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   OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11   

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https://dejure.org/2012,23526
OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11 (https://dejure.org/2012,23526)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2012 - 34 Wx 485/11 (https://dejure.org/2012,23526)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2012 - 34 Wx 485/11 (https://dejure.org/2012,23526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur (fehlenden) Zustimmungsbedürftigkeit des Ehegattengeschäfts über einen Grundstücksmiteigentumsanteil, wenn dem übertragenden Ehegatten ein Restvermögen von mehr als 10 % verbleibt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Zustimmungsbedürftigkeit eines eines Ehegattengeschäfts über eine Grundstücksmiteigentumsanteil

  • notar-drkotz.de

    Verfügung über Vermögen als Ganzes durch Immobilienschenkung ohne Einwilligung des Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365 Abs. 1; GBO § 18; GBO § 20
    Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesamtvermögensgeschäfts eines Ehegatten; Prüfungspflicht des Grundbuchamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07

    Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen

    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11
    Werden einzelne Vermögensgegenstände übertragen, bleibt nach der Rechtsprechung bei kleineren Vermögen das Geschäft zustimmungsfrei, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von (etwa) 15 % verbleiben (BGHZ 77, 293; OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078; Palandt/Brudermüller § 1365 Rn. 4).

    Der vorbehaltene Nießbrauch ist nach Überzeugung des Senats nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 675; OLG Celle FamRZ 1987, 942, dort für Wohnrecht; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 3356; MüKo/Koch BGB 5. Aufl. § 1365 Rn. 16; a. A. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078/1079 für Wohnrecht; Palandt/Brudermüller § 1365 Rn. 4).

  • OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04

    Gesamtvermögensgeschäft (§ 1365 BGB) als Hindernis für Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11
    Allerdings ist das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BayObLG aaO.; OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; OLG Frankfurt vom 9.9.2010, 20 W 302/10, bei juris).

    Ein derartiges Restvermögen kann nach der Verkehrsauffassung nicht mehr als unwesentlich bezeichnet werden (vgl. OLG Jena FamRZ 2010, 1733; OLG München FamRZ 2004, 272; OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; J. Mayer in Bamberger/Roth BGB 2. Aufl. § 1365 Rn. 15).

  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11
    Bei größeren Vermögen wird die Grenze bei etwa 10 % gezogen (BGH FamRZ 1991, 669; OLG München FamRZ 2005, 272/273).

    Denn der Bundesgerichtshof erachtet bei einem Ausgangsvermögen von etwa 500.000 DM (ca. 255.645 EUR) verbleibende Vermögenswerte von 10 % (etwa 50.000 DM oder ca. 25.564 EUR) als nicht mehr unwesentlich (FamRZ 1991, 669/670); lediglich bei kleineren Vermögen müssen dieser Rechtsprechung zufolge dem verfügenden Ehegatten wenigstens 15 % verbleiben.

  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11
    Die Zustimmungsbedürftigkeit bei der Veräußerung von Einzelgegenständen hat außer einem objektiven auch noch ein subjektives Erfordernis: Der Vertragspartner muss positiv wissen, dass es sich bei dem Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt; zumindest muss er die Umstände kennen, aus denen sich dies ergibt (vgl. nur BayObLGZ 1987, 431/434 f.).
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 21/90

    "Willensvollstreckung" nach schweizerischem Recht in deutschem Nachlaßverfahrens-

    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11
    Bei mehreren Möglichkeiten der Beseitigung sind alle aufzuführen (BayObLG Rpfleger 1990, 363; Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. § 18 Rn. 32; Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11
    Werden einzelne Vermögensgegenstände übertragen, bleibt nach der Rechtsprechung bei kleineren Vermögen das Geschäft zustimmungsfrei, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von (etwa) 15 % verbleiben (BGHZ 77, 293; OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078; Palandt/Brudermüller § 1365 Rn. 4).
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11
    Maßgebender Zeitpunkt für die Kenntnis ist nicht die Vollendung des Rechtserwerbs, sondern derjenige der Verpflichtung (BGH NJW 1989, 1609; Palandt/ Brudermüller BGB 71. Aufl. § 1365 Rn. 10).
  • OLG Celle, 29.01.1987 - 12 UF 122/86
    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11
    Der vorbehaltene Nießbrauch ist nach Überzeugung des Senats nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 675; OLG Celle FamRZ 1987, 942, dort für Wohnrecht; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 3356; MüKo/Koch BGB 5. Aufl. § 1365 Rn. 16; a. A. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078/1079 für Wohnrecht; Palandt/Brudermüller § 1365 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2010 - 20 W 302/10

