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   OLG München, 18.08.2011 - 34 Wx 320/11   

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https://dejure.org/2011,17710
OLG München, 18.08.2011 - 34 Wx 320/11 (https://dejure.org/2011,17710)
OLG München, Entscheidung vom 18.08.2011 - 34 Wx 320/11 (https://dejure.org/2011,17710)
OLG München, Entscheidung vom 18. August 2011 - 34 Wx 320/11 (https://dejure.org/2011,17710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2032, 2042; GBO §§ 13, 19, 20, 22, 71 Abs. 1
    Erbengemeinschaft: Umwandlung gemeinschaftlichen Grundeigentums zur gesamten Hand bedarf Auflassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Überführung von Grundbesitz (Wohnungseigentum) aus der gesamthänderisch gebundenen Erbengemeinschaft in eine Bruchteilsgemeinschaft

  • erbrechtsiegen.de

    Anforderungen an Überführung von Grundbesitz in Miteigentum der Erben nach Bruchteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Übertragung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück .. die Mitglieder der Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 154
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines

    Auszug aus OLG München, 18.08.2011 - 34 Wx 320/11
    Die demnach erforderliche Rechtsänderung wird regelmäßig im Rahmen eines Auseinandersetzungsvertrags in die Wege geleitet (§ 2042 BGB; zu etwaigen Verfahrenshilfen siehe Palandt/Weidlich § 2042 Rn. 19), der sodann für den dinglichen Vollzug bei Grundstücken (auch Wohnungseigentum; vgl. BGHZ 173, 71), sieht man von einer außerhalb des Grundbuchs vollzogenen Erbteilsabtretung gegen Grundstücksüberlassung ab, die Auflassung erfordert.
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 11/56

    Vertretung Minderjähriger bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus OLG München, 18.08.2011 - 34 Wx 320/11
    Für die Umwandlung des gemeinschaftlichen Eigentums zur gesamten Hand (solches besteht im Rahmen einer Erbengemeinschaft; § 2032 Abs. 1 BGB) in Miteigentum der Erben nach Bruchteilen (§§ 1008 ff. BGB) bedarf es nach einhelliger Meinung (vgl. schon RGZ 57, 433; BGHZ 21, 229/231 f.; Palandt/Weidlich BGB 70. Aufl. § 2042 Rn. 17; Palandt/Bassenge § 873 Rn. 5; Staudinger/Werner BGB Bearb. Juni 2010 § 2042 Rn. 61; Flechtner in Burandt/Rojahn Erbrecht § 2042 BGB Rn. 43) der Übertragung des Eigentums in der Form der §§ 873, 925 Abs. 1 BGB und auf grundbuchrechtlicher Ebene der Bewilligung (§ 19 GBO) und des Nachweises der erforderlichen Einigung (§§ 20, 29 GBO).
  • RG, 21.04.1904 - IV 35/04

    Bedarf es zur Umwandlung des gemeinschaftlichen Eigentums zur gesamten Hand an

    Auszug aus OLG München, 18.08.2011 - 34 Wx 320/11
    Das Reichsgericht hat dazu ausgeführt (RGZ 57, 432/435):.
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 126/14

    Grundbucheintragung: Erwerb der Erbteile einer Erbengemeinschaft durch mehrere

    Zutreffend legt das Beschwerdegericht zugrunde, dass über einen Erbteil auch in Bruchteilen verfügt werden kann (ganz hM, vgl. nur Senat, Urteil vom 28. Juni 1963 - V ZR 15/62, NJW 1963, 1610, 1611; Staudinger/Werner, BGB [2010], § 2033 Rn. 7; Lange, Erbrecht, 2011, § 56 Rn. 23; jeweils mwN; skeptisch Otto, NotBZ 2015, 26, 27 mwN) und dass die Überführung eines im Gesamthandseigentum stehenden Nachlassgrundstücks in Bruchteilseigentum der Auflassung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 1956 - V BLw 11/56, BGHZ 21, 229, 231; OLG München, FamRZ 2012, 154 f. mwN).
  • OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13

    Grundbuch kann beim Erbfall auch ohne Erbschein berichtigt werden

    Der Senat legt den Grundbuchberichtigungsantrag der Beteiligten vom 02.05.2013 dahin aus, dass sie als Eigentümer in Erbengengemeinschaft zu je ½ Anteil eingetragen werden wollen; denn eine Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine Bruchteilsgemeinschaft (§§ 1008 ff. BGB) ist noch nicht in der Form der §§ 873, 925 BGB und auf grundbuchrechtlicher Ebene der Bewilligung (§ 19 GBO) und des Nachweises der erforderlichen Einigung (§§ 20, 29 GBO) erfolgt (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 154 = ZEV 2012, 415).
  • OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14

    Transmortale Vorsorgevollmacht: Kein Erbschein vorzulegen, wenn Bevollmächtigter

    Bei einer Verfügung durch den Bevollmächtigten einer Erbengemeinschaft besteht diese Gefahr von vornherein nicht, weil selbst die Übertragung auf alle Miterben in Bruchteilseigentum durch rechtsgeschäftliche Übereignung erfolgen muss (BGHZ 21, 229; OLG München, FamRZ 2012, S. 154 f.) und keine verkappte Grundbuchberichtigung stattfinden würde.
  • OLG München, 05.10.2020 - 33 U 4381/20

    Kein Auftragsverhältnis zwischen Nachlassverwalter und Erbenermittler

    Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur konstatiert, dass die Rechtsbeziehungen zwischen Nachlasspfleger und Erbenermittler in der Praxis unklar, die realen Beziehungen noch unklarer sind (Forkert, Anm. zu LG Berlin, Urteil vom 14.09.2011- 23 O 613/10, ZEV 2012, 415; Gutbrod ZEV 1994, 337; Holl Rpfleger 2008, 285, 286; Mayer ZEV 2010, 445, 449; Niewerth/ Neun/ Schnieders Rpfleger 2009, 121, 123; Palandt/Weidlich, § 1960 BGB, Rn. 16).
  • BFH, 07.05.2014 - II B 117/13

    Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht

    Soll ein zum Gesamthandsvermögen der Erben und somit zum Nachlass gehörendes Grundstück in Miteigentum der Erben nach Bruchteilen (§§ 1008 bis 1011 BGB) umgewandelt werden, bedarf es nach einhelliger Meinung gemäß § 873 Abs. 1 i.V.m. § 925 Abs. 1 BGB der Auflassung und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch (Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18. August 2011  34 Wx 320/11, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2012, 415, m.w.N.).
  • KG, 25.04.2017 - 1 W 699/16

    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzungen für die Eintragung einer

    Die Zuordnung des Wohnungseigentums auf die Beteiligten zu hälftigen Bruchteilen erfordert darüber hinaus aber auch die Eintragung im Grundbuch, § 873 (vgl. OLG München, ZEV 2012, 415, 416).
  • VG Bayreuth, 23.07.2014 - B 4 K 13.624

    Fremdenverkehrsbeitrag

    (OLG München, B. v. 18.08.2011 - 34 Wx 320/11- FamRZ 2012, 154 ; Weidlich in Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2042 Rn.1).
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