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   OLG Hamm, 14.09.1999 - 34 U 26/99   

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https://dejure.org/1999,15252
OLG Hamm, 14.09.1999 - 34 U 26/99 (https://dejure.org/1999,15252)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.1999 - 34 U 26/99 (https://dejure.org/1999,15252)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 1999 - 34 U 26/99 (https://dejure.org/1999,15252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Verkehrsunfalls für geltend gemachte Schäden an einem Pkw; Schadenspotential eines geraden Auffahrunfalls; Beweisrechtliche Voraussetzungen einer Schadensschätzung

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.02.1996 - 16 U 54/95

    Vorschäden bei Personenschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.1999 - 34 U 26/99
    Außerdem hätte es dem Kläger oblegen, Art und Umfang des Vorschadens sowie Art und Weise der Schadensbeseitigung unter Beweisantritt darzulegen, um dem Senat eine Prüfung zu ermöglichen, ob durch den Zusammenstoß mit dem Pkw des Beklagten zu 3) ein abgrenzbarer weiterer Schaden entstanden ist (OLG Köln, NZV 1996, 241; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1123, 1124).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1992 - 15 U 32/91

    Beweis der Kausalität des letzten von mehreren Unfällen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.1999 - 34 U 26/99
    Außerdem hätte es dem Kläger oblegen, Art und Umfang des Vorschadens sowie Art und Weise der Schadensbeseitigung unter Beweisantritt darzulegen, um dem Senat eine Prüfung zu ermöglichen, ob durch den Zusammenstoß mit dem Pkw des Beklagten zu 3) ein abgrenzbarer weiterer Schaden entstanden ist (OLG Köln, NZV 1996, 241; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1123, 1124).
  • LG Essen, 17.12.2012 - 2 O 126/12

    Nachweis des Eigentums am beschädigten Fahrzeug im Zusammenhang mit

    Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO kommt erst in Betracht, wenn der Geschädigte dargelegt und bewiesen hat, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahmen fachgerecht beseitigt worden ist (OLG Hamm, Urteil vom 14.09.1999, Az. 34 U 26/99; KG, Beschluss vom 11.10.2007, Az. 12 U 46/07 m.w.N.; LG Essen, Urteil vom 25.07.2012, 20 O 8/12).
  • LG Osnabrück, 30.10.2013 - 10 O 1419/12

    Kein Schadensersatzanspruch bei unklaren Vorschäden

    Insoweit teilt das Gericht die Auffassung des Beklagtenvertreters, wonach die Zweifel einer Ablehnung des Schadensersatzanspruches insgesamt rechtfertigen (OLG Hamm, Urt. v. 14.09.1999 - 34 U 26/99 = SP 199, 414).
  • LG Münster, 25.07.2017 - 6 S 82/16

    Rückforderung einer geleisteten Zahlung als Vorschuss i.R.e. Schadensregulierung

    Insbesondere ist die von der Klägerin dazu in Bezug genommene Entscheidung des OLG Hamm, (Urt. v. 14.09.1999 - Az. 34 U 26/99 -) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • AG Gladbeck, 11.07.2012 - 25 C 38/12

    Berücksichtigung von Vorschäden eines PKWs i.R.e. aus einem Verkehrsunfall

    Unterbleiben dieser Ausführungen, ist die Klage in vollem Umfang abzuweisen, da nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann, dass durch den streitgegenständlichen Unfall ein weiterer Schaden entstanden ist und - selbst bei möglicherweise kompatiblen Schäden - nicht ausgeschlossen ist, dass ein Vorschaden geltend gemacht wird (OLG Hamburg, Urteil vom 28.3.2001, MDR 2001, 1111; OLG Köln, Urteil vom 8.2.2011, Az. 15 U 151/10; OLG Hamm, Urteil vom 14.9.1999, Az. 34 U 26/99).
  • LG Essen, 17.12.2013 - 8 O 24/13

    Verkehrsrecht - Darlegung- und Beweislast hinsichtlich der Vorschäden des

    Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO kommt erst in Betracht, wenn der Geschädigte dargelegt und bewiesen hat, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahmen fachgerecht beseitigt worden ist (OLG Hamm, Urteil vom 14.09.1999, Az. 34 U 26/99; KG, Beschluss vom 11.10.2007, Az. 12 U 46/07 m.w.N.).
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