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   OLG München, 16.12.2009 - 34 Wx 97/09   

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https://dejure.org/2009,25042
OLG München, 16.12.2009 - 34 Wx 97/09 (https://dejure.org/2009,25042)
OLG München, Entscheidung vom 16.12.2009 - 34 Wx 97/09 (https://dejure.org/2009,25042)
OLG München, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 34 Wx 97/09 (https://dejure.org/2009,25042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grundbucheintragungen aufgrund einer Vorsorgevollmacht: Umfang und Form; "Verhinderung" des an erster Stelle Bevollmächtigten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer Grundbucheintragung, Vorsorgevollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 158; BGB § 167; BeurkG § 40 Abs. 3; GBO § 29
    Voraussetzungen einer Grundbucheintragung aufgrund einer Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Grundbucheintragung aufgrund einer Vorsorgevollmacht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verfügung aufgrund Vorsorgevollmacht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 747
  • FamRZ 2010, 1271
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 128/99

    Ermittlung des Umfangs einer Außenvollmacht

    Auszug aus OLG München, 16.12.2009 - 34 Wx 97/09
    Dabei kann offen bleiben, ob dann, wenn sich die Vollmacht auf die Verwaltung eines bestimmten Vermögensgegenstandes beschränkt hätte, wie etwa in der vom Grundbuchamt herangezogenen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 31.3.2000, 19 U 128/99 = FamRZ 2000, 1525), diese so auszulegen wäre, dass der Gegenstand als Objekt der Verwaltung erhalten bleiben muss.
  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG München, 16.12.2009 - 34 Wx 97/09
    Auszugehen ist für eine derartige im Grundbucheintragungsverfahren verwendete Erklärung (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 189; Demharter § 19 Rn. 28 m.w.N.) von deren Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt.
  • OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13

    Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des

    Hat für den Eigentümer des Grundstücks oder seinen Gesamtrechtsnachfolger - wie hier - ein Vertreter die Auflassung erklärt, muss das Grundbuchamt unabhängig von dem Notar die Erteilung der Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht (§§ 164 Abs. 1, 167 Abs. 1 BGB) als Eintragungsvoraussetzung selbständig prüfen (vgl. BayObLGZ 1954, 225; BayObLG MittRhNotK 1988, 96; OLG Frankfurt FGPrax 2011, 58; OLG München NJW-RR 2010, 747; Demharter, GBO, 28. Aufl., Rdn. 74 zu § 19 GBO; Pfeifer in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 925, Rdn. 73).

    Eine Verwaltung durch den Bevollmächtigten setzt der nächstliegenden Bedeutung nach in der Regel auch die Möglichkeit voraus, auf das Marktgeschehen, aber auch auf den Bedarf an flüssigen Mitteln wie etwa im Zusammenhang mit einem Heimaufenthalt der vertretenen Person, rechtzeitig zu reagieren (vgl. OLG München NJW-RR 2010, 747; OLG Dresden NotBZ 2010, 409).

    Vielmehr war für Ergänzungen in dem Vordruck selbst ausdrücklich Raum gelassen worden, hiervon hat der Beteiligte zu 1) jedoch keinen Gebrauch gemacht, so dass von einer umfassenden Bevollmächtigung auszugehen sein wird (vgl. ebenso: OLG München NJW-RR 2010, 747; OLG Dresden NotBZ 2010, 409).

  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Nach den oben dargelegten Grundsätzen zur Auslegung derartiger im Grundbucheintragungsverfahren verwendeter Erklärungen folgt aus der Verwendung des Wortes "Verwaltung" noch keine Einschränkung auf die Wahrung des Vermögensstammes (vgl. dazu OLG München FamRZ 2010, 1271; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310, je zitiert nach juris).

    Es handelt sich um einen Hinweis für den Vollmachtgeber, nicht um einen Bestandteil der Erklärung (vgl. dazu OLG München FamRZ 2010, 1271; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310; OLG Dresden NotBZ 2010, 409, zitiert nach juris).

  • OLG München, 18.06.2010 - 34 Wx 65/10

    Grundbucheintragung: Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen

    Zutreffend hat das Grundbuchamt deshalb zunächst den Nachweis über den Bedingungseintritt in grundbuchmäßiger Form verlangt (vgl. Senat vom 16.12.2009, 34 Wx 097/09 = NotBZ 2010, 144; Demharter § 19 Rn. 77).
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