Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.01.2019

Rechtsprechung
   OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18 Kost   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,637
OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18 Kost (https://dejure.org/2019,637)
OLG München, Entscheidung vom 18.01.2019 - 34 Wx 165/18 Kost (https://dejure.org/2019,637)
OLG München, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost (https://dejure.org/2019,637)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GNotKG § 3 Abs. 2; BGB § ... 1902, § 2216 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1, § 2217 Abs. 1, § 2218 Abs. 2, § 2219 Abs. 1; GNotKG § 3 Abs. 2, § 81; GVG § 122 Abs. 1; KostO § 92 Abs. 1 S. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8; ZPO § 546
    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts - Berücksichtigung von Erbanteilen des Betreuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert der Betreuung aufgrund eines sog. Behindertentestaments

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandswert der Betreuung aufgrund eines sog. Behindertentestaments

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenansatz, Erbschaft, Ermittlung des Reinvermögens, Behindertentestament, Testamentsvollstreckung

  • rewis.io

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts - Berücksichtigung von Erbanteilen des Betreuten

  • ra.de
  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten - Jahresgebühr der Dauerbetreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behindertentestament; Dauertestamentsvollstreckung; zugefallene Erbschaft; Freibetrag; Testamentsvollstreckung; Vermögenssorge; weitere Beschwerde

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert der Betreuung aufgrund eines sog. Behindertentestaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 353
  • FamRZ 2019, 728
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG München I, 24.09.2018 - 13 T 6648/18

    Bemessung der Jahresgebühr für Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss an LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18; entgegen OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, Beschluss vom 14.9.2009, 2 Wx 66/09).

    Aus dieser gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung folgt, dass das Vermögen der Betreuten nur hinsichtlich desjenigen Teils Gegenstand der dem Beteiligten zu 1 übertragenen Betreuung ist, der nicht der Testamentsvollstreckung unterliegt (vgl. LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18, nicht veröffentlicht; Waldner in Rohs/Wedewer GNotKG Stand 2018 KV Nr. 11101 Rn. 21; Kuchler in BeckOK-Kostenrecht 24. Edition KostO [aK] § 92 Rn. 20; Jürgens/Winterstein Betreuungsrecht 5. Aufl. Kostenverzeichnis Vorbemerkung Rn. 5; hierzu auch Hofer BtPrax 2017, 582/586; ablehnend: Korintenberg/Fackelmann GNotKG 20. Aufl. Vorbemerkung 1.1 Rn. 12).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Erst aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.5.2006, 1 BvR 1484/99 (BVerfGE 115, 381) wurde § 92 Abs. 1 KostO durch das Gesetz vom 22.12.2006 (BGBl. I S. 3416) geändert.

    Die Begründung der Entscheidung vom 23.5.2006 (a. a. O.), mit dem die Verfassungswidrigkeit der damaligen Kostenvorschrift festgestellt wurde, stellt darauf ab, dass eine Ausrichtung der Gebühr an der Höhe des Vermögens bei solchen Dauerbetreuungen sachlich gerechtfertigt sei, die ausschließlich oder zumindest auch Vermögensangelegenheiten betreffen.

  • LG Koblenz, 21.04.2005 - 2 T 174/05

    Berechnung der Jahresgebühr für eine Betreuung; Maßgeblichkeit des Vermögens zum

    Auszug aus OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Die Beteiligte zu 2 verweist wegen ihres abweichenden Gesetzesverständnisses auf die der Verwaltungspraxis zugrundeliegenden Richtlinien der bayerischen Bezirksrevisoren 2014, dort Nr. 276. Diese besagen unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (RPfleger 1997, 16) und des Landgerichts Koblenz (FamRZ 2006, 138), dass zum maßgeblichen Reinvermögen in vollem Umfang ererbtes, einer Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen gehöre, auch bei einer nicht befreiten Vorerbschaft.

