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   OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07   

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https://dejure.org/2008,5391
OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07 (https://dejure.org/2008,5391)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2008 - 34 Wx 66/07 (https://dejure.org/2008,5391)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 34 Wx 66/07 (https://dejure.org/2008,5391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die anderen auf Duldung des Einbaus eines Treppenlifts in einer Mehrhausanlage; Beschlussfassung der Eigentümerversammlung zum Tagesordnungspunkt "Behandlung eingehender Anträge"

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Duldung des Einbaus eines Treppenlifts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau eines Treppenlifts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    WEG: Einbau eines Treppenlifts muss unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Treppenlift kann nicht ohne weiteres bei Gehbehinderung eingebaut werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einbau eines Treppenlifts wegen Gehbehinderung eines Wohnungseigentümers

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WG: Einbau eines Treppenlifts muss unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Miteigentümer müssen Einbau eines Treppenlifts nicht dulden - Abwägung zwischen Recht auf Barrierefreiheit und Recht auf uneingeschränkte Nutzung des Treppenhauses

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einbau eines Treppenlifts: Wann ist er in WEG-Anlage zulässig? (IMR 2009, 19)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abstimmung in einer Mehrhausanlage: Wer ist stimmberechtigt? (IMR 2009, 17)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1332
  • NZM 2008, 848
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05

    Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines

    Auszug aus OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
    Die Maßnahme bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, die über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus in ihren Rechten beeinträchtigt werden (vgl. OLG München NJW-RR 2005, 1324).

    Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (vgl. OLG München NJW-RR 2005, 1324 m.w.N.; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 22 Rn. 121).

    Das Ergebnis ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (OLG München NJW-RR 2005, 1324/1325).

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
    Gültige Beschlüsse können in einer Eigentümerversammlung, zu der nicht alle Wohnungseigentümer erschienen sind, nach § 23 Abs. 2 WEG nur gefasst werden, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung ausreichend bezeichnet worden ist (vgl. BayObLG WuM 2004, 366; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 468; OLG München, NZM 2006, 934).

    Dies schuf für die übrigen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand, der es den Antragstellern später verwehrte, sich auf den Einberufungsmangel zu berufen, um auf diese Weise das von ihnen nicht erwünschte Ergebnis einer Beschlussfassung zu Fall zu bringen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 468).

  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

    Auszug aus OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
    Maßgeblich ist allein der zweite Beschluss, für dessen Anfechtung, jedenfalls in Verbindung mit dem gestellten Verpflichtungsantrag, auch ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. OLG München NZM 2006, 703 f.).
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Auszug aus OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
    Soweit jedoch durch eine bauliche Veränderung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht gegen diese ein Anspruch auf Duldung einer baulichen Maßnahme (BayObLG WuM 1995, 674/676).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06

    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
    Gültige Beschlüsse können in einer Eigentümerversammlung, zu der nicht alle Wohnungseigentümer erschienen sind, nach § 23 Abs. 2 WEG nur gefasst werden, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung ausreichend bezeichnet worden ist (vgl. BayObLG WuM 2004, 366; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 468; OLG München, NZM 2006, 934).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
    Nach dem Protokollinhalt ist davon auszugehen, dass die Wohnungseigentümer den Beschlussgegenstand nicht nur einer sogenannten Probeabstimmung (siehe Müller ZWE 2000, 237/241) zuführen, sondern dazu (negative) Eigentümerbeschlüsse (siehe BGHZ 148, 335) als Ergebnis einer verbindlichen Willensbildung treffen wollten.
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 454).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 233/03

    Tagesordnungspunkt "Sonstiges"

    Auszug aus OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
    Gültige Beschlüsse können in einer Eigentümerversammlung, zu der nicht alle Wohnungseigentümer erschienen sind, nach § 23 Abs. 2 WEG nur gefasst werden, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung ausreichend bezeichnet worden ist (vgl. BayObLG WuM 2004, 366; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 468; OLG München, NZM 2006, 934).
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03

    Voraussetzungen für einen Stimmrechtsausschluss bei begünstigender Baumaßnahme -

    Auszug aus OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
    Das Landgericht hat insoweit zu Recht erkannt, dass stimmberechtigt nur die Wohnungseigentümer des Gebäudes sind, die von der Angelegenheit betroffen werden (vgl. BayObLGZ 2003, 254/257).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 Wx 54/07

    Zum Anspruch eines Eigentümers auf Anbringung einer Wärmedämmung für

    Auszug aus OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
    Soweit ein Verpflichtungsantrag vorliegt, ist das derzeit geltende Recht anzuwenden (dazu Bergerhoff NZM 2007, 553; OLG Düsseldorf ZWE 2008, 36/40 mit Anm. Briesemeister).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    bb) Nach verbreiteter Ansicht kann die erforderliche Interessenabwägung ergeben, dass ein Wohnungseigentümer einen Treppenlift, eine Rollstuhlrampe oder einen Handlauf auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer anbringen darf, sofern er seine Wohnung infolge einer Behinderung ohne solche Hilfsmittel nicht erreichen kann (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 ff.; OLG München, NJW-RR 2005, 1324 ff. und NJW-RR 2008, 1332, 1334; LG Hamburg, NZM 2001, 767, 768; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 37 f.; AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f. [jeweils Treppenlift]; AG Bielefeld, WE 2004, 104 f.; AG Warendorf, ZWE 2015, 56 f. [jeweils Rampe]; LG Bremen, ZMR 2014, 386; LG Köln, ZWE 2012, 277, 278 f. [jeweils Handlauf]; AG Stuttgart, WuM 2012, 288, 290 f. [Türeinbau]; vgl. ferner Staudinger/Bub, BGB [2005], § 22 WEG Rn. 55, 176; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 80; Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 16; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 110).
  • OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07

    Berichtigung von Miteigentumsquoten nach Übergangsrecht

    Da ein Verpflichtungsantrag vorliegt, gilt für die Entscheidung in der Sache aber das derzeit geltende materielle Recht (vgl. OLG München, Az. 34 Wx 066/07; Bergerhoff, NZM 2007, 553).
  • LG Karlsruhe, 23.12.2015 - 11 T 16/15

    Beschlussersetzungsklage in Wohnungseigentumssachen: Klagegegner; Anspruch auf

    c) Wäre die Beklagte hingegen über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt, was im Falle der Annahme einer baulichen Veränderung nahe liegen würde, stünde der Klägerin ein Anspruch auf Zustimmung zu der Maßnahme grundsätzlich nicht zu (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.02.2008, 34 Wx 66/07, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • AG München, 09.08.2013 - 481 C 21932/12

    Kinderwagenrampe

    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (vgl. OLG München 34. Zivilsenat, vom 22.02.2008, Aktenzeichen: 34 Wx 66/07, Rz. 29).
  • OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07.1

    Wohnungseigentumsverfahren auf Änderung der Teilungserklärung: Anzuwendendes

    Da ein Verpflichtungsantrag vorliegt, gilt für die Entscheidung in der Sache aber das derzeit geltende materielle Recht (vgl. OLG München, Az. 34 Wx 066/07; Bergerhoff, NZM 2007, 553).
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