    Grundbuch: Prüfung der Voraussetzungen von § 1365 I 1 BGB

    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11
    Allerdings ist das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BayObLG aaO.; OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; OLG Frankfurt vom 9.9.2010, 20 W 302/10, bei juris).
  • OLG Hamm, 31.05.1996 - 29 U 55/96

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11
    Der vorbehaltene Nießbrauch ist nach Überzeugung des Senats nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 675; OLG Celle FamRZ 1987, 942, dort für Wohnrecht; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 3356; MüKo/Koch BGB 5. Aufl. § 1365 Rn. 16; a. A. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078/1079 für Wohnrecht; Palandt/Brudermüller § 1365 Rn. 4).
  • OLG Jena, 04.02.2010 - 4 W 36/10

    Zur Veräußerung von Einzelgegenständen (Grundstücken) durch einen Ehegatten (ohne

  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 41/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eintragungsbewilligung im Grundbuchverfahren

  • OLG München, 14.01.2004 - 16 UF 1348/03

    Übertragung von Vermögen im Ganzen durch Übertragung eines Grundstücks; Schutz

  • BayObLG, 31.03.1967 - BReg. 2 Z 7/67
  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10

    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer

    Zur Begründung wird vor allem auf den Zweck der Vorschrift verwiesen, einen (möglichen) Anspruch des anderen Ehegatten auf Zugewinnausgleich zu sichern, der es auch erfordere, dass der Ehegatte einen Vollstreckungszugriff auf das verbliebene Vermögen habe, was beim Wohnungsrecht nicht der Fall sei (OLG Celle FamRZ 1987, 942; OLG Hamm FamRZ 1997, 675 - Nießbrauch; OLG München Beschluss vom 16. April 2012 - 34 Wx 485/11 - juris Rn. 20; OLG Köln NotBZ 2012, 461; MünchKommBGB/Koch 5. Aufl. § 1365 Rn. 16; Erman/Budzikiewicz BGB 13. Aufl. § 1365 Rn. 6; Rauscher Familienrecht 2. Aufl. Rn. 385).
  • OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12

    Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch Ehegatten

    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).

    Im Grundbuchverfahren gilt hinsichtlich des subjektiven Tatbestandsmerkmals der gleiche Prüfungsmaßstab wie für die geschriebenen objektiven Merkmale des § 1365 BGB : Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung nur von der Zustimmung des Ehegatten des Veräußerers abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Vertragspartner bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes wusste, dass es sich bei dem Grundstück im Wesentlichen um das ganze Vermögen des Veräußerers handelt (BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; Bauer, MittBayNot 2006, S. 39 ff. - Anmerkung zum Senatsbeschluss vom 24. Januar 2005, bei dem kein Anlass zur Erörterung des subjektiven Tatbestandsmerkmals bestand).

    Selbst eine sehr enge familiäre Verbindung oder ein nahes Vertrauensverhältnis zwischen verfügendem Ehegatten und Erwerber genügt zwar für sich nicht, um bereits die Kenntnis des Erwerbers vom Vorliegen eines Gesamtvermögensgeschäfts festzustellen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; OLG Koblenz, FamRZ 2008, S. 1078 ff.).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2023 - 20 W 171/21

    Notwendigkeit der Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Für eine Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung kann dabei der Grundstückswert als Beziehungswert herangezogen werden (vgl. OLG München v. 16.04.2012 - 34 Wx 485/11, Rn. 23 - juris; OLG Naumburg FGPrax 2015, 61, 64; Demharter, GBO, 32. Aufl. 2021, § 77 Rn. 45).
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