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG Köln, 14.09.2009 - 2 Wx 66/09

    Verwertbarkeit des ererbten Vermögens eines Betroffenen als nicht befreiter

    Auszug aus OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss an LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18; entgegen OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, Beschluss vom 14.9.2009, 2 Wx 66/09).

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 15 Wx 203/15

    Begriff des Vermögens i.S. von Vorbem. 1.1 GNotKG-KV

    Auszug aus OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss an LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18; entgegen OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, Beschluss vom 14.9.2009, 2 Wx 66/09).

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG Celle, 28.12.2016 - 2 W 255/16

    Berücksichtigung tatsächlich nicht verfügbarer Vermögenswerte bei der Berechnung

    Auszug aus OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss an LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18; entgegen OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, Beschluss vom 14.9.2009, 2 Wx 66/09).

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 11 Wx 30/96

    Grundbuchberichtigung und Widerspruch

    Auszug aus OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Die Beteiligte zu 2 verweist wegen ihres abweichenden Gesetzesverständnisses auf die der Verwaltungspraxis zugrundeliegenden Richtlinien der bayerischen Bezirksrevisoren 2014, dort Nr. 276. Diese besagen unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (RPfleger 1997, 16) und des Landgerichts Koblenz (FamRZ 2006, 138), dass zum maßgeblichen Reinvermögen in vollem Umfang ererbtes, einer Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen gehöre, auch bei einer nicht befreiten Vorerbschaft.
  • BayObLG, 24.07.1996 - 3Z BR 116/96

    Voraussetzung der Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Insoweit unterscheidet sich der Gebührentatbestand der Nr. 11101 KV GNotKG von den Bestimmungen des § 92 Abs. 1 KostO in der durch das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige vom 12.9.1990 (BGBl. I S. 2002) ergangenen und der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.7.1996, 3Z BR 116/96 (RPfleger 1997, 86) zugrunde liegenden Fassung.
  • LG Köln, 13.10.2014 - 1 T 363/14

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr einer Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.
  • LG Augsburg, 06.04.2017 - 51 T 258/17

    Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts des Nacherben bei der Bewertung des

    Auszug aus OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Nichts anderes gilt für den teils beschrittenen Weg eines Wertkorrektivs durch Berücksichtigung des Werts der Nacherbenanwartschaft als Passivposten bei der Ermittlung des Reinvermögens (vgl. LG Kempten, 43 T 783/17, juris; LG Augsburg BtPrax 2017, 249 m. zust. Anm. Hofer BtPrax 2017, 232 ff. sowie Rpfleger 2018, 582 ff. und abl. Anm. Bestelmeyer Rpfleger 2018, 173 f.).
  • LG Kempten, 29.12.2017 - 43 T 783/17

    Kostenbeschwerde

  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten: Ermittlung des Reinvermögens zur

    Dabei schloss sich der zuständige Richter der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 18.01.2019 - 34 Wx 165/18 - an, wonach beim Ansatz der Gebühr nach GNotKG KV Nr. 11101 das Vermögen, welches dem Betreuten durch sogenanntes Behindertentestament im Rahmen einer Erbschaft als nicht befreitem Vorerben bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen ist, bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung nicht werterhöhend zu berücksichtigen sei.

    Die gegenteilige Auffassung, der sich auch die Vorinstanzen angeschlossen haben, meint, in Fällen des sogenannten Behindertentestamentes könne der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand habe, nicht werterhöhend berücksichtigt werden (OLG München FamRZ 2019, 728; OLG Köln BtPrax 2020, 35).

  • OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20

    Gerichtskosten im Betreuungsverfahren: Werterhöhende Berücksichtigung eines

    Die Erinnerung, die der Betreuer für den Betroffenen gegen den Kostenansatz unter Berufung auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18. Januar 2019 (34 Wx 165/18) eingelegt hat, hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2020 zurückgewiesen.

