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   OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16   

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OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16 (https://dejure.org/2017,17731)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.2017 - 34 Wx 386/16 (https://dejure.org/2017,17731)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 34 Wx 386/16 (https://dejure.org/2017,17731)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WEG § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1; BGB § 183 Satz 1; § 878
    Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentümers widerruflich bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt

  • Deutsches Notarinstitut

    Zur Widerruflichkeit der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum; Widerruflichkeit der Zustimmung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1; BGB § 183 Satz 1, § 878
    Wirksamer Widerruf der vom Verwalter zur Übertragung von Wohnungseigentum erteilten Zustimmung bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt

  • rewis.io

    Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentümers widerruflich bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Einordnung der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmungspflicht bei Veräußerung ist eine Verfügungsbeschränkung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Widerruflichkeit einer Verwalterzustimmung zum notariellen Kaufvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirkung des Widerrufs einer Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum? (IMR 2017, 377)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 937
  • FGPrax 2017, 204
  • ZMR 2017, 756
  • Rpfleger 2017, 529
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung nach Zustimmung

    Auszug aus OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
    I. Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten (hier: des WEG-Verwalters) bedarf, so stellt dies eine Verfügungsbeschränkung als Ausnahme von § 137 Satz 1 BGB dar (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 27.6.2011, 34 Wx 135/11).

    bb) Dem ist ein Teil der Rechtsprechung für den Fall eines vor dem Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt liegenden Verwalterwechsels und des damit verbundenen nachträglichen Fortfalles der Zustimmungsberechtigung gefolgt (vgl. OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625 = FGPrax 2011, 220; OLG München, 34 Wx 135/11 vom 27.6.2011 = NZM 2012, 388).

    dd) Der Senat hat es in seinen Entscheidungen vom 27.6.2011 (34 Wx 135/11 = MittBayNot 2011, 486 zu § 12 WEG) und vom 29.9.2016 (34 Wx 191/16 = FGPrax 2016, 256 zu §§ 5, 6 ErbbauRG) für zulässig erachtet, § 12 WEG einerseits und die Regelungen im Erbbaurecht andererseits eigenständig auszulegen (ebenso OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625/627; Schmidt ZWE 2010, 394/396 f.).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - 3 Wx 70/11

    Rechtsnatur der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
    II. Die Zustimmung zum dinglichen Rechtsgeschäft kann bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt auch dann widerrufen werden, wenn die Zustimmung zum schuldrechtlichen Vertrag wirksam erteilt war (Anschluss an AG Zossen ZWE 2015, 37; a. A. OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625).

    bb) Dem ist ein Teil der Rechtsprechung für den Fall eines vor dem Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt liegenden Verwalterwechsels und des damit verbundenen nachträglichen Fortfalles der Zustimmungsberechtigung gefolgt (vgl. OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625 = FGPrax 2011, 220; OLG München, 34 Wx 135/11 vom 27.6.2011 = NZM 2012, 388).

    dd) Der Senat hat es in seinen Entscheidungen vom 27.6.2011 (34 Wx 135/11 = MittBayNot 2011, 486 zu § 12 WEG) und vom 29.9.2016 (34 Wx 191/16 = FGPrax 2016, 256 zu §§ 5, 6 ErbbauRG) für zulässig erachtet, § 12 WEG einerseits und die Regelungen im Erbbaurecht andererseits eigenständig auszulegen (ebenso OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625/627; Schmidt ZWE 2010, 394/396 f.).

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Auszug aus OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
    dd) Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob eine nach § 12 WEG vereinbarte Veräußerungsbeschränkung als Verfügungsbeschränkung oder als Beschränkung des Inhalts des dinglichen Rechts (Wohnungseigentums) einzuordnen ist, bislang ebenso unentschieden gelassen (BGHZ 195, 120/124 = DNotZ 2013, 362 = NJW 2013, 299) wie die Frage der Widerruflichkeit einer Verwalterzustimmung (BGHZ 195, 120/125 f.; BGH ZWE 2013, 402/403).

    cc) Soweit der Bundesgerichtshof (s. BGHZ 195, 120/124) die Frage der Verfügungsbeschränkung offen gelassen hat, ist er doch im Weiteren von der grundsätzlichen Widerruflichkeit der Zustimmung ausgegangen; denn andernfalls wäre das Abstellen auf eine nachträgliche Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zum Widerruf der erklärten Zustimmung nicht verständlich.

  • OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16

    Zustimmungswiderruf des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
    ee) In dem vergleichbaren Fall des Zustimmungserfordernisses nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG nimmt die herrschende Meinung eine Widerruflichkeit der Eigentümerzustimmung - bis zur Vornahme der Eintragung im Grundbuch oder jedenfalls bis zur Stellung des Eintragungsantrags - gemäß § 183 BGB an (vgl. BGH NJW 1963, 36 = RPfleger 63, 378 = LM § 5 ErbbauVO Nr. 2 ebenso Anmerkung Haegele RPfleger 63, 379; OLG München, 34 Wx 191/16 vom 29.9.16 = FGPrax 2016, 256).

    dd) Der Senat hat es in seinen Entscheidungen vom 27.6.2011 (34 Wx 135/11 = MittBayNot 2011, 486 zu § 12 WEG) und vom 29.9.2016 (34 Wx 191/16 = FGPrax 2016, 256 zu §§ 5, 6 ErbbauRG) für zulässig erachtet, § 12 WEG einerseits und die Regelungen im Erbbaurecht andererseits eigenständig auszulegen (ebenso OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625/627; Schmidt ZWE 2010, 394/396 f.).

