Rechtsprechung
OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 13; WEG §§ 14 Nr. 4, 15 Abs. 1
Wohnungseigentümer muss Zugang zu seiner Wohnung gestatten, wenn die Gemeinschaft prüfen will, ob Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum erforderlich sind - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13; WEG § 14 Nr. 4
Gestattung des Zutritts zur Eigentumswohnung bei notwendigen Prüfungen zur Instandhaltung und Instandsetzung - konkrete Feststellungen des Tatrichters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss Eigentümer das Betreten seiner Wohnung gestatten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründetheit einer sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts ; Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Gestattung des Betretens seiner Wohnung; Gegenstand des Sondereigentums an einer Wohnung; Kriterien für die Feststellung des ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Dachboden nur über Wohnung zu erreichen - Wann muss der Wohnungseigentümer den Zugang gestatten?
Besprechungen u.ä. (2)
- streifler.de (Entscheidungsanmerkung)
WEG: Duldungspflicht zum Betreten einer Wohnung: ja oder nein?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnungseigentum: Betreten der Wohnung nur bei sachlichem Grund! (IMR 2006, 1057)
Verfahrensgang
- AG Schwandorf - UR II 12/04
- LG Amberg, 02.08.2005 - 32 T 533/05
- OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1022
- MDR 2006, 1400
- NZM 2006, 635
- ZMR 2006, 388
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 16/96
Betreten einer Wohnung zur Durchführung erforderlicher Instandhaltungs- und …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Voraussetzung ist aber, dass ausreichende Anhaltspunkte für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen vorliegen (wie BayObLGZ 1996, 146).Die Verpflichtung besteht schon dann, wenn das Betreten der Wohnung erforderlich ist, um Feststellungen darüber zu treffen, ob Maßnahmen der Instandsetzung notwendig sind (BayObLGZ 1996, 146/148).
Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Erforderlichkeit des Betretens und Benutzens von Sondereigentum und in besonderem Maße dann, wenn es nur um die Feststellung geht, ob Maßnahmen zur Instandhaltung oder Instandsetzung in Betracht kommen (BayObLGZ 1996, 146/148).
- BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Vielmehr ist umgekehrt ein Raum, der der einzige Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ist, selbst Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1986, 26; 1991, 165/169; BayObLG WuM 2001, 292/293).Der Zugang braucht daher nicht zwangsläufig im gemeinschaftlichen Eigentum zu stehen (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; BayObLG NJW-RR 1995, 908/909; WuM 2001, 292/293;… Demharter GBO 25. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 21).
- BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94
Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Der Zugang braucht daher nicht zwangsläufig im gemeinschaftlichen Eigentum zu stehen (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; BayObLG NJW-RR 1995, 908/909; WuM 2001, 292/293;… Demharter GBO 25. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 21).Seine Funktion erlaubt nach Lage und Zuschnitt (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 908/909) keinen sinnvollen Mitgebrauch, etwa als Trockenspeicher oder Hobbyraum.
- BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01
Beschränkung der Nutzung eines Gemeinschaftseigentums, das nur über ein …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Vielmehr ist umgekehrt ein Raum, der der einzige Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ist, selbst Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1986, 26; 1991, 165/169; BayObLG WuM 2001, 292/293).Der Zugang braucht daher nicht zwangsläufig im gemeinschaftlichen Eigentum zu stehen (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; BayObLG NJW-RR 1995, 908/909; WuM 2001, 292/293;… Demharter GBO 25. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 21).
- OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - 3 W 184/00
Zutrittsrecht des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - unzulässige Regelung - …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Ein Betretungsrecht ohne sachlichen Grund ist auch dann nicht anzuerkennen, wenn es zeitlich auf zwei Termine pro Jahr beschränkt ist (OLG Zweibrücken NZM 2001, 289). - BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 12/85
Keine Sondereigentumsfähigkeit von Zugangsräumen
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Vielmehr ist umgekehrt ein Raum, der der einzige Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ist, selbst Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1986, 26; 1991, 165/169; BayObLG WuM 2001, 292/293).
- OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07
Rechtswidrige bauliche Veränderung
Die Tatsache, dass die Dachterrassen faktisch im Alleingebrauch eines oder mehrerer Wohnungseigentümer stehen, begründet für sich allein noch kein Alleingebrauchsrecht (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1022). - OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
Dachgarten als bauliche Veränderung
Auch wenn eine im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Fläche nur über ein Sondereigentum erreicht werden kann, besteht im Zweifel kein Sondernutzungsrecht des betreffenden Sondereigentümers an dieser Fläche (vgl. Senat v. 22.2.2006, 34 Wx 133/05 = NJW-RR 2006, 1022). - KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Stillschweigende Mietreduzierung: Schweigen ist kein Einverständnis!
Kurze Verjährungsfristen rechtfertigen, wenn überhaupt nur ausnahmsweise die Bejahung der Verwirkung (…Palandt/Grüneberg, aaO., § 242 BGB , Rdnr. 92, 93; BGHZ 84, 280; NJW-RR 1989, 818 zu § 196 BGB a.F.; BGH NJW 1992, 1755 zu § 852 BGB a.F.; Senatsurteil vom 19.12.2005 - 8 U 163/05 - OLGR 2006, 286; KG, 12. ZS GE 2007, 591 = NZM 2008, 129 ). - KG, 18.11.2013 - 8 U 71/13
Wann sind Mietzinsansprüche verwirkt?
Kurze Verjährungsfristen rechtfertigen, wenn überhaupt nur ausnahmsweise die Bejahung der Verwirkung (…Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242 BGB, Rdnr. 92, 93; BGHZ 84, 280; NJW-RR 1989, 818 zu § 196 BGB a.F.; BGH NJW 1992, 1755 zu § 852 BGB a.F.; Senatsurteil vom 19.12.2005 - 8 U 163/05 - OLGR 2006, 286; KG, 12. ZS GE 2007, 591 = NZM 2008, 129).