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   OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17   

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OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17 (https://dejure.org/2017,39038)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.2017 - 34 Wx 325/17 (https://dejure.org/2017,39038)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 34 Wx 325/17 (https://dejure.org/2017,39038)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt

  • rewis.io

    Vertretungsmacht eines ersten Bürgermeisters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bayerische Bürgermeister dürfen alles!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unbeschränkte Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde im Außenverhältnis

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Von bayerischen Bürgermeistern für die Gemeinde abgeschlossene Verträge sind, auch wenn der erforderliche Gemeinderatsbeschluss fehlt, wirksam, weil

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 840
  • Rpfleger 2018, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17
    Der Vorlage eines Gemeinderatsbeschlusses zur Grundbucheintragung bedarf es daher nicht (Anschluss an BGH NJW 2017, 2412).

    Dagegen wenden sich die Beteiligten mit der Beschwerde vom 23.8.2017, mit der sie auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2016, V ZR 266/14, verweisen.

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings zum zutreffenden Gesetzesverständnis am 18.11.2016 (BGH NJW 2017, 2412 ff.) und erneut am 1.6.2017 (NJW-RR 2017, 917 ff.) entschieden, dass die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde gemäß Art. 38 Abs. 1 BayGO im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt ist; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat.

    Soweit das Grundbuchamt anführt, der Bundesgerichtshof habe am 18.11.2016 (NJW 2017, 2412 ff.) das Verfahren nur zu einer neuen Entscheidung zurückverwiesen, hat es verkannt, dass sich die Zurückverweisung allein auf eine vom Berufungsgericht nicht entschiedene andere Rechtsfrage bezogen hat.

  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16

    Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayrischen

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings zum zutreffenden Gesetzesverständnis am 18.11.2016 (BGH NJW 2017, 2412 ff.) und erneut am 1.6.2017 (NJW-RR 2017, 917 ff.) entschieden, dass die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde gemäß Art. 38 Abs. 1 BayGO im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt ist; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat.
  • OLG München, 18.06.2010 - 34 Wx 65/10

    Grundbucheintragung: Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17
    2 Z 24/74">1974, 374/376; 1997, 37/41; Senat vom 4.2.2009 - 34 Wx 114/08 = MittBayNot 2009, 222 f.; Senat vom 18.6.2010 - 34 Wx 65/10, juris Rn. 7; Senat vom 28.1.2013 - 34 Wx 390/12, juris Rn. 9).
  • OLG München, 28.01.2013 - 34 Wx 390/12

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) einer bayerischen

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17
    2 Z 24/74">1974, 374/376; 1997, 37/41; Senat vom 4.2.2009 - 34 Wx 114/08 = MittBayNot 2009, 222 f.; Senat vom 18.6.2010 - 34 Wx 65/10, juris Rn. 7; Senat vom 28.1.2013 - 34 Wx 390/12, juris Rn. 9).
  • OLG München, 04.02.2009 - 34 Wx 114/08

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeister in Bayern zur Abgabe einer

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17
    2 Z 24/74">1974, 374/376; 1997, 37/41; Senat vom 4.2.2009 - 34 Wx 114/08 = MittBayNot 2009, 222 f.; Senat vom 18.6.2010 - 34 Wx 65/10, juris Rn. 7; Senat vom 28.1.2013 - 34 Wx 390/12, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 20.02.1974 - BReg. 2 Z 54/73
    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17
    Soweit dagegen der Gemeinderat als willensbildendes Organ der Gemeinde zu entscheiden habe (Art. 29 BayGO), werde die Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters erst durch einen entsprechenden Gemeinderats- oder Ausschussbeschluss begründet (vgl. nur BayObLGZ 1974, 81/84).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 153/96

    Veräußerung eines Erbbaurechts durch eine kleine kommunale Gebietskörperschaft;

    Auszug aus OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17
    2 Z 24/74">1974, 374/376; 1997, 37/41; Senat vom 4.2.2009 - 34 Wx 114/08 = MittBayNot 2009, 222 f.; Senat vom 18.6.2010 - 34 Wx 65/10, juris Rn. 7; Senat vom 28.1.2013 - 34 Wx 390/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 144/21

    Zur Wirksamkeit eines 30-jährigen Wiederkaufsrechts der Gemeinde in einem

    Dieser Rechtsprechung haben sich - wie schon zuvor im Anfrageverfahren das Bundesarbeitsgericht (NZA 2016, 1296) - der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1. Juni 2017 - VII ZR 49/16, MDR 2017, 935 Rn. 11) und bayerische Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. OLG München, MittBayNot 2018, 281 Rn. 13, bei juris Rn. 12; OLG Nürnberg, MittBayNot 2019, 621 Rn. 12).

    Er hat sich aber mit der Begründung, die der Senat und das Bundesarbeitsgericht für die Annahme einer umfassenden Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters gegeben haben, nicht auseinandergesetzt und auch keinen Gesichtspunkt aufgezeigt, den die Bundesgerichte bei ihrer Auslegung von Art. 38 Abs. 1 GO BY aF nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt haben könnten (zutreffend OLG München, MittBayNot 2018, 281 Rn. 18, bei juris Rn. 17).

    Rechtshandlungen, die der erste Bürgermeister einer bayerischen Gemeinde bis zum 31. März 2018 vorgenommen hat, waren und bleiben daher aufgrund seiner umfassenden und uneingeschränkten Vertretungsbefugnis nach Art. 38 Abs. 1 GO BY aF wirksam, ohne dass es hierzu eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf oder bedurfte (so im Ergebnis auch OLG München, MittBayNot 2018, 281 Rn. 19, bei juris Rn. 18; OLG Nürnberg, MittBayNot 2019, 621 Rn. 12; Grziwotz, MittBayNot 2017, 302, 303).

  • OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18

    Zur Übertragung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis eines ersten

    Hieran hat auch der Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 06.12.2016 nichts geändert (OLG München, Beschluss vom 12.10.2017 - 34 Wx 325/17 -, juris Rn. 17).
  • OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 351/17

    Unzulässigkeit einer Zwischenverfügung bei Anweisung des Grundbuchamts das

    b) Zur Frage der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters bei Grundstücksgeschäften wird im Übrigen auf den Beschluss des Senats vom 12.10.2017 - 34 Wx 325/17 (zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen) hingewiesen.
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