  • AG Zossen, 31.07.2014 - 75 C 8/13

    Wohnungseigentumssache: Anforderungen an den Wohnungseigentümerbeschluss über das

    Auszug aus OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
    II. Die Zustimmung zum dinglichen Rechtsgeschäft kann bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt auch dann widerrufen werden, wenn die Zustimmung zum schuldrechtlichen Vertrag wirksam erteilt war (Anschluss an AG Zossen ZWE 2015, 37; a. A. OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625).

    Die fehlende Zustimmung führe nach § 12 Abs. 3 WEG zur schwebenden Unwirksamkeit sowohl des schuldrechtlichen wie des dinglichen Rechtsgeschäfts (OLG Celle RNotZ 2005, 544; ebenso AG Zossen vom 31.7.2014, 75 C 8/13, nach juris; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 405; OLG Hamm DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg, ZMR 2011, 815).

  • OLG Braunschweig, 12.02.2013 - 2 W 18/13

    Verfahren des Grundbuchamts zur Einführung von Eintragungsanträgen im Fall einer

    Auszug aus OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
    Daran ändert auch nichts, dass die Urkunde (nur) zum Zweck der Eintragung der Eigentumsvormerkung schon vor dem Widerruf beim Grundbuchamt vorgelegen hatte (vgl. OLG Braunschweig FGPrax 2013, 193/194).
  • BGH, 27.09.1962 - III ZR 83/61
    Auszug aus OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
    ee) In dem vergleichbaren Fall des Zustimmungserfordernisses nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG nimmt die herrschende Meinung eine Widerruflichkeit der Eigentümerzustimmung - bis zur Vornahme der Eintragung im Grundbuch oder jedenfalls bis zur Stellung des Eintragungsantrags - gemäß § 183 BGB an (vgl. BGH NJW 1963, 36 = RPfleger 63, 378 = LM § 5 ErbbauVO Nr. 2 ebenso Anmerkung Haegele RPfleger 63, 379; OLG München, 34 Wx 191/16 vom 29.9.16 = FGPrax 2016, 256).
  • OLG Hamburg, 15.03.2011 - 13 W 15/11

    Veräußerungsbeschränkung bei Wohnungseigentum: Erteilung der Zustimmung durch den

    Auszug aus OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
    Die fehlende Zustimmung führe nach § 12 Abs. 3 WEG zur schwebenden Unwirksamkeit sowohl des schuldrechtlichen wie des dinglichen Rechtsgeschäfts (OLG Celle RNotZ 2005, 544; ebenso AG Zossen vom 31.7.2014, 75 C 8/13, nach juris; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 405; OLG Hamm DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg, ZMR 2011, 815).
  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 15 W 139/10

    Anforderungen an die Legitimation des einer Veräußerung zustimmenden Verwalters

    Auszug aus OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
    Die fehlende Zustimmung führe nach § 12 Abs. 3 WEG zur schwebenden Unwirksamkeit sowohl des schuldrechtlichen wie des dinglichen Rechtsgeschäfts (OLG Celle RNotZ 2005, 544; ebenso AG Zossen vom 31.7.2014, 75 C 8/13, nach juris; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 405; OLG Hamm DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg, ZMR 2011, 815).
  • BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91

    Nachweis des Fortbestehens der Verwalterstellung nach WEG

    Auszug aus OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
    Dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979).
  • BGH, 08.07.1960 - V ZB 8/59

    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 15 W 55/01

    Wohnungseigentum - Grundbuchberichtigungsanspruch - Eigentumswechsel trotz

  • BGH, 13.06.2013 - V ZB 94/12

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Höchstpersönliche Verwalterstellung des

  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 134/17

    Unwiderruflichkeit einer Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZfIR 2017, 575 veröffentlicht worden ist, meint, das von dem Grundbuchamt aufgezeigte Eintragungshindernis bestehe, weil der Verwalter seine Zustimmung wirksam widerrufen habe.

    Ist als Inhalt des Erbbaurechts vereinbart, dass der Erbbauberechtigte zur Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 144/16, ZfIR 2017, 575 Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 20 W 12/18

    Grundbuch: Eigentümerzustimmung nach § 12 WEG

    So hat etwa das OLG München in einem Beschluss vom 31.05.2017, 34 Wx 386/16 (= FGPrax 2017, 204, zitiert nach juris), in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung zuletzt entschieden, dass dann, wenn als Inhalt des Sondereigentums vereinbart sei, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bedürfe, sich dies als eine Verfügungsbeschränkung darstelle und die Zustimmung zum dinglichen Rechtsgeschäft bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt auch dann widerrufen werden könne, wenn die Zustimmung zum schuldrechtlichen Vertrag wirksam erteilt gewesen sei.

    Dafür haben hier aber - wie ausgeführt - sämtliche im Zeitpunkt des Zugangs der Zustimmungserklärungen bei dem zum Empfang namens der Urkundsbeteiligten bevollmächtigten Notar am 12.08.2016 und 01.09.2016 (vgl. dazu OLG München FGPrax 2017, 204 [OLG München 31.05.2017 - 34 Wx 386/16] ; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 12 WEG Rz. 51) als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer der Veräußerung zugestimmt.

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