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   OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06   

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https://dejure.org/2006,2802
OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06 (https://dejure.org/2006,2802)
OLG München, Entscheidung vom 14.09.2006 - 34 Wx 49/06 (https://dejure.org/2006,2802)
OLG München, Entscheidung vom 14. September 2006 - 34 Wx 49/06 (https://dejure.org/2006,2802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 2 § 47
    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei geplanter Großsanierung einer mittelgroßen Wohnanlage - Kostenlast bei fehlerhafter Einberufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angabe des Gegenstands der Beschlussfassung bei Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Anforderungen an die Genauigkeit der Bezeichnung des Beschlussgegenstandes; Erforderliche Angaben bei der Einberufung der Eigentümerversammlung wegen einer geplanten ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Einberufung zur Wohnungseigentümerversammlung muss geplante Beschlussfassung genau bezeichnen

  • rkuk.de (Kurzinformation)

    Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ungültige Eigentümerbeschlüsse durch Ladungsmangel - Kosten beim Verwalter (IMR 2007, 1001)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 934
  • ZMR 2006, 954
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
    Bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ist der Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung derart anzugeben, dass die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung und der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlasst ist, gegeben wird (BayObLG WuM 1985, 100).

    Wenn auch nicht alle Einzelheiten des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung angegeben werden können und müssen (BayObLG WuM 1985, 100), so ist doch ein solches Maß an Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit erforderlich, dass sich der einzelne Wohnungseigentümer über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden kann (BayObLG aaO.).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
    Die Vorinstanzen haben insbesondere außer Acht gelassen, dass gegen die am Verfahren beteiligte Verwalterin materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche der Antragsgegner bestehen, die im Rahmen des § 47 WEG zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1990, 2386/2387; BayObLG ZMR 2004, 50; Schmid ZMR 2004, 316/318; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 47 Rn. 24).
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02

    Ordnungsgemäße Bezeichnung des Gegenstandes eines Tagesordnungspunktes

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
    Aus diesem Informationsbedürfnis des einzelnen Wohnungseigentümers ergibt sich, dass der Beschlussgegenstand umso genauer bezeichnet werden muss, je größer seine Bedeutung und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist (OLG Köln NZM 2003, 121; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 79; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 9).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit-

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
    Die Vorinstanzen haben insbesondere außer Acht gelassen, dass gegen die am Verfahren beteiligte Verwalterin materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche der Antragsgegner bestehen, die im Rahmen des § 47 WEG zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1990, 2386/2387; BayObLG ZMR 2004, 50; Schmid ZMR 2004, 316/318; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 47 Rn. 24).
  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17

    Bestimmtheit einer Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung Beschlusskompetenz

    Aus diesem Informationsbedürfnis des einzelnen Wohnungseigentümers ergibt sich, dass der Beschlussgegenstand umso genauer bezeichnet werden muss, je größer seine Bedeutung und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist ( OLG München , NZM 2006, 934; Bärmann/Merle , WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 76 ff.).

    Wenn auch nicht alle Einzelheiten des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung angegeben werden können und müssen, so ist doch ein solches Maß an Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit erforderlich, dass sich der einzelne Wohnungseigentümer über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden kann ( OLG München, NZM 2006, 934; LG Karlsruhe , Urteil vom 11. Mai 2010 - 11 S 9/08 -, Rn. 52 - 53, juris).

  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die

    Gültige Beschlüsse können in einer Eigentümerversammlung, zu der nicht alle Wohnungseigentümer erschienen sind, nach § 23 Abs. 2 WEG nur gefasst werden, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung ausreichend bezeichnet worden ist (vgl. BayObLG WuM 2004, 366; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 468; OLG München, NZM 2006, 934).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Bei einer mittelgroßen Wohnanlage reicht in der Einberufung der Eigentümerversammlung etwa die Angabe "Beschluss über ergänzende und weiterführende Beschlüsse zur Großsanierung ...." nicht aus, wenn über konkrete bauliche Einzelmaßnahmen beschlossen werden soll (OLG München, ZMR 2006, 954).
  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

    Aus diesem Informationsbedürfnis des einzelnen Wohnungseigentümers ergibt sich, dass der Beschlussgegenstand umso genauer bezeichnet werden muss, je größer seine Bedeutung und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist (OLG München, NZM 2006, 934; Bärmann/Merle, § 23 Rn. 76 ff.).

