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   BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05 (EU)   

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BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05 (EU) (https://dejure.org/2007,14920)
BPatG, Entscheidung vom 11.12.2007 - 3 Ni 59/05 (EU) (https://dejure.org/2007,14920)
BPatG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 3 Ni 59/05 (EU) (https://dejure.org/2007,14920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 892
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    Der zuständige Fachmann ist ein in der klinischen Forschung tätiger Facharzt für Neurologie und/oder Psychiatrie, der mit einem klinischen Chemiker oder Biochemiker in einem Team zusammenarbeitet (vgl. dazu auch BGH GRUR 2007, 404, 405 Rdn. (26) - Carvedilol II).

    Dieser Anspruch ist zulässig (vgl. BGH GRUR 2007, 404, 409 Rdn. (51) - Carvedilol II).

    Der Senat schließt sich insoweit der in Benkard PatG, 10. Aufl., § 3 Rdn. 92 a sowie Busse PatG, 6. Aufl., § 3 Rdn. 202 vertretenen Auffassung an, dass die Neuheit der Verwendung eines bekannten Stoffes für eine zweite medizinische Indikation wegen des normativen Charakters der Neuheit und des auf den Handlungserfolg abstellenden medizinischen Verwendungsanspruchs (vgl. BGH GRUR 2007, 404, 406, Rdn. (24) - Carvedilol II; BGH GRUR 2006, 135, Rdn. (10) - Arzneimittelgebrauchsmuster - m. w. H.) jedenfalls dann nicht durch eine neue Zubereitungsform begründet werden kann, wenn mit dieser keine andere therapeutische Wirkung erzielt wird als mit der bekannten Zubereitungsform (aA EPA T 51/93 Entsch. v. 8. April 1994; T 143/94 (ABL. 1996, 430) - Trigonellin) und mit dieser zudem - wie vorliegend - auch keine neue Wirkungsweise verbunden ist (vgl. hierzu Melullis in Benkard, PatG 10. Aufl., § 3 Rdn. 91 c; Keukenschrijver in Busse, PatG, 6. Aufl., § 3 Rdn. 202).

    Dieses Merkmal kann bei der Beurteilung der Neuheit jedoch keine Rolle spielen, weil es sich hierbei um eine weitere Erklärung des Wirkungsmechanismus handelt, die - angesichts der Ausführungen der Beklagten, damit solle das Erfordernis der Dauerbehandlung zum Ausdruck gebracht werden - zu einer dem Patentschutz nicht zugänglichen Therapieanweisung führt (vgl. BGH GRUR 2007, 404, 405 Rdn. (16) - Carvedilol II).

  • BPatG, 18.07.2006 - 14 W (pat) 42/04
    Auszug aus BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    2003, 348, 14, S. 1333 bis 1341 HE-13 Beschluss 14 W (pat) 42/04) vom 18. Juli 2006 - Aceclofenac HE-14 Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 1998 HE-15 Schreiben der Direction de la Sante - Division de Pharmacie et des Medicaments vom 28. Juni 2007 HE-16 Schreiben des Instituto Nacional de Farm?cia e do Medicamento (Infarmed) vom 29. Juni 2007, HE-17 Schreiben des luxemburgischen Gesundheitsministers an die Beklagte vom 14. November 2007 HE-18 Schreiben der Europäischen Kommission, Generaldirektion Unternehmen und Industrie vom 4. Dezember 2007 HE-19 BT-Drucksache 14/3320 vom 10. Mai 2000, HE-24 Whalley, L. J., British Journal of Psychiatry 1989, 155, S. 595 bis 611 HE-25 Crook, T. H. "Strategies for treating Alzheimer's Disease and Age-Associated Memory Impairment in "Diagnosis and Treatment of Senile Dementia" Ed. Bergener, Reisberg, 1989 Springer-Verlag, Berlin, S. 234 bis 242 Die Beklagte tritt dem Vorbringen der Klägerinnen in allen Punkten entgegen und hält auch den Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung, den die Klägerinnen 1 und 2 gegenüber dem gemäß Hauptantrag verteidigten Patentanspruch im Hinblick auf das darin enthaltene Merkmal "zur Behandlung der Schädigung von Hirnzellen infolge cerebraler Ischämie" geltend machen, nicht für gegeben.

    Selbst wenn man unterstelle, dass diese - auf ihren Antrag durch Entscheidung des portugiesischen Instituts für Pharmazie und Medizin am 20. März 1999 widerrufene - Genehmigung inhaltlich dem Anforderungsprofil einer Genehmigung nach der Richtlinie 65/65/EWG entspreche, was bestritten werde, sei nach den Grundsätzen der "Aceclofenac"-Entscheidung (BPatG GRUR 2006, 1046) nicht die erforderliche Voraussetzung einer nach harmonisiertem Recht erteilten nationalen Genehmigung erfüllt.

