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   OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12   

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OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12 (https://dejure.org/2012,21691)
OLG München, Entscheidung vom 07.08.2012 - 34 Wx 76/12 (https://dejure.org/2012,21691)
OLG München, Entscheidung vom 07. August 2012 - 34 Wx 76/12 (https://dejure.org/2012,21691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Zur Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts.2. Der Unrichtigkeitsnachweis kann für Grundstücksflächen, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Dienstbarkeiten liegen, auch durch amtliche Bescheinigung des Vermessungsamts geführt werden. Dieser Nachweis ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer Dienstbarkeit; Rechtsfolgen der Teilung des dienenden Grundstücks einer Reallast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer Dienstbarkeit; Rechtsfolgen der Teilung des dienenden Grundstücks einer Reallast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83

    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

    Auszug aus OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12
    Doch wird sich wohl auch nichts anderes ergeben, wenn die Festlegung der tatsächlichen Ausübung - etwa bei noch nicht errichteten Anlagen - dem Berechtigten überlassen blieb; denn aus dessen späterer tatsächlicher Nutzung ergäbe sich die Konkretisierung (vgl. Meikel/Böttcher § 22 Rn. 137; Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 43; ferner BGHZ 90, 181).
  • BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85

    Erfordernis einer zweifelsfreien Kennzeichnung der betroffenen Flächen für eine

    Auszug aus OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12
    7 1. Die Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO ist schon deshalb aufzuheben, weil nach der Rechtsansicht des Grundbuchamts ein nicht behebbares Eintragungshindernis vorliegt, so dass der Löschungsantrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176; JurBüro 1998, 1273; vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 12 und Rn. 32).
  • BayObLG, 16.04.1987 - BReg. 2 Z 37/87

    Antrag auf Löschung einer eingetragenen Grunddienstbarkeit; Folgen einer

    Auszug aus OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12
    (1) Liegt das abgeteilte Grundstück außerhalb des Ausübungsbereichs der Dienstbarkeiten (Nrn. 1 bis 10), so wird dieses mit dem Vollzug der Grundstücksteilung kraft Gesetzes (§ 1026 BGB) von der belastenden Dienstbarkeit frei (BayObLG NJW-RR 1987, 1101/1102; Staudinger/Jörg Mayer Bearb. November 2008, § 1026 Rn. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12
    Ausreichend ist aber auch die amtliche Bescheinigung des Vermessungsamts, der ebenso wie dem im Zuge der Landesvermessung erstellten Kartenwerk die Eigenschaft öffentlicher Urkunden zukommt (BayObLG aaO; BayObLGZ 1988, 102/108; siehe Schöner/Stöber aaO.).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 29/95

    Löschung eines Dauerwohnrechts nach Teilung des belasteten Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12
    An den Unrichtigkeitsnachweis, der in der Form des § 29 GBO zu führen ist, sind strenge Anforderungen zu stellen (z. B. BayObLG NJW-RR 1996, 397/398; MittBayNot 1994, 318/319).
  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03

    Ansprüche des Erben des Vorkaufsberechtigten wegen Stellung eines

    Auszug aus OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12
    (3) Sollte das Grundbuchamt in selbständiger Würdigung der Urkunden, wozu es verpflichtet ist, ebenfalls zu dieser Auffassung gelangen, wird es vorab den von der Löschung jeweils betroffenen Rechtsinhabern Gehör zu gewähren haben (BGH Rpfleger 2005, 135; Staudinger/Jörg Mayer § 1026 Rn. 13).
  • LG Regensburg, 18.05.1988 - 5 T 134/88
    Auszug aus OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12
    Ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses vorliegen (vgl. Art. 1 Abs. 1 UnschZG; dazu auch LG Regensburg Rpfleger 1988, 406), bedarf an dieser Stelle keiner Erörterung.
  • OLG München, 26.07.2012 - 34 Wx 248/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer postmortalen Vollmacht bei angeordneter

    Auszug aus OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12
    Die Zwischenverfügung mit ihrer rangwahrenden Wirkung dient aber hierzu nicht (st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschluss vom 26.7.2012, 34 Wx 248/12).
  • OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14

    Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung: Erlöschen von Dienstbarkeiten bei

    Lässt sich die Ausübungsstelle grundbuchamtlich bestimmen, kommt für den Nachweis auch eine amtliche Bescheinigung des zuständigen Vermessungsamts in Frage (im Anschluss an Senat vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, und BayObLGZ 1988, 102/108).

    17 1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 25.11.2013, 34 Wx 61/13, vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, vom 16.4.2012, 34 Wx 42/12, vom 5.1.2012, 34 Wx 543/11, je bei juris) erlöschen am - wie hier gesamten - Grundstück begründete, jedoch in ihrem Ausübungsbereich beschränkte (Demharter § 7 Rn. 21) Dienstbarkeiten (teilweise) nach Maßgabe des § 1026 BGB, wenn das dienende Grundstück geteilt wird.

