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   OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16   

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https://dejure.org/2016,31811
OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16 (https://dejure.org/2016,31811)
OLG München, Entscheidung vom 29.09.2016 - 34 Wx 191/16 (https://dejure.org/2016,31811)
OLG München, Entscheidung vom 29. September 2016 - 34 Wx 191/16 (https://dejure.org/2016,31811)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io

    Zustimmungswiderruf des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

  • ra.de
  • RA Kotz

    Eigentümerzustimmung zur Erbbaurechtsveräußerung - Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruflichkeit der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts

  • rechtsportal.de

    Widerruflichkeit der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerung eines Erbbaurechts: Zustimmung ist widerruflich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruflichkeit der Zustimmung eines Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 256
  • Rpfleger 2017, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.07.1960 - V ZB 8/59

    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16
    a) Eine Übertragung des Erbbaurechts ohne die nach § 5 ErbbauRG erforderliche Zustimmung überschreitet entweder die Verfügungsbefugnis des Erbbauberechtigten, weil die Vereinbarung einer Zustimmungspflicht nach § 5 ErbbauRG als zulässige vertragliche Beschränkung der Verfügungsbefugnis auszulegen ist, oder aber die Grenzen des dem Erbbauberechtigten eingeräumten dinglichen Rechts, weil das Zustimmungserfordernis dinglicher Inhalt der dem Erbbauberechtigten eingeräumten Rechtsposition ist (vgl. BGHZ 33, 76/85).

    Den gewollten Gleichlauf zwischen schuldrechtlichem und dinglichem Geschäft bewirkt das Gesetz selbst, indem § 6 Abs. 1 ErbbauRG anordnet, dass die durch den Zustimmungsmangel bedingte Unwirksamkeit beide Geschäfte erfasst (vgl. BGHZ 33, 76/85).

  • BGH, 27.09.1962 - III ZR 83/61
    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16
    a) Der Bundesgerichtshof hat ein gemäß §§ 5, 6 ErbbauVO vereinbartes Zustimmungserfordernis als eine gesetzlich zugelassene Ausnahme von dem in § 137 Satz 1 BGB normierten Verbot der rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung aufgefasst (NJW 1963, 36) und ausgeführt, dass eine vor Vollendung des Rechtsübergangs, mithin vor Eintragung der Rechtsübertragung im Grundbuch, erteilte Eigentümerzustimmung der Bestimmung in § 183 BGB unterfällt und gemäß § 183 Satz 2 BGB in zeitlichen Schranken widerruflich ist.

    Dies habe allerdings gemäß § 878 BGB dann keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der bindend gewordenen Vertragserklärungen, wenn der Eintragungsantrag beim Grundbuchamt im Zeitpunkt des Widerrufs bereits gestellt war (NJW 1963, 36/37).

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16
    b) Der Bundesgerichtshof wiederum hat die Frage, ob eine nach § 12 WEG vereinbarte Veräußerungsbeschränkung als Verfügungsbeschränkung oder als Beschränkung des Inhalts des dinglichen Rechts (Wohnungseigentums) einzuordnen ist, bislang ebenso unentschieden gelassen (BGHZ 195, 120/124) wie die Frage der Widerruflichkeit einer Verwalterzustimmung (BGHZ 195, 120/125 f.; BGH ZWE 2013, 402/403).
  • OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung nach Zustimmung

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16
    a) Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 27.6.2011 (34 Wx 135/11 = MittBayNot 2011, 486 zu § 12 WEG) für den Fall eines nach Zustimmungserklärung eingetretenen Verwalterwechsels gegen die Erforderlichkeit einer nochmaligen Zustimmung durch den neuen Verwalter ausgesprochen, es allerdings für zulässig erachtet, § 12 WEG einerseits und die Regelungen im Erbbaurecht andererseits eigenständig auszulegen (ebenso OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625/627; Schmidt ZWE 2010, 394/396 f.).
  • OLG Köln, 31.07.1995 - 2 Wx 20/95

    Voraussetzungen für voll wirksame Einigung über die Veräußerung eines

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16
    Dem sind Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend gefolgt (vgl. OLG Köln Rpfleger 1996, 106 m. w. N.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 340; von Oefele/Winkler Handbuch des Erbbaurechts 5. Aufl. Rn. 4.183; Ingenstau/Hustedt ErbbauRG 10. Aufl. § 5 Rn. 8 mit 20; Kohler in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. AT VI Rn. 128 und AT VIII Rn. 29 mit 33; Erman/Grziwotz BGB 14. Aufl. § 5 ErbbauRG Rn. 1 mit 4; MüKo/von Oefele/Heinemann BGB 6. Aufl. § 5 ErbbauRG Rn. 1 und 4; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1783 mit 1774 und Rn. 114 f., 126; Böttcher Rpfleger 1984, 377/379; auch DNotI-Report 2004, 165/166).
  • BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91

    Nachweis des Fortbestehens der Verwalterstellung nach WEG

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16
    Dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - 3 Wx 70/11

    Rechtsnatur der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16
    a) Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 27.6.2011 (34 Wx 135/11 = MittBayNot 2011, 486 zu § 12 WEG) für den Fall eines nach Zustimmungserklärung eingetretenen Verwalterwechsels gegen die Erforderlichkeit einer nochmaligen Zustimmung durch den neuen Verwalter ausgesprochen, es allerdings für zulässig erachtet, § 12 WEG einerseits und die Regelungen im Erbbaurecht andererseits eigenständig auszulegen (ebenso OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625/627; Schmidt ZWE 2010, 394/396 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1996 - 3 Wx 33/96

    Zustimmung zur Veräußerung bei Eigentumswechsel

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16
    Dem sind Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend gefolgt (vgl. OLG Köln Rpfleger 1996, 106 m. w. N.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 340; von Oefele/Winkler Handbuch des Erbbaurechts 5. Aufl. Rn. 4.183; Ingenstau/Hustedt ErbbauRG 10. Aufl. § 5 Rn. 8 mit 20; Kohler in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. AT VI Rn. 128 und AT VIII Rn. 29 mit 33; Erman/Grziwotz BGB 14. Aufl. § 5 ErbbauRG Rn. 1 mit 4; MüKo/von Oefele/Heinemann BGB 6. Aufl. § 5 ErbbauRG Rn. 1 und 4; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1783 mit 1774 und Rn. 114 f., 126; Böttcher Rpfleger 1984, 377/379; auch DNotI-Report 2004, 165/166).
  • BGH, 13.06.2013 - V ZB 94/12

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Höchstpersönliche Verwalterstellung des

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16
    b) Der Bundesgerichtshof wiederum hat die Frage, ob eine nach § 12 WEG vereinbarte Veräußerungsbeschränkung als Verfügungsbeschränkung oder als Beschränkung des Inhalts des dinglichen Rechts (Wohnungseigentums) einzuordnen ist, bislang ebenso unentschieden gelassen (BGHZ 195, 120/124) wie die Frage der Widerruflichkeit einer Verwalterzustimmung (BGHZ 195, 120/125 f.; BGH ZWE 2013, 402/403).
  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16

    Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentümers widerruflich bis zum Eingang

    ee) In dem vergleichbaren Fall des Zustimmungserfordernisses nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG nimmt die herrschende Meinung eine Widerruflichkeit der Eigentümerzustimmung - bis zur Vornahme der Eintragung im Grundbuch oder jedenfalls bis zur Stellung des Eintragungsantrags - gemäß § 183 BGB an (vgl. BGH NJW 1963, 36 = RPfleger 63, 378 = LM § 5 ErbbauVO Nr. 2 ebenso Anmerkung Haegele RPfleger 63, 379; OLG München, 34 Wx 191/16 vom 29.9.16 = FGPrax 2016, 256).

    dd) Der Senat hat es in seinen Entscheidungen vom 27.6.2011 (34 Wx 135/11 = MittBayNot 2011, 486 zu § 12 WEG) und vom 29.9.2016 (34 Wx 191/16 = FGPrax 2016, 256 zu §§ 5, 6 ErbbauRG) für zulässig erachtet, § 12 WEG einerseits und die Regelungen im Erbbaurecht andererseits eigenständig auszulegen (ebenso OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625/627; Schmidt ZWE 2010, 394/396 f.).

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16

    Grundbuchsache: Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung des

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2016, 256 veröffentlicht ist, meint, das von dem Grundbuchamt aufgezeigte Eintragungshindernis bestehe, da die Beteiligte zu 3 ihre als Zustimmung zu der Übertragung des Erbbaurechts auszulegende Erklärung wirksam widerrufen habe.
  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 371/16

    Widerruflichkeit der Zustimmungserklärung der Hausverwaltung zur Veräußerung des

    ee) In dem vergleichbaren Fall des Zustimmungserfordernisses nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG nimmt die herrschende Meinung eine Widerruflichkeit der Eigentümerzustimmung - bis zur Vornahme der Eintragung im Grundbuch oder jedenfalls bis zur Stellung des Eintragungsantrags - gemäß § 183 BGB an (vgl. BGH NJW 1963, 36 = RPfleger 63, 378 = LM § 5 ErbbauVO Nr. 2 ebenso Anmerkung Haegele RPfleger 63, 379; OLG München, 34 Wx 191/16 vom 29.9.16 = FGPrax 2016, 256).

    dd) Der Senat hat es in seinen Entscheidungen vom 27.6.2011 (34 Wx 135/11 = MittBayNot 2011, 486 zu § 12 WEG) und vom 29.9.2016 (34 Wx 191/16 = FGPrax 2016, 256 zu §§ 5, 6 ErbbauRG) für zulässig erachtet, § 12 WEG einerseits und die Regelungen im Erbbaurecht andererseits eigenständig auszulegen (ebenso OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625/627; Schmidt ZWE 2010, 394/396 f.).

  • OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21

    Aufhebung des Sondereigentums, Zwischenverfügung, Sondernutzungsrecht,

    Der Wert einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung bemisst sich regelmäßig nach dem Schwierigkeitsgrad der Hindernisbeseitigung (vgl. BayObLG, Rpfleger 2002, 260, juris, Rn. 18; OLG München, NotBZ 2017, 110 juris Rn. 25; Rpfleger 2017, 203, juris Rn. 33).
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