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   OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 43/15   

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https://dejure.org/2015,1473
OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 43/15 (https://dejure.org/2015,1473)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2015 - 34 Wx 43/15 (https://dejure.org/2015,1473)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 34 Wx 43/15 (https://dejure.org/2015,1473)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Umfang des Einsichtsrechts eines Bauhandwerkers in das Grundbuch

  • rewis.io

    Reichweite des Rechts auf Einsicht des Bauhandwerkers in das Grundbuch

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Bauhandwerkergrundbucheinsichtsrecht - Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Grundbucheinsichtsrecht für Bauhandwerkersicherungshypothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Umfang des Einsichtsrechts eines Bauhandwerkers in das Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Offene Werklohnforderung: Bauhandwerker darf das Grundbuch einsehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerker können Einrichtsrecht in das Grundbuch haben

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Werklohnansprüche und Grundbucheinsicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauhandwerker können Einrichtsrecht in das Grundbuch haben

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Einsicht in das Grundbuch

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherungshypothek und Einsicht ins Grundbuch

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Bauhandwerkersicherungshypothek und Einsicht ins Grundbuch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beabsichtigte Eintragung einer Sicherungshypothek berechtigt zur vollständigen Einsichtnahme des Grundbuchs - Rechtliche Möglichkeit der Hypothekeneintragung in diesem Zusammenhang unerheblich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Offene Werklohnforderung: Bauhandwerker darf das Grundbuch einsehen! (IBR 2015, 191)

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1891
  • MDR 2015, 507
  • NZBau 2015, 424
  • BauR 2015, 878
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 43/15
    Um Missbräuche zu unterbinden kennt die Rechtsprechung aber Ausnahmen (grundlegend BGHZ 102, 95 = NJW 1988, 255).

    Ob es die Umstände im Einzelnen rechtfertigen, nach Treu und Glauben eine wirtschaftliche Identität zwischen Auftraggeber und Besteller bejahen zu können (siehe dazu BGHZ 102, 95/103 ff.), die erst die Voraussetzungen für die Eintragung der Sicherungshypothek auf dem bezeichneten Grundstück schafft, bedarf an dieser Stelle wegen des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs keiner Entscheidung.

  • LG Bonn, 07.12.1992 - 5 T 184/92

    Einsicht der Vollstreckungsbehörde in das Grundbuch aufgrund Vollstreckung der

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 43/15
    Daraus ist abzuleiten, dass der Verstoß allein auch nicht geeignet ist, das Rechtsmittel als begründet zu erachten (vgl. LG Bonn Rpfleger 1993, 333).
  • OLG Stuttgart, 24.10.1997 - 8 W 387/97

    Rechtliches Interesse Dritter

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 43/15
    2 Z 28/84">Rpfleger 1984, 351; OLG Stuttgart BWNotZ 1998, 145), das zwar dargelegt, aber nicht glaubhaft gemacht werden muss (Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7), zu genügen.
  • OLG Zweibrücken, 18.10.1988 - 3 W 115/88
    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 43/15
    Berechtigtes Interesse ist auch ein solches wirtschaftlicher Art. Anerkannt ist, dass der Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz seines Schuldners beabsichtigt, zur Einsichtnahme berechtigt ist (OLG Zweibrücken NJW 1989, 531).
  • OLG München, 08.06.2016 - 34 Wx 168/16

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch des Nachbargrundstückes

    Das Interesse des Eigentümers oder von sonstigen Grundstücksberechtigten am Schutz persönlicher und wirtschaftlicher Geheimnisse ist dabei in jedem Einzelfall gegen das Interesse des Antragstellers an der Kenntnisgewinnung abzuwägen (allg. Ansicht; vgl. BayObLG Rpfleger 1998, 338; OLG Oldenburg Rpfleger 2014, 131; OLG Stuttgart DNotZ 2011, 286; Demharter GBO 30. Aufl. § 12 Rn. 7; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 12 Rn. 6 und 9; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 12 Rn. 5; aus der Senatsrechtsprechung z. B. Beschluss vom 11.1.2016, 34 Wx 333/15 juris; vom 9.2.2015, 34 Wx 43/15 = NJW 2015, 1891).
  • OLG München, 26.07.2018 - 34 Wx 239/18