    Wenn auch nicht alle Einzelheiten des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung angegeben werden können und müssen, so ist doch ein solches Maß an Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit erforderlich, dass sich der einzelne Wohnungseigentümer über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden kann (OLG München NZM 2006, 934).

    Dieser Mangel der Einberufung ist auch nicht durch die Beschlussfassung geheilt worden, da an der Versammlung nur 22 von 59 Eigentümern und nicht alle Eigentümer teilgenommen haben (OLG München NZM 2006, 934; Bärmann/Merle, § 23 Rn. 87, 171).

  • OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06

    Unwirksame Abkürzung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen gegen den

    Gleichwohl sind Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer im Hinblick darauf, dass die Rechtsbeziehung des Verwalters nunmehr als Vertrag (mit der Eigentümergemeinschaft) zugunsten Dritter (nämlich der einzelnen Wohnungseigentümer) gemäß § 328 BGB einzuordnen sein dürfte (vgl. KK-WEG/ Abramenko § 26 Rn. 34 b; Senat vom 14.9.2006, 34 Wx 49/06), nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. Palandt/Grüneberg BGB 65. Aufl. § 328 Rn. 13 u. 19).
  • KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09

    Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Darüber hinaus ergeben sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung Schutzwirkungen für die Wohnungseigentümer mit der Folge, dass sie in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten in gleicher Weise einbezogen sind und bei deren Verletzung analog § 328 BGB vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92/94; OLG Frankfurt ZWE 2008, 470/474, jew. m.Anm. Briesemeister; OLG München ZMR 2006, 954/955; 2007, 220; Bärmann/ Merle a.a.O. § 27 Rdn.272; Drabek in: Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 3.Aufl., Teil 8 Rdn.228; Jennißen/Heinemann, WEG, § 27 Rdn.169; Riecke/Schmid/ Elzer , a.a.O., § 10 Rdn.410 und 454).
  • OLG München, 08.03.2007 - 34 Wx 2/07

    Amtsermittlung des Tatrichters bei Zweifeln an der Vollmacht des

    Bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ist der Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung derart anzugeben, dass die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung und der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlasst ist, gegeben wird (Senat Beschluss vom 14.9.2006, 34 Wx 49/06 = ZMR 2006, 954).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    bb.) Nasch § 47 S. 1 WEG aF kann eine Kostenbeteiligung des Verwalters der Billigkeit entsprechen, wenn er in Wahrnehmung eigener Interessen oder wegen eines eigenen Verschuldens am Verfahren beteiligt war (BayObLG, WuM 1992, 91; BayObLG 1985, 63, 71; OLG Frankfurt, OLGZ Frankfurt 1980, 74; OLG Celle, DWE 1990, 137), wenn ein Beschluss aufgrund formeller Fehler aufzuheben ist (OLG München, ZMR 2006, 230) oder wenn der Verwalter den Anfall der außergerichtlichen Kosten wegen Verletzung seiner Vertragspflicht gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (BGH, NJW 1997, 2956, 2957 = WuM 1997, 520 mAnm Wangemann = JZ 1998, 415 mablAnm Lüke; BGH, NJW 1998, 756; OLG München, NZM 2006, 934; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 47., Rdnr. 5; Niedenführ/Schulze, 7. Aufl., WEG, § 47 Rdnr. 18).
  • OLG München, 21.02.2007 - 34 Wx 100/06

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Negativbeschlusses mit Antrag auf

    Das Beschwerdegericht hat dabei zu Recht bei seiner Entscheidung beachtet, dass gegen die am Verfahren beteiligte Verwalterin materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche der Antragsgegner bestehen, die im Rahmen des § 47 WEG zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1990, 2386/2387; Senat vom 14.9.2006, 34 Wx 49/06; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 47 Rn. 24).
  • LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16

    Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses;

    Grundsätzlich gilt, dass je bedeutsamer oder schwerwiegender die Angelegenheit für die Eigentümer und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist, desto ausführlicher die Bezeichnung in der Einladung sein muss (OLG München, ZMR 2006, 954, juris).
  • LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07

    Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren

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