019 - 34 SchH 6/18
Unwirksamkeit einer Schiedsrichterbestellung
Der Streit zwischen Parteien, ob die Ernennung von Schiedsrichtern wirksam und das vereinbarte Verfahren hierzu eingehalten worden ist, kann nicht auf der Grundlage von § 1035 Abs. 4 ZPO entschieden werden (Aufgabe von OLG München vom 21.12.2011, 34 SchH 11/11).Der Senat hält daher an seiner bisherigen Rechtsprechung, dass ein Streit der Parteien darüber, ob die Ernennung von Schiedsrichtern wirksam und das vereinbarte Verfahren hierzu eingehalten worden ist (Senat vom 21.12.2011, 34 SchH 11/11 = SchiedsVZ 2012, 111) auf der Grundlage von § 1035 Abs. 4 ZPO durch ein staatliches Gericht entschieden werden kann, nicht mehr fest.
- OLG München, 03.01.2014 - 34 SchH 7/13
Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Fortbestehen …
Indessen ist die Eingangszuständigkeit der Oberlandesgerichte nach § 1062 (Abs. 1 bis 3) ZPO derogationsfest (Senat vom 21.11.2011, 34 SchH 11/11;… Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. § 1062 Rn. 1).
- OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Versagung der Vollstreckbarerklärung …
Eine Prorogation der Landgerichte anstelle der Oberlandesgerichte ist nicht zulässig (h. M.; Senat vom 21.12.2011, 34 SchH 11/11;… vgl. Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. § 1062 Rn. 1). - OLG München, 10.02.2014 - 34 Sch 7/13 Indessen ist die Eingangszuständigkeit der Oberlandesgerichte nach § 1062 (Abs. 1 bis 3) ZPO derogationsfest (Senat vom 21.11.2011, 34 SchH 11/11;… Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. § 1062 Rn. 1).
- OLG München, 13.10.2017 - 34 SchH 8/17
Bestellung eines Richters zur Durchführung des Schiedsverfahrens
Dass in dem gemeinschaftlichen Testament von 1936 das "Nachlassgericht" als das für die Auswahl des Obmanns zuständige Gericht bezeichnet ist, ist nicht maßgeblich, denn die Eingangszuständigkeit des Oberlandesgerichts nach § 1062 (Abs. 1 bis 3) ZPO steht nicht zur Disposition der Parteien (Senat vom 21.11.2011, 34 SchH 11/11;… Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 1062 Rn. 1). - OLG München, 30.11.2015 - 34 Sch 39/14
Vollstreckbarerklärung eines zur Gewährung von Einsicht in einen Konzernabschluss …
Da jedoch die sachliche Eingangszuständigkeit des Oberlandesgerichts für Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen derogationsfest in § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO normiert ist und der Landesgesetzgeber aufgrund der Ermächtigung in § 1062 Abs. 5 ZPO mit der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) die Zuständigkeit für gerichtliche Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten in Bayern beim Oberlandesgericht München gleichfalls derogationsfest örtlich konzentriert hat, erweist sich die Vereinbarung, sofern sie unter diesen Umständen nicht als Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Oberlandesgerichts München ausgelegt werden kann (…vgl. Senat vom 29.10.2009, 34 Sch 15/09, juris Rn. 18), als unwirksam (Senat vom 21.12.2011, 34 SchH 11/11 = SchiedsVZ 2012, 111/112; Senat vom 29.2.2012, 34 SchH 6/11 = SchiedsVZ 2012, 96/99;… Zöller/Geimer § 1062 Rn. 1 f.). - KG, 08.03.2018 - 12 Sch 3/18
Zulässigkeit der Feststellung der Unwirksamkeit der Schiedsrichterbestellung
Der Antragsteller hat jedoch zur Gewährleistung eines effizienten Rechtsschutzes bereits ein Rechtsschutzbedürfnis, dass die sich im Rahmen des § 1035 Abs. 4 ZPO stellende Vorfrage, ob eine Schiedsrichterbestellung wirksam ist, aufgrund eines Feststellungsantrages geklärt wird (vgl. OLG München, 34 SchH 11/11, 21.12.2011, SchiedsVZ 2012, 111; OLG Hamm 11 Sch 1/02, SchiedsVZ 2003, 79;… Zöller/Geimer, 32. Auflage 2018, § 1035 Rn. 20).
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