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   OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15   

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OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15 (https://dejure.org/2015,29110)
OLG München, Entscheidung vom 08.10.2015 - 34 Wx 297/15 (https://dejure.org/2015,29110)
OLG München, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 34 Wx 297/15 (https://dejure.org/2015,29110)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung mehrerer Gläubiger in einem Vollstreckungsbescheid als Grundlage für die Zwangsvollstreckung im Grundbuchverfahren

  • rewis.io

    Auslegung eines Vollstreckungstitels durch das Grundbuchamt

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung mehrerer Gläubiger in einem Vollstreckungsbescheid als Grundlage für die Zwangsvollstreckung im Grundbuchverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftsverhältnis muss im Vollstreckungsbescheid hinreichend bestimmt sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Teil- oder Gesamtgläubiger - wie erkläre ich es dem Grundbuchamt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragung einer Zwangshypothek bei Gesamt- oder Teilgläubigerschaft (IVR 2016, 24)

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1747
  • NJW-RR 2016, 464
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 28.07.2011 - 34 Wx 295/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Zwangshypothek für eine Abfindung im Rahmen des

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15
    Insoweit stehen die Rechtsbehelfe aus dem Zwangsvollstreckungsverfahren nämlich nicht zur Verfügung (Senat vom 28.7.2011, 34 Wx 295/11 = FamRZ 2012, 577; Hügel/Kramer GBO 2. Aufl. § 71 Rn. 84).
  • OLG Rostock, 16.03.2011 - 3 W 214/10

    Grundbuchverfahren: Ermittlung des in der Eintragungsbewilligung nicht

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15
    c) Fehlen die erforderlichen Angaben zum Gemeinschaftsverhältnis im Titel, besteht aber jedenfalls dann kein Eintragungshindernis, wenn sich dieses durch Auslegung unzweideutig ermitteln lässt (OLG Rostock NotBZ 2011, 301; Demharter § 47 Rn. 14; Hügel/Reetz § 47 Rn. 73; Wegmann in Bauer/von Oefele § 47 Rn. 166).
  • OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15

    Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15
    Es hat dabei sowohl die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der ZPO als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der GBO zu prüfen (zuletzt Senat vom 30.9.2015, 34 Wx 280/15; vgl. Demharter Anhang zu § 44 Rn. 67).
  • OLG Köln, 28.10.1985 - 2 Wx 37/85

    Vollstreckungstitel

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15
    Etwaige entgegen stehende Vorgaben zur maschinellen Bearbeitung können gesetzliche Regeln nicht außer Kraft setzen und den Gläubiger dazu zwingen, eine - etwaige weitere Kosten verursachende - einseitige Erklärung zum Gemeinschaftsverhältnis abzugeben, sei es nun formlos (OLG Köln Rpfleger 1986, 91; OLG Frankfurt MDR 1989; Hügel/Reetz GBO § 47 Rn. 73), sei es in der Form des § 29 GBO (Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 47 Rn. 338; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2181; auch Wegmann in Bauer/von Oefele § 47 Rn. 166, der darüber hinaus Erklärung aller Beteiligter für erforderlich hält).
  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 209/84

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15
    So kann ein Titel ohne Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses als solcher für Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB auszulegen sein, wenn mehrere Streitgenossen diesen durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt erwirkt haben (vgl. LG Saarbrücken Rpfleger 2003, 498 bei einem Vergleich; BGH Rpfleger 1985, 321 bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss).
  • LG Saarbrücken, 24.03.2003 - 5 T 134/03

    Gemeinschaftsverhältnis bei Zwangshypothek

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15
    So kann ein Titel ohne Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses als solcher für Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB auszulegen sein, wenn mehrere Streitgenossen diesen durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt erwirkt haben (vgl. LG Saarbrücken Rpfleger 2003, 498 bei einem Vergleich; BGH Rpfleger 1985, 321 bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 16/13

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz

    Auf sich beruhen kann nach alledem, dass im Falle einer dem Wortlaut der hiesigen Klageanträge folgenden Verurteilung der beklagten Rundfunkanstalten ein dementsprechend gefasster Titel ohnehin im Sinne einer Verurteilung als Gesamtschuldner auszulegen wäre, weil sich im Hinblick auf die vorliegenden Urteilsgründe aus dem Gesamtinhalt des Titels die Gesamtschuldnerschaft der beklagten Rundfunkanstalten eindeutig ergibt (vgl. in diesem Sinne OLG München, Beschluss v. 8. Oktober 2015 - 34 Wx 297/15 , NJW-RR 2016, 464 Rzn. 10 f.; BeckOK ZPO- Ulrici , § 750 Rzn. 13/13.1; MüKo- Heßler , § 750 Rzn. 47 f.; Musielak/Voit - Lackmann , § 704 Rz. 10).
  • BGH, 22.09.2023 - V ZR 254/22

    Wohnungseigentümer beleidigt Wohnungseigentümer: WEG-Sache?

    Spezifisch wohnungseigentumsrechtlichen Sachverstands bedarf es für die gerichtliche Entscheidung in aller Regel nicht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat, Urteil vom 21. Januar 2016 - V ZR 108/15, NJW-RR 2016, 464 Rn. 6).
  • OLG München, 07.09.2022 - 34 Wx 323/22

    Antragsstellung im Grundbuchverfahren über beA

    Insoweit stehen Rechtsbehelfe aus dem Vollstreckungsverfahren nämlich nicht zur Verfügung (Senat, Beschluss vom 04.11.2021 - 34 Wx 336/21; Senat, Beschluss vom 08.10.2015 - 34 Wx 297/15, NJW-RR 2016, 464; Demharter, GBO, 32. Auflage 2021, § 71 Rn. 3; Hügel/Kramer, GBO, 4. Auflage 2020, § 71 Rn. 71).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2018 - 3 Wx 132/18

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei mehreren Eigentümern

    Die bezeichnete Sicht rechtfertigt sich umso eher, als auf diese Weise das Risiko des Schuldners, unrichtig an Teilgläubiger zu leisten, entfällt (BGH Rpfleger 1985, 321 f für Kostenfestsetzungsbeschluss; LG Saarbrücken Rpfleger 2003, 498 für Vergleich; OLG München NJW-RR 2016, 464 f für Vollstreckungsbescheid).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2018 - 3 Wx 232/18

    Verfahren des Grundbuchamts bei einem unvollständigen Antrag auf Eintragung einer

    Es ist als sogenannte unbeschränkte Grundbuchbeschwerde - die auch dann das statthafte Rechtsmittel ist, wenn die Entscheidung im Rahmen der Zwangsvollstreckung ergangen ist (OLG München NJW-RR 2016, 464 f) - zulässig (§§ 71 Abs. 1, 72, 73 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GBO).
  • LG Dortmund, 22.09.2016 - 13 O 122/10

    Voraussetzungen für Hemmungswirkung eines Mahnbescheidantrags

    Dies gilt auch für den vorliegenden Fall nach § 699 Abs. 1 Satz 1, § 692 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, wonach der auf der Grundlage des Mahnbescheids ergangene Vollsteckungsbescheid die Bezeichnung des Anspruchs unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung enthalten muss (vgl. OLG München, Beschluss vom 08. Oktober 2015, 34 Wx 297/15, juris, Rn. 10, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.8.2015, 8 U 130/14, juris Rn. 93 zur Individualisierung des Anspruchs mehrerer Anspruchsteller).
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