    Nach anderer Ansicht soll es zwar nicht darauf ankommen, ob das Vermögen des Betreuten verwertbar oder verfügbar sei, wohl aber darauf, ob sich die Betreuung auf das gesamte Vermögen des Betreuten oder nur auf einen Teil desselben beziehe (OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 18f., juris; OLG Bamberg, OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - I-2 Wx 264/19 -, Rn. 2, juris).

    Die aufwändige Überprüfung der nachlassbezogenen Verwaltungstätigkeit obliege nicht dem Betreuungsgericht, sondern dem Betreuer als gesetzlichem Vertreter des Vorerben (OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 24, juris).

  • OLG Hamm, 27.08.2020 - 15 W 212/20

    Betreuung, Behindertentestament, Vor-/Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung,

    Dabei hat das Landgericht das der Beteiligten zu 1) als Vorerbin zugefallene Vermögen in Höhe von 71.818,34 Euro nicht berücksichtigt, da dieses Vermögen nicht der vom Betreuungsgericht zu kontrollierenden Verwaltung des Betreuers unterliege, sondern derjenigen des Testamentsvollstreckers (ebenso: OLG München MDR 2019, 353; OLG Köln FGPrax 2019, 235; OLG Bamberg FamRZ 2020, 947).
  • OLG Bamberg, 09.09.2019 - 8 W 55/19

    Geschäftswert für die Jahresgebühr bei einer Dauerbetreuung im Rahmen eines

    Er hat hierbei auf die Gründe einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 18.01.2019, Az. 34 Wx 165/18 Kost, Bezug genommen und sich ihnen angeschlossen.

    Das Landgericht Schweinfurt hat sich der Rechtsauffassung des OLG München (Beschluss vom 18.01.2019, Az. 34 Wx 165/18 Kost) angeschlossen.

    Der Senat schließt sich - wie bereits das Landgericht Schweinfurt in den Gründen zum angegriffenen Beschluss - der überzeugenden Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 18.01.2019, Az. 34 Wx 165/18 Kost) an.

  • LG Freiburg, 07.01.2020 - 4 T 216/19

    Gerichtsgebühren in Betreuungssachen: Betreuter als befreiter Vorerbe bei

    c) Nach der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln und München (vgl. OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - I-2 Wx 264/19 -, Rn. 2, juris) soll dagegen der Wert des vinkulierten Vermögens überhaupt keine Berücksichtigung finden.

    Gegenstand der Betreuung im Bereich der Vermögenssorge ist wegen dieser gesetzlichen Zuständigkeit deshalb nicht unmittelbar das der Testamentsvollstreckung unterliegende Nachlassvermögen (OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - I-2 Wx 264/19 -, Rn. 2, juris).

    Hier wie dort ist die Kontrolltätigkeit des Betreuungsgerichts auf die Prüfung begrenzt, ob der Betreuer seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist und bei festgestellten Beanstandungen die Rechte des Betreuten geltend gemacht hat (vgl. im Ausgangspunkt OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - I-2 Wx 264/19 -, Rn. 2, juris).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2021 - 14 W 69/20

    Berücksichtigung des Werts eines Nachlasses mit angeordneter

    Diesbezüglich wird die Auffassung vertreten, im Falle einer Dauertestamentsvollstreckung komme es darauf an, dass nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung seien (vgl. OLG München, Beschluss vom 18.01.2019 - 34 Wx 165/18, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19.09.2019 - I-2 Wx 264/19, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 09.09.2019 - 8 W 55/19; OLG Zweibrücken, B. v. 23.11.2020 - 3 W 50/20, juris; Fackelmann in Korintenberg, GNotKG, 21. Auflage, KV 11101 Vorbemerkung Rn. 37 a; Luther in Jürgens, Betreuungsrecht 6. Auflage 2019, Vorb.
  • OLG Hamm, 27.08.2020 - 15 Wx 212/20

