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   OLG München, 27.09.2012 - 34 AR 211/12   

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https://dejure.org/2012,30420
OLG München, 27.09.2012 - 34 AR 211/12 (https://dejure.org/2012,30420)
OLG München, Entscheidung vom 27.09.2012 - 34 AR 211/12 (https://dejure.org/2012,30420)
OLG München, Entscheidung vom 27. September 2012 - 34 AR 211/12 (https://dejure.org/2012,30420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Gerichtsstandbestimmung durch das Gericht bei vorhandenem gemeinsamen Gerichtsstand

  • openjur.de

    Ein gemeinsamer Gerichtsstand (hier am inländischen Wohnsitz des Verbrauchers nach Art. 16 Abs. 1 EuGVVO) schließt auch dann eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aus, wenn der Kläger erklärt, auf den Schutz dieses ihn begünstigenden Gerichtsstandes zu ...

  • unalex.eu

    Art. 15 Brüssel I-VO
    Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Allgemeines - Verbrauchersachen - Andere Verbrauchergeschäfte - Einzelne Verbrauchergeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 30.07.2012 - 11 AR 132/12

    Die Regelung der örtlichen Zuständigkeit in Art. 16 EuGVVO ist im

    Auszug aus OLG München, 27.09.2012 - 34 AR 211/12
    Auch wenn der Begriff des Verbrauchers im Hinblick auf die Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Gerichte zuständig sind, in deren Land der Beklagte seinen Sitz hat, eng auszulegen ist (EuGH NJW 2005, 653/654 zu Art. 13, 14 EuGVÜ), ist die Verbrauchereigenschaft der Antragstellerin hier daher nicht zweifelhaft (vgl. auch OLG Frankfurt vom 30.7.2012, 11 AR 132/12 bei juris).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-464/01

    Gruber - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 13 Absatz 1- Tatbestandsmerkmale -

    Auszug aus OLG München, 27.09.2012 - 34 AR 211/12
    Auch wenn der Begriff des Verbrauchers im Hinblick auf die Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Gerichte zuständig sind, in deren Land der Beklagte seinen Sitz hat, eng auszulegen ist (EuGH NJW 2005, 653/654 zu Art. 13, 14 EuGVÜ), ist die Verbrauchereigenschaft der Antragstellerin hier daher nicht zweifelhaft (vgl. auch OLG Frankfurt vom 30.7.2012, 11 AR 132/12 bei juris).
  • OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07

    Keine Kostenentscheidung im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG München, 27.09.2012 - 34 AR 211/12
    In diesem Fall ist das Bestimmungsverfahren, auch wenn es mit einer ablehnenden Entscheidung endet, als Teil des Hauptsacheverfahrens anzusehen, so dass eine gesonderte Kostenentscheidung in der Regel nicht ergeht (OLG München, 31. Zivilsenat, vom 13.6.2007, 31 AR 79/07; OLG Köln vom 20.8.2007, 5 W 129/06, beide bei juris; a.A. BGH NJW-RR 1987, 757).
  • OLG Köln, 20.08.2007 - 5 W 129/06

    Statthaftigkeit einer befristeten Erinnerung gegen einen

    Auszug aus OLG München, 27.09.2012 - 34 AR 211/12
    In diesem Fall ist das Bestimmungsverfahren, auch wenn es mit einer ablehnenden Entscheidung endet, als Teil des Hauptsacheverfahrens anzusehen, so dass eine gesonderte Kostenentscheidung in der Regel nicht ergeht (OLG München, 31. Zivilsenat, vom 13.6.2007, 31 AR 79/07; OLG Köln vom 20.8.2007, 5 W 129/06, beide bei juris; a.A. BGH NJW-RR 1987, 757).
  • OLG München, 22.06.1987 - 22 AR 46/87
    Auszug aus OLG München, 27.09.2012 - 34 AR 211/12
    Eine vor Rechtshängigkeit getroffene Zuständigkeitsbestimmung wirkt nur dann, wenn die dem bestimmenden Gericht vorgelegte Klage auch tatsächlich in diesem Umfang erhoben wird (vgl. OLG München MDR 1987, 851; Roth in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 37 Rn. 7 a. E.), was indessen nicht mehr beabsichtigt ist.
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