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   AG Wuppertal, 21.08.2014 - 34 C 265/12   

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https://dejure.org/2014,52973
AG Wuppertal, 21.08.2014 - 34 C 265/12 (https://dejure.org/2014,52973)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 21.08.2014 - 34 C 265/12 (https://dejure.org/2014,52973)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 (https://dejure.org/2014,52973)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 05.03.2014 - 12 U 151/13

    Schmerzensgeld und keine Nachbesserung bei mangelhaftem Tattoo

    Auszug aus AG Wuppertal, 21.08.2014 - 34 C 265/12
    Verständliche Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit der Auftragnehmers sind daher bei Tätowierungsarbeiten eher als bei anderen Werken geeignet, die Nachbesserungsverweigerung zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5.03.2014, Az. 12 U 151/13).
  • AG München, 13.04.2017 - 132 C 17280/16

    Schmerzensgeld und Schadensersatz für unfachmännische Tätowierung

    Unstreitig haben die Parteien einen Vertrag über das Erstellen der streitgegenständlichen Tätowierung geschlossen; dieser unterfällt dem Werkvertragsrecht, §§ 631 ff. BGB, da damit ein konkreter Erfolg seitens des Unternehmers in Form einer erbrachten Tätowierung geschuldet ist (so auch LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris; vgl. auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris zum vergleichbaren Fall des Permanent-Make-Up).
  • AG München, 26.10.2016 - 132 C 16894/13

    Permanent-Makeup

    Die streitgegenständlichen Verträge über das Erbringen von Permanent-Make-Up-Leistungen unterfallen dem Werkvertragrecht, §§ 631 ff. BGB, da hierbei nicht nur ein Tätigwerden, sondern ein konkreter Erfolg seitens des Unternehmers geschuldet ist (so auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris; vgl. auch LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris, zu Tätowierungen).
  • OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 50/17

    Höhe des Schmerzensgeldes bei mangelhafter Ausführung eines Permanent-Make-ups

    Mit dem vorliegenden Sachverhalt eher zu vergleichen ist das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 21.08.2014 (34 C 265/12, veröffentlicht bei juris).
  • LG Aachen, 02.03.2017 - 1 O 309/15

    Vertragsverhältnis über die Erstellung eines Permanent Make-Up im Gesichtsbereich

    Verständliche Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers sind daher bei Permanent-Make-Up-Behandlungen eher als bei anderen Werken geeignet, die Nachbesserungsverweigerung zu rechtfertigen (vgl. auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 05. März 2014 - I-12 U 151/13 -, juris Rn. 5, 6).
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