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   LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13   

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LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13 (https://dejure.org/2013,33982)
LG Köln, Entscheidung vom 21.08.2013 - 34 T 179/13 (https://dejure.org/2013,33982)
LG Köln, Entscheidung vom 21. August 2013 - 34 T 179/13 (https://dejure.org/2013,33982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unterlassung der Observierungsmaßnahmen einer durch einen OP-Fehler geschädigten Patientin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 537
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13
    Allerdings muss auch außerhalb seines befriedeten Besitztums der einzelne keineswegs generell dulden, dass jedermann von ihm Bildnisse, insbesondere Filmaufnahmen mittels einer Videokamera, fertigt (BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -).

    Auch die Herstellung von Bildnissen einer Person, insbesondere die Filmaufzeichnung mittels Videogerät, in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen und ohne Verbreitungsabsicht kann einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen (BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -).

    Auf dem jeweiligen Videofilm ist nicht nur festgehalten, wann, wie oft und in welcher Begleitung sie den Weg begangen haben, sondern auch in welcher Stimmung, mit welchem Gesichtsausdruck etc. sie dies getan haben (BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -).

  • OLG Köln, 03.08.2012 - 20 U 98/12

    Berechtigung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13
    Dafür spricht auch, dass in der Berufungsbegründung vom 19.10.2012 auf Bl. 17 das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 03.08.2012, Az. 20 U 98/12 zitiert wurde, dass sich mit der Zulässigkeit einer Observation von Versicherungsnehmern auseinandersetzt.

    Hingegen müsse grundsätzlich kein Vertragspartner hinnehmen, dass der andere ihn grundlos bespitzelt (Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 03.08.2012, Az. 20 U 98/12, Rn. 5).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13
    Demnach ist die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers als Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11;BAG, Urteil vom 27. März 2003 - 2 AZR 51/02).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13
    Demnach ist die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers als Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11;BAG, Urteil vom 27. März 2003 - 2 AZR 51/02).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13
    Zur Erlangung von erstrebten Feststellungen für die gerichtliche Verwertung kann im Einzelfall ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von observierten Personen verhältnismäßig sein, wenn er sich auf stichprobenartige Beobachtungen beschränkt (vgl. Beschluss des BGH vom 15.05.2013, Az. XII ZB 107/08, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm - 26 U 158/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Fall einer durch behauptete ärztliche Behandlungsfehler hirngeschädigten

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13
    Das Berufungsverfahren läuft derzeit beim Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen I-26 U 158/12, wobei der Streitwert der Berufung der Beklagten auf 1.296.600 EUR festgesetzt wurde (Bl. 314 d. A.) und ein erster Erörterungstermin auf den 11.10.2013 bestimmt ist (Bl. 54 d. A.).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 6 U 104/01

    Überwachung eines Mitbewerbers durch eine Detektei: Herausgabeanspruch

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13
    Gemessen an diesen strengen Maßstäben kommt durch die erfolgte Weitergabe der im Tenor näher bezeichneten Bilder bereits ein Verbreiten im Sinne des § 22 KUG in Betracht (so wohl Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2002, 6 U 104/01).
  • AG Köln, 23.07.2013 - 133 C 347/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Observation bei Kenntnis von dieser seit 8

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13
    Der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 23.07.2013, Az. 133 C 347/13, wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • LG Bonn, 07.01.2015 - 5 S 47/14

    Private Fotos zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verboten

    Auch in der Rechtsprechung nach diesem Urteil geht es stets um Individualrechtsgüter, denen das Fertigen von Bildern oder Videos dienen sollte (vgl. insoweit: LG Bonn, Urteil vom 04.05.2012, Az.: 9 O 60/12; LG Köln, Beschluss vom 21.08.2013, Az.: 34 T 179/13; OLG München, Beschluss vom 04.01.2012, Az.: 20 U 464/11; LG München, Beschluss vom 18.10.2011, Az.: 1 S 12752/11 WEG; OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005, Az.: 24 U 12/05; LG Berlin, Urteil vom 23.05.2005, Az.: 62 S 37/05; LG Darmstadt, Urteil vom 17.03.1999, Az.: 8 O 42/99; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 12 U 180/01 alle zitiert nach juris).
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