    Berücksichtigung des ererbten Vermögens im Rahmen des Ansatzes der Jahresgebühr

    Dabei hat das Landgericht das der Beteiligten zu 1) als Vorerbin zugefallene Vermögen in Höhe von 71.818,34 Euro nicht berücksichtigt, da dieses Vermögen nicht der vom Betreuungsgericht zu kontrollierenden Verwaltung des Betreuers unterliege, sondern derjenigen des Testamentsvollstreckers (ebenso: OLG München MDR 2019, 353 ; OLG Köln FGPrax 2019, 235 ; OLG Bamberg FamRZ 2020, 947 ).
  • OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

    Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 19. September 2019 (FGPrax 2019, 235) und des Oberlandesgerichts München vom 17. Januar 2019 (FamRZ 2019, 728) geben dem Senat keine Veranlassung zu einer geänderten Beurteilung.
  • OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22

    Gegenstandswert eines Betreuungsverfahrens

    Hiergegen ist jedoch anzuführen, dass es nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes für die Bemessung des Geschäftswertes zwar nicht darauf ankommt, ob das Vermögen des Betreuten verwertbar oder verfügbar ist, wohl aber darauf, ob sich die Betreuung auf das gesamte Vermögen des Betreuten oder nur auf einen Teil desselben bezieht (vgl. OLG München, Beschluss v. 18.01.2019, 34 Wx 165/18).
  • LG Ravensburg, 04.08.2022 - 2 T 28/22

    Geschäftswert für Jahresgebühr bei Behindertentestament

    Gegenstand der Betreuung ist insoweit nur die Ausübung der Kontrollrechte (§ 2218 BGB) und gegebenenfalls die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Testamentsvollstrecker gem. § 2217 Abs. 1, § 2219 Abs. 1 BGB (OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, juris Rn. 24).
  • LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

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Rechtsprechung
   OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18 Kost   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,512
OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18 Kost (https://dejure.org/2019,512)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2019 - 34 Wx 165/18 Kost (https://dejure.org/2019,512)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost (https://dejure.org/2019,512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Streit um Kostenansatz für Dauerbetreuung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GNotKG § 3 Abs. 2 ; KV GNotKG Nr. 11101
    Höhe der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung bei Anfallen einer Erbschaft an die betreute Person als nicht befreiter Vorerbe bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechnung des Geschäftswerts bei Dauerverwaltung durch Testamentsvollstrecker

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berechnung des Geschäftswerts bei Dauerverwaltung durch Testamentsvollstrecker

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 89
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG München I, 24.09.2018 - 13 T 6648/18

    Bemessung der Jahresgebühr für Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss an LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18; entgegen OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, Beschluss vom 14.9.2009, 2 Wx 66/09).

    Aus dieser gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung folgt, dass das Vermögen der Betreuten nur hinsichtlich desjenigen Teils Gegenstand der dem Beteiligten zu 1 übertragenen Betreuung ist, der nicht der Testamentsvollstreckung unterliegt (vgl. LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18, nicht veröffentlicht; Waldner in Rohs/Wedewer GNotKG Stand 2018 KV Nr. 11101 Rn. 21; Kuchler in BeckOK-Kostenrecht 24. Edition KostO [aK] § 92 Rn. 20; Jürgens/Winterstein Betreuungsrecht 5. Aufl. Kostenverzeichnis Vorbemerkung Rn. 5; hierzu auch Hofer BtPrax 2017, 582/586; ablehnend: Korintenberg/Fackelmann GNotKG 20. Aufl. Vorbemerkung 1.1 Rn. 12).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Erst aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.5.2006, 1 BvR 1484/99 (BVerfGE 115, 381) wurde § 92 Abs. 1 KostO durch das Gesetz vom 22.12.2006 (BGBl. I S. 3416) geändert.

    Die Begründung der Entscheidung vom 23.5.2006 (a. a. O.), mit dem die Verfassungswidrigkeit der damaligen Kostenvorschrift festgestellt wurde, stellt darauf ab, dass eine Ausrichtung der Gebühr an der Höhe des Vermögens bei solchen Dauerbetreuungen sachlich gerechtfertigt sei, die ausschließlich oder zumindest auch Vermögensangelegenheiten betreffen.

