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OLG München, 23.12.2016 - 34 Wx 414/16 Kost |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
GNotKG § 79, § 81 Abs. 1, § 83
Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz und zur Geschäftswertfestsetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18 Insoweit hat nicht der Kostenbeamte zu entscheiden, sondern der in der "Hauptsache" zuständige Richter oder Rechtspfleger (vgl. BayObLG, Beschluss Vom 19.04.2002 - 3Z AR 16/02, NJW-RR 2002, 1118 ; OLG München, Beschluss vom 23.12.2016 - 34 Wx 414/16 Kost, juris;… Fackelmann in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 81 GNotKG Rn. 10).
- AG Fulda, 02.05.2019 - 85 XVII 674/18
Zur funktionellen Zuständigkeit für Kosten in Betreuungssachen
Gemäß §§ 10 S. 1 RPflG, 6 Abs. 1 S. 2 FamFG ist er damit von der Ausübung des Rechtspflegeramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen (allgemeine Meinung auch für den Fall des Kostenansatzes, z.B. OLG München Beschl. v. 23.12.2016 - 34 Wx 414/16, BeckRS 2016, 110188, beck-online) und wird bei der Entscheidung von demjenigen Rechtspfleger vertreten, den die Geschäftsverteilung für solche Fälle oder allgemein bestimmt.