    Zum Anspruch auf Grundbucheinsicht eines ehemaligen Lebensgefährten wegen

    In diesem Rahmen umfasst das Einsichtsrecht auch die in Bezug genommenen Urkunden (§ 12 Abs. 1 Satz 2 GBO), ferner den übrigen Inhalt der Grundakten (§ 46 GBV), auch wenn dieser keinen unmittelbaren Bezug zur Grundbucheintragung hat (Demharter GBO 31. Aufl. § 12 Rn. 9, 17; Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 12 Rn. 5; Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 43/15 = NJW 2015, 1891).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2019 - 3 Wx 246/18

    Berechtigtes Interesse an einer Grundbucheinsicht

    Denn ausschlaggebend ist nicht, dass der Rechtspfleger ein Geschäft wahrgenommen hat, für das der Urkundsbeamte zuständig gewesen wäre, sondern dass er dies (wenn auch zu Unrecht) als Rechtspfleger getan hat (OLG Dresden FGPrax 2010, 66; OLG München NJW 2015, 1891 f.; Demharter, GBO, 31. Aufl.2018, § 71 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 287/16

    Kein Grundbucheinsichtsrechts des früheren Berechtigten zur Durchsetzung eines

    a) Ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO besteht nicht nur, wenn dieses rechtlicher Natur ist, namentlich dem Antragsteller am Grundstück (aktuell) ein Recht zusteht (vgl. Demharter GBO 30. Aufl. § 12 Rn. 8; Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 12 Rn. 4), sondern schon dann, wenn ein anerkennungswürdiges berechtigtes Interesse wirtschaftlicher oder tatsächlicher Art vorliegt (Demharter § 12 Rn. 9; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 5; etwa Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 43/15 = NJW 2015, 1891).
  • OLG Bamberg, 09.01.2024 - 10 Wx 17/23

    Ablehnung der Grundbucheinsicht, Berechtigtes Interesse, Grundstückseigentümer,

    So kann ein Bauhandwerker - erst - Einsicht in das Grundbuch verschaffen, wenn er nachweisbar für einen bereits bestehenden Bauvertrag die Möglichkeit der Eintragung einer Sicherungshypothek (§ 650e BGB) prüfen will (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 43/15 -, juris, Rn. 4).
  • OLG München, 24.07.2018 - 34 Wx 68/18

    Kein berechtigtes Interess des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters an der

    In diesem Rahmen umfasst das Einsichtsrecht auch die in Bezug genommenen Urkunden (§ 12 Abs. 1 Satz 2 GBO), ferner den übrigen Inhalt der Grundakten (§ 46 GBV), auch wenn dieser keinen unmittelbaren Bezug zur Grundbucheintragung hat (Demharter GBO 31. Aufl. § 12 Rn. 9, 17; Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 12 Rn. 5; Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 43/15 = NJW 2015, 1891).
  • OLG München, 30.11.2016 - 34 Wx 439/16

    Keine Grundbucheinsicht mangels Darlegung eines berechtigten Interesses

    Ein solches besteht darüber hinaus aber auch schon dann, wenn ein anerkennungswürdiges tatsächliches Interesse insbesondere wirtschaftlicher Art vorliegt (Demharter § 12 Rn. 9; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 5; etwa Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 43/15 = NJW 2015, 1891).
  • OLG München, 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

    Voraussetzungen für erweiterte Grundbucheinsicht bei angeordneter

    In diesem Rahmen umfasst das Einsichtsrecht auch die in Bezug genommenen Urkunden (§ 12 Abs. 1 Satz 2 GBO), ferner den übrigen Inhalt der Grundakten (§ 46 GBV), auch wenn dieser keinen unmittelbaren Bezug zur Grundbucheintragung hat (Demharter GBO 31. Aufl. § 12 Rn. 9, 17; Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 12 Rn. 5; Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 43/15 = NJW 2015, 1891).
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