  • BGH, 20.01.1994 - X ZR 102/91

    "Muffelofen"; Erfassung des Gegenstandes eines Patents; Maßgeblichkeit der Sach-

    Auszug aus BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    Zur Beurteilung der Patentfähigkeit kommt es ständiger Rechtsprechung folgend aber nicht auf die theoretische Begründung der Lehre zum technischen Handeln an, denn diese führt nicht zu einer neuen technischen Anwendung, die sich eindeutig und klar von der bereits bekannten unterscheiden lässt (vgl. Busse PatG 6. Aufl. § 1 Rdn. 17, BGH GRUR 1994 357 3. Ls. - "Muffelofen" sowie T892/94 - ABL EPA 2000, 1, Ls. II. und Entscheidungsgründe 3.3 bis 3.5. - desodorierende Gemische/ROBERTET S. A.).

    Damit wird zwar der Wirkungszusammenhang, d. h. die theoretische Begründung für die Wirkungsweise des Wirkstoffes, angegeben, nicht aber eine konkrete Lehre zum technischen Handeln, die Gegenstand eines Patentes ist (vgl. Benkard PatG 10. Aufl. § 3 Rdn. 91 b), c), Busse PatG 6. Aufl. § 3 Rn. 198 sowie BGH GRUR 1994 357, 358 II.2.c) - Muffelofen und BGH GRUR Int. 2007 423 Rdnr. (21) bis (24) - "Carvedilol II" sowie T892/94 - ABL EPA 2000, 1, Ls. II. und Entscheidungsgründe 3.3 bis 3.5.

  • EuGH, 11.12.2003 - C-127/00

    Hässle

    Auszug aus BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    Nach den Ausführungen des EuGH nehmen weder Art. 19 AMVO noch irgendeine andere Vorschrift dieser Verordnung, noch deren Begründungserwägungen explizit oder auch nur implizit auf eine andere als die arzneimittelrechtliche Genehmigung im Sinne der Richtlinie 65/65/EWG Bezug, so wie sie in Art. 2 AMVO definiert ist (vgl. EuGH GRUR GRUR 2004, 225, 228 Tz 56 und 57 - Hässle AB/ratiopharm GmbH (Omeprazol); EuGH GRUR Int. 2005, 139, 140 Tz 16 und 21 - Pharmacia Italia SpA (Dostinex)).

    Das Vorliegen des sachlichen Anwendungsbereichs der AMVO nach Art. 2 stellt eine Erteilungsvoraussetzung dar, die erst den Anwendungsbereich des Art. 3 AMVO für die Erteilung des Zertifikats eröffnet und daher auch bei der Prüfung des Nichtigkeitsgrundes des Art. 15 Abs. 1 a) AMVO nicht außer Betracht bleiben darf (vgl. entsprechend zu der zusätzlichen Erteilungsvoraussetzung des Art. 19 Abs. 1 AMVO - EuGH GRUR 2004, 225, Tz - Hässle AB/ratiopharm GmbH (Omeprazol)).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2002 - C-127/00

    Hässle

    Auszug aus BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    Ohne die Vorschrift des Art. 3 d) AMVO hätte es der Inhaber des Grundpatents in der Hand, den Zeitpunkt der Zertifikatsanmeldung selbst zu bestimmen und das Zertifikat aufgrund irgendeiner in dem Mitgliedstaat der Anmeldung erteilten späteren Genehmigung für das Inverkehrbringen anzumelden (vgl. Schennen, Die Verlängerung der Patentlaufzeit für Arzneimittel im Gemeinsamen Markt, 1. Aufl., 1993, § 3 Rdn. 6; ferner Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache C-127/00 - Hässle AB/ratiopharm GmbH (Omeprazol) - Tz 78 bis 81).

    Nach der dritten und vierten Begründungserwägung der AMVO soll mit dem Zertifikat ein wirtschaftlicher Ausgleich für den Zeitraum zwischen der Anmeldung des Grundpatents für ein neues Arzneimittel und der Genehmigung für das Inverkehrbringen desselben Arzneimittels gewährt werden, in dem das Ausschließlichkeitsrecht ökonomisch nicht verwertet werden kann, die effektive Patentlaufzeit also entsprechend der Dauer des Genehmigungsverfahrens verkürzt wird (vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache C-127/00 - Hässle AB/ratiopharm (Omeprazol) Tz. 83).

  • EuGH, 17.04.2007 - C-202/05

    Yissum - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Patentrecht - Arzneimittel -

    Auszug aus BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    D5 Entscheidung C-202/05 des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. April 2007 D7 ROTE LISTE 1996 ""Akationol Memantine"".

    Gegen diese Auffassung spricht, dass sich der Begriff "Erzeugnis" nach der Legaldefinition des Art. 1 b) AMVO allein auf den Wirkstoff oder die Wirkstoffzusammensetzung bezieht, während die Verwendung des Erzeugnisses für einen weiteren medizinischen Zweck kein integraler Bestandteil der Definition