  • LG Koblenz, 21.04.2005 - 2 T 174/05

    Berechnung der Jahresgebühr für eine Betreuung; Maßgeblichkeit des Vermögens zum

    Auszug aus OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Die Beteiligte zu 2 verweist wegen ihres abweichenden Gesetzesverständnisses auf die der Verwaltungspraxis zugrundeliegenden Richtlinien der bayerischen Bezirksrevisoren 2014, dort Nr. 276. Diese besagen unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (RPfleger 1997, 16) und des Landgerichts Koblenz (FamRZ 2006, 138), dass zum maßgeblichen Reinvermögen in vollem Umfang ererbtes, einer Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen gehöre, auch bei einer nicht befreiten Vorerbschaft.

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG Köln, 14.09.2009 - 2 Wx 66/09

    Verwertbarkeit des ererbten Vermögens eines Betroffenen als nicht befreiter

    Auszug aus OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss an LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18; entgegen OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, Beschluss vom 14.9.2009, 2 Wx 66/09).

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 15 Wx 203/15

    Begriff des Vermögens i.S. von Vorbem. 1.1 GNotKG-KV

    Auszug aus OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss an LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18; entgegen OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, Beschluss vom 14.9.2009, 2 Wx 66/09).

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG Celle, 28.12.2016 - 2 W 255/16

    Berücksichtigung tatsächlich nicht verfügbarer Vermögenswerte bei der Berechnung

    Auszug aus OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss an LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18; entgegen OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, Beschluss vom 14.9.2009, 2 Wx 66/09).

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 11 Wx 30/96

    Grundbuchberichtigung und Widerspruch

    Auszug aus OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Die Beteiligte zu 2 verweist wegen ihres abweichenden Gesetzesverständnisses auf die der Verwaltungspraxis zugrundeliegenden Richtlinien der bayerischen Bezirksrevisoren 2014, dort Nr. 276. Diese besagen unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (RPfleger 1997, 16) und des Landgerichts Koblenz (FamRZ 2006, 138), dass zum maßgeblichen Reinvermögen in vollem Umfang ererbtes, einer Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen gehöre, auch bei einer nicht befreiten Vorerbschaft.
  • BayObLG, 24.07.1996 - 3Z BR 116/96

    Voraussetzung der Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Insoweit unterscheidet sich der Gebührentatbestand der Nr. 11101 KV GNotKG von den Bestimmungen des § 92 Abs. 1 KostO in der durch das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige vom 12.9.1990 (BGBl. I S. 2002) ergangenen und der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.7.1996, 3Z BR 116/96 (RPfleger 1997, 86) zugrunde liegenden Fassung.
  • LG Köln, 13.10.2014 - 1 T 363/14

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr einer Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.
  • LG Augsburg, 06.04.2017 - 51 T 258/17

    Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts des Nacherben bei der Bewertung des

    Auszug aus OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18
    Nichts anderes gilt für den teils beschrittenen Weg eines Wertkorrektivs durch Berücksichtigung des Werts der Nacherbenanwartschaft als Passivposten bei der Ermittlung des Reinvermögens (vgl. LG Kempten, 43 T 783/17, juris; LG Augsburg BtPrax 2017, 249 m. zust. Anm. Hofer BtPrax 2017, 232 ff. sowie Rpfleger 2018, 582 ff. und abl. Anm. Bestelmeyer Rpfleger 2018, 173 f.).
  • LG Kempten, 29.12.2017 - 43 T 783/17

    Kostenbeschwerde

  • OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19

    Erhebung der Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament

    Hiergegen ist jedoch anzuführen, dass es nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes für die Bemessung des Geschäftswertes zwar nicht darauf ankommt, ob das Vermögen des Betreuten verwertbar oder verfügbar ist, wohl aber darauf, ob sich die Betreuung auf das gesamte Vermögen des Betreuten oder nur auf einen Teil desselben bezieht (vgl. OLG München, Beschluss v. 18.01.2019, 34 Wx 165/18).In Abs. 1 S. 2 der Anm. zu Nr. 11101 KV GNotKG ist bestimmt, dass sich der Verfahrenswert nur nach dem Wert eines Vermögensteils richtet, wenn Gegenstand der Betreuung lediglich dieser Teil des Vermögens ist.
  • OLG Nürnberg, 17.08.2021 - 8 W 1738/21