    Ein derartiger Nachweis ersetzt zwar nicht die grundbuchamtliche Prüfung, welchen Inhalt die konkrete Dienstbarkeit im Einzelfall hat (Senat vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12).

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden

    Eine solche Erklärung ersetzt aber nicht die eigenständige Prüfung des Grundbuchamts zum Inhalt der Dienstbarkeit (OLG München, RNotZ 2016, 236; vgl. OLG München, Beschluss vom 7. August 2012 - 34 Wx 76/12, juris; Beschluss vom 3. September 2014 - 34 Wx 90/14, juris; Knothe in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 29 Rn. 73).
  • OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15

    Voraussetzungen für die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts

    Angaben des Vermessungsamts in Veränderungsnachweisen, dass eine Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) an einem von einer Flächenveränderung betroffenen Grundstück künftig an bestimmten Flurstücken lastet, während andere Teilflächen frei werden, erbringen nicht ohne weiteres für die als frei geworden bezeichnete Fläche den Unrichtigkeitsnachweis (Abgrenzung zu Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, und vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12).

    Die Grunddienstbarkeit erlischt kraft Gesetzes auf dem Teil, der völlig außerhalb des Bereichs liegt, auf den ihre Ausübung rechtlich - nicht nur tatsächlich - beschränkt ist (Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, juris; vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, juris; BayObLGZ 1988, 102/107; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1026 Rn. 2; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1189).

  • OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 390/16

    Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung des Grundstücks

    Im Grundbuchverfahren sind freilich an den Nachweis des Rechtsvorgangs strenge Anforderungen zu stellen (Senat vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12 = NJOZ 2012, 2105; vom 30.10.2009, 34 Wx 104/09 = NJW-RR 2010, 1025).
  • OLG München, 02.09.2015 - 34 Wx 147/15

    Grundbuchberichtigung nach Teilung eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten

    Im Grundbuchverfahren sind allerdings an den Nachweis des Rechtsvorgangs strenge Anforderungen zu stellen (Senat vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12 = NJOZ 2012, 2105; vom 30.10.2009, 34 Wx 104/09 = NJW-RR 2010, 1025; BayObLG NJW-RR 1996, 397/398; MittBayNot 1994, 318/319).
  • OLG München, 15.05.2015 - 34 Wx 103/15

    Unbeschränkte Grundbuchbeschwerde gegen amtliche Eintragung eines

    Dies ersetzt aber nicht die grundbuchamtliche Prüfung, welchen Inhalt die konkrete Dienstbarkeit im Einzelfall hat (Senat vom 07.08.2012, 34 Wx 76/12, bei juris).
  • OLG Stuttgart, 06.10.2020 - 8 W 125/19

    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung nach fehlerhaftem Eintrag des

    Dies gilt nicht nur für Eintragungsbewilligungen, die eine Rechtsänderung zum Gegenstand haben, sondern auch für solche, die eine Grundbuchberichtigung herbeiführen sollen (BayObLG MittBayNot 1995, 42; OLG München, Beschluss vom 07.08.2012, Az. 34 Wx 76/12, zitiert nach JURIS).
  • OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 264/12

    Grundbuchverfahren: Amtswiderspruch gegen die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts

    17 a) Liegt das abgeteilte Grundstück außerhalb des Ausübungsbereichs der Dienstbarkeit, so wird dieses mit dem Vollzug der Grundstücksteilung kraft Gesetzes, § 1026 BGB, von der belastenden Dienstbarkeit frei (BayObLG NJW-RR 1987, 1101/1102; Staudinger/Jörg Mayer Bearb. November 2008 § 1026 Rn. 10 m.w.N.; siehe zuletzt Senat vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12).
  • OLG München, 16.12.2013 - 34 Wx 357/13

    Grundbuchabhilfeverfahren: Pflicht zur Überprüfung der Vollzugsfähigkeit eines

    c) Die vorgelegte Bestätigung des Vermessungsamts dürfte allerdings zum Nachweis, dass die Voraussetzungen für eine pfandfreie Abschreibung nach § 1026 BGB vorliegen, nicht ausreichen (Senat vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, bei juris Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 8 W 125/19

    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung nach fehlerhaftem Eintrag des

    Dies gilt nicht nur für Eintragungsbewilligungen, die eine Rechtsänderung zum Gegenstand haben, sondern auch für solche, die eine Grundbuchberichtigung herbeiführen sollen (BayObLG MittBayNot 1995, 42; OLG München, Beschluss vom 07.08.2012, Az. 34 Wx 76/12, zitiert nach JURIS).
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