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   OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11 ThUG   

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https://dejure.org/2012,549
OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11 ThUG (https://dejure.org/2012,549)
OLG München, Entscheidung vom 09.01.2012 - 34 Wx 573/11 ThUG (https://dejure.org/2012,549)
OLG München, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 34 Wx 573/11 ThUG (https://dejure.org/2012,549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Der Leiter der Einrichtung ist nur antragsberechtigt, solange sich der Betroffene in Sicherungsverwahrung in der Anstalt befindet. Die Antragsberechtigung endet, wenn der Betroffene aus der Sicherungsverwahrung entlassen wird, unabhängig davon, ob der Betroffene die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsberechtigung des Leiters der Anstalt, in der die Sicherungsverwahrung vollzogen wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThUG § 1 Abs. 1; ThUG § 5 Abs. 1
    Antragsberechtigung des Leiters der Anstalt, in der die Sicherungsverwahrung vollzogen wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Therapieunterbringung auf Antrag der JVA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 85
  • StV 2012, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvR 742/10

    Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher

    Auszug aus OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11
    Denn nach Art. 104 Abs. 1 GG darf die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden (BVerfG NJW 2002, 3161), wobei auch Zuständigkeitsfragen in den Vorbehalt des Gesetzes einzubeziehen sind (BVerfG NVwZ 2011, 1254).
  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis;

    Auszug aus OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11
    Die Berechtigung des Antragstellers zur Einlegung der Beschwerde ergibt sich aus der Zurückweisung seines Antrages (§ 59 Abs. 2 FamFG; BayObLG FamRZ 1986, 719; Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 40).
  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11
    Wird der Antrag von jemandem gestellt, der nicht antragsberechtigt ist, so ist der Antrag, ohne dass eine Sachentscheidung ergeht, als unzulässig abzuweisen (BGHZ 106, 222/223; ähnlich Keidel/Sternal aaO.: zu "verwerfen").
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09

    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrages ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH FGPrax 2010, 156; BGH NVwZ 2010, 919).
  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Auszug aus OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrages ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH FGPrax 2010, 156; BGH NVwZ 2010, 919).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11
    Denn nach Art. 104 Abs. 1 GG darf die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden (BVerfG NJW 2002, 3161), wobei auch Zuständigkeitsfragen in den Vorbehalt des Gesetzes einzubeziehen sind (BVerfG NVwZ 2011, 1254).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11
    Auf die Frage ob eine einstweilige Unterbringung auf der Grundlage des § 275a Abs. 6 StPO als Sicherungsverwahrung i.S.v. § 1 ThUG zu bewerten (so OLG Saarbrücken BeckRS 2011, 23938) und daraus die Antragsberechtigung des Leiters der Einrichtung abzuleiten ist, kommt es demnach nicht an.
  • OLG Nürnberg, 19.07.2012 - 15 W 1110/12

    Unterbringung eines jugendlichen Straftäters nach dem

    a) Ein zulässiger Antrag des Leiters der Justizvollzugsanstalt S. auf Einleitung des Verfahrens nach dem Therapieunterbringungsgesetz liegt, was in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen und somit auch im Beschwerderechtszug zu prüfen ist (vgl. BGH FGPrax 2010, 156, Rdn. 11 nach juris; NVwZ 2010, 919, Rdn. 7 nach juris, jeweils m.w.N.; OLG München, StV 2012, 234), vor.
  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12

    Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der

    Fehlt es an der Antragsberechtigung, die von dem Gericht jederzeit von Amts wegen zu prüfen ist (OLG München, FGPrax 2012, 85; allgemein: Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 23 Rn. 12), so ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen (OLG München, FGPrax 2012, 85; für § 417 FamFG: Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82, 83 Rn. 12; allgemein: Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 23 Rn. 23).
  • OLG Schleswig, 13.06.2012 - 17 W 13/11

    Zu den Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem ThUG - Sicherungsverwahrung;

    Ein Fortfall der Antragsberechtigung wegen zwischenzeitiger Entlassung aus der Sicherungsverwahrung (vgl. OLG München StV 2012, 234 f.) kommt nicht in Betracht, weil sich der Betroffene zum Zeitpunkt der Antragstellung noch in der Sicherungsverwahrung der von dem Beteiligten zu 2. geleiteten Justizvollzugsanstalt befand.
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