    Berücksichtigung des im Wege eines sog. Behindertentestaments erlangten Vermögens

    Für die Bemessung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV GNotKG ist auch das Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen, das dieser im Wege eines sog. Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe erlangt hat und das einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegt (Anschluss an OLG Hamm, FGPrax 2020, 293 und FGPrax 2015, 278; OLG Celle, NJOZ 2021, 680 und NZFam 2017, 327; OLG Stuttgart, FGPrax 2020, 195; OLG Karlsruhe, ZEV 2021, 186 und OLG Rostock, BeckRS 2021, 13095; entgegen OLG München, FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg, BeckRS 2019, 44347; OLG Köln, ZEV 2019, 704 und OLG Zweibrücken, ZEV 2021, 184).

    bb) Ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums ist der Auffassung, in Fällen des Behindertentestaments könne der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine - zumindest auch - die Vermögenssorge umfassende Dauerbetreuung nicht werterhöhend berücksichtigt werden (vgl. OLG München, FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg, BeckRS 2019, 44347; OLG Köln, ZEV 2019, 704; OLG Zweibrücken, ZEV 2021, 184; Korintenberg/Fackelmann, aaO., KV 11101 Rn. 37a; Rohs/Wedewer/Waldner, GNotKG, KV 11101 Rn. 21; NK-GK/Volpert, aaO., KV GNotKG Vorbem. 1.1 Rn. 20e; Jürgens/Luther, Betreuungsrecht, 6. Aufl., KV GNotKG, Teil 1 Rn. 4 f.; Hofer, FamRZ 2020, 950; ders., BtPrax 2017, 232).

  • LG Lübeck, 31.08.2021 - 7 T 361/21

    Berücksichtigung von der Dauertestamentsvollstreckung unterliegendem

    Diesbezüglich wird allerdings vertreten, im Falle einer Dauertestamentsvollstreckung komme es darauf an, dass nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung seien (vgl. OLG München BeckRS 2019, 183; OLG Köln BeckRS 2019, 22463; OLG Bamberg BeckRS 2019, 44347; Volpert in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. (2021), Vorbem. 1.1 KV GNotKG, Rn. 20a-20e, und Nr. 11101 KV, Rn. 35b; Fackelmann in Korintenberg, 21. Auflage (2020), KV 11101 KV GNotKG, Rn. 37a; differenzierend: Luther in Jürgens, Betreuungsrecht 6. Auflage (2019), Vorb.

    Das OLG München (BeckRS 2019, 183) beruft sich auf die Entscheidung BVerfGE 115, 381, sowie auf die amtliche Begründung des Kostentatbestands (BT-Drucksache 16/3038, S. 53); dies beruhe auf der Verknüpfung zwischen der Höhe des Vermögens und dem Bearbeitungsaufwand sowie dem Haftungsrisiko des Gerichts.

  • LG Ravensburg, 04.08.2022 - 2 T 28/22

    Geschäftswert für Jahresgebühr bei Behindertentestament

    a) Ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums ist der Auffassung, in Fällen des Behindertentestaments könne der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine - zumindest auch - die Vermögenssorge umfassende Dauerbetreuung nicht werterhöhend berücksichtigt werden (vgl. OLG München FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg BeckRS 2019, 44347; OLG Köln ZEV 2019, 704; OLG Zweibrücken ZEV 2021, 184; Korintenberg/Fackelmann, aaO., KV 11101 Rn. 37a; Jürgens/Luther, Betreuungsrecht, 6. Aufl., KV GNotKG, Teil 1 Rn. 4 f.; Hofer FamRZ 2020, 950).
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