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   OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05   

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https://dejure.org/2005,6077
OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05 (https://dejure.org/2005,6077)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.2005 - 34 Wx 50/05 (https://dejure.org/2005,6077)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 34 Wx 50/05 (https://dejure.org/2005,6077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwer bei Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über Kreditaufnahme der Gemeinschaft - Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abänderung eines Kostenverteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgebliche Komponenten hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ungültigerklärung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Kreditaufnahme der Gemeinschaft; Zulässigkeit der Beauftragung des Verwalters einer Eigentümergemeinschaft mit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 89
  • NZM 2006, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Der Wert der einzelnen Anträge ist dabei zusammenzurechnen (BGH NJW 2003, 3124/3125).

    Die Wohnungseigentümer haben ein berechtigtes und im Allgemeinen schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse, so dass grundsätzlich ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis nicht geprüft werden muss (BGH NJW 2003, 3124; Merle in Bärmann/ Pick/Merle § 43 Rn. 100).

  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Zu Recht hat das Landgericht festgestellt, dass die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss dem Verwalter eine Kreditaufnahme in limitierter Höhe genehmigen kann (zuletzt BayObLG Beschluss vom 17.8.2005, 2Z BR 229/04; Niedenführ/Schulze § 27 Rn. 29).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Vielmehr muss der Einberufungsmangel ursächlich für die Beschlussfassung sein (BGHZ 150, 109/122).
  • OLG Stuttgart, 24.03.2005 - 8 W 112/05

    Kostenfestsetzung: Verzichtsvertrag über Vergleichskosten bei Anerkenntnis statt

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Eine mögliche Vollstreckung der Bank müsste sich, nach Anerkennung der Wohnungseigentümergemeinschaft als insoweit rechtsfähig, (BGH NJW 2005, 2161), gegen das Vermögen der Gemeinschaft richten.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Nur in Ausnahmefällen ist ein richterlicher Eingriff zur Revision des Kostenschlüssels zulässig (vgl. BGH NJW 2004, 3413; Pick in Bärmann/ Pick/ Merle § 16 Rn. 119).
  • OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01

    WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Diese unterstellte Mehrbelastung der Antragstellerin rechtfertigt unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Einzelfalls keine Abänderung des Verteilungsschlüssels (vgl. OLG Köln OLGR 2002, 38, für den Fall der Mehrbelastung von 30%).
  • LG Karlsruhe, 07.10.2014 - 11 S 8/14

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Kurzfristige Ansetzung einer

    Die Kreditaufnahme ist dabei nicht bloß zur Überbrückung kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zulässig, sondern kann auch längerfristig wie vorliegend zur Finanzierung eines Sanierungsvorhaben erfolgen (Urteil der Kammer vom 19. Juli 2011 - 11 S 75/10 - ZMR 2012, 660; LG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2013 - 25 S 152/12 - ZMR 2013, 823; Bärmann/Merle WEG 12. Auflage 2013 § 27 Rn. 242; Jennißen WEG 3. Auflage 2012 § 16 Rn. 10a; Dötsch, MDR 2013, 1441, 1444; Elzer NZM 2009, 57; anderer Ansicht OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 15 Wx 251/11 - ZMR 2012, 800; LG Köln, Urteil vom 26. August 2010 - 29 S 177/09 - ZWE 2011, 45; Spielbauer/Then WEG 2. Auflage 2012 § 21 Rn. 27; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 10. Auflage 2013 § 21 Rn. 36 Fn. 86 und Rn. 73; Jennißen/Heinemann WEG 3. Auflage 2012 § 21 Rn. 106; Krebs, jurisPR-MietR 16/2012 Anm. 4 mit pointierter Kritik; anderer Ansicht wohl auch LG München I, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 1 T 13364/09 -, juris Rn. 56, obiter dictum, und OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 34 Wx 50/05 - NZM 2006, 229; skeptisch auch Lafontaine in: jurisPK-BGB, 6. Auflage 2012, § 16 WEG Rn. 108.5 und MüKoBGB/Engelhardt 6. Auflage 2013 § 27 WEG Rn. 37).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    a) Soweit es die Anfechtung des Beschlusses zu TOP 3 betrifft, bemisst sie sich nach den Grundsätzen, die für die Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, durch die Zahlungspflichten begründet werden, entwickelt worden sind: Maßgebend ist grundsätzlich die anteilige Verpflichtung zur Kostentragung, die sich aus dem Eigentümerbeschluss für den Beschwerdeführer ergibt (OLG Hamm , Beschluss vom 23.03.2006 - 15 W 434/05; BayObLG NJW-RR 2006, 89; ZMR 2000, 49 = ZWE 2001, 157; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Aufl. § 45 Rz 31 mwN; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 21.08.2006 -62 T 140/05 - die sofortige weitere Beschwerde wurde vom OLG Karlsruhe durch Beschluss vom 19.01.2007 zurückgewiesen).
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