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   OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07   

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https://dejure.org/2008,11484
OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07 (https://dejure.org/2008,11484)
OLG München, Entscheidung vom 28.11.2008 - 34 Wx 24/07 (https://dejure.org/2008,11484)
OLG München, Entscheidung vom 28. November 2008 - 34 Wx 24/07 (https://dejure.org/2008,11484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Schadenersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen der Verschleppung von Instandsetzungsmaßnahmen durch die weiteren Eigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Schadensersatz infolge der Verletzung der Pflicht von Wohnungseigentümern zur Mitwirkung an einer ordnungsmäßigen Verwaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung der Pflicht zur Mitwirkung an ordnungsmäßiger Verwaltung; verzögerter Sanierungsbeschluss; Schadensersatzpflicht der übrigen Wohnungseigentümer; verschleppte Mängelbeseitigung; bestandskräftiger Eigentümerbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümerin bei verzögerter oder unterlassener Instandsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Negativbeschluss zur Instandhaltung: Schadensersatz durch die Eigentümer! (IMR 2009, 54)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 130
  • ZMR 2009, 225
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07
    Die Pflichtverletzung kann darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung abgelehnt wurde ( z.B. BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG NZM 2002, 705/707; KG ZWE 2001, 613; Merle in Bärmann WEG 10. Aufl. § 21 Rn. 168/169 m.w.N.).

    Voraussetzung ist stets ein Verschulden (§ 276 BGB) des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers (BayObLGZ 1992, 146/148; Merle in Bärmann § 21 Rn. 170).

  • BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

    Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander

    Auszug aus OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07
    Durch Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.5.2001 (2Z BR 99/00 = BayObLG-Report 2001, 83) wurden die Antragsgegner zu 1 schließlich verpflichtet, zuzustimmen, dass.
  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

    Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der

    Auszug aus OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07
    Der Anspruch aus § 21 Abs. 4 WEG ist ein individueller, der dem einzelnen Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer, die eine Pflichtverletzung begangen haben, zusteht (vgl. Senat vom 13.8.2007, FGPrax 2007, 260; Palandt/Bassenge BGB 67. Aufl. § 21 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05

    Entschädigungsanspruch eines Wohnungseigentümers wegen Beschädigung von Pflanzen

    Auszug aus OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07
    (2) Es ist zweifelhaft, ob die Eigentümergemeinschaft eine Kompetenz zur Anspruchsvernichtung durch Mehrheitsbeschluss hat (ausführlich und ablehnend Schmidt/Riecke ZMR 2005, 252 m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 459).
  • KG, 24.01.2001 - 24 U 340/00

    Merkantiler Minderwert aufgrund unterlassener Mängelbeseitigung und fehlender

    Auszug aus OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07
    Die Pflichtverletzung kann darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung abgelehnt wurde ( z.B. BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG NZM 2002, 705/707; KG ZWE 2001, 613; Merle in Bärmann WEG 10. Aufl. § 21 Rn. 168/169 m.w.N.).
  • RG, 12.06.1906 - II 34/06

    Aktivprozess im Konkurs.

    Auszug aus OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07
    27(3) Auch wenn es bei den in einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht (2 UR II 34/06) angefochtenen Beschlüssen in der Eigentümerversammlung vom 30.11.2006 verbleiben sollte, schließt dies nicht von vornherein Schadensersatzansprüche der Antragstellerin wegen entgangener Miete aus.
  • BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02

    Instandssetzungspflicht der Wohnungseigentümer - Schadensersatzansprüche bei

    Auszug aus OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07
    Die Pflichtverletzung kann darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung abgelehnt wurde ( z.B. BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG NZM 2002, 705/707; KG ZWE 2001, 613; Merle in Bärmann WEG 10. Aufl. § 21 Rn. 168/169 m.w.N.).
  • OLG München, 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Die Pflichtverletzung kann darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung abgelehnt wurde (OLG München, Beschluss vom 28.11.2008, Az. 34 Wx 24/07; BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG NZM 2002, 705/707).

    (1) An einer solchen Pflichtverletzung fehlt es nur bei einer Beschlussfassung, die ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (offen gelassen von OLG München, Beschluss vom 28.11.2008, Az. 34 Wx 24/07).

  • LG Köln, 17.03.2011 - 29 S 133/10

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die

    Eine Pflichtverletzung kann mithin darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung abgelehnt wurde (OLG München, Beschluss vom 28.11.2008, 34 Wx 24/07).

    Auch in dem durch das OLG München entschiedenen Fall (Urteil vom 28.11.2008 - 34 Wx 24/07) verhielt es sich so, dass die Rechtsvorgänger der Antragsstellerin und diese selbst in zwei Eigentümerversammlungen die Zustimmung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen verlangten, die übrigen Wohnungseigentümer entsprechende Beschlussanträge jedoch ablehnten.

  • AG Köln, 15.06.2010 - 202 C 19/10

    Anspruch der Eigentümer einer Eigentumswohnung gegen die

    Das OLG München begründet seine Ansicht damit, dass den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz dafür fehle, durch eine mehrheitliche Beschlussfassung die gesetzlichen Regelungen über den Eintritt der Schadensersatzpflicht zu ändern (OLG München, ZMR 2009, 468; ZMR 2009, 225).
  • LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10

    WEG-Gemeinschaft bei Schadensersatzklage passivlegitimiert?

    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer schon seit längerem angeschlossen hat (a. A. allerdings noch im Beschluss vom 6. März 2009 - 318 T 99/08, ZMR 2009, 714 ), richten sich die Ansprüche auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Einführung des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aber nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG München, a. a. O.; NZM 2009, 130; ZMR 2009, 468; LG München I, NJOZ 2010, 922, 924; Merle, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21, Rn. 44 f.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 21, Rn. 70; a. A. etwa OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382).
  • LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16

    Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses;

    Verletzen die Wohnungseigentümer ihre Verpflichtung zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung, etwa indem erkannte Mängel nicht rechtzeitig angezeigt oder beseitigt, Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig eingezahlt oder eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung abgelehnt oder verzögert wird, können sie einem einzelnen in seinem Sondereigentum geschädigten Miteigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein (vgl. BGH, WuM 2018, 446; OLG München, NZM 2009, 130; OLG Hamm, ZMR 2005, 808; OLG Düsseldorf, WuM 1999, 355; jeweils nach juris ).
  • AG München, 27.01.2011 - 483 C 1077/10

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    OLG München, Beschluss vom 28.11.2008, Az 34 Wx 24/07; NZM 2009, 130 ff gilt:.
  • AG Offenbach, 30.11.2012 - 330 C 120/11

    Notgeschäftsführung nur in Notfällen zulässig!

    Auch Ansprüche wegen einer unterlassenen Sanierung von Gemeinschaftseigentum (aus §§ 280, 286 BGB) könnten sich allenfalls gegen die übrigen Erbbauberechtigten oder die verantwortliche WEG-Verwalterin richten, sofern in diese eine Verzögerung oder sonstige Pflichtverletzung zu vertreten haben (vgl. etwa OLG München, NZM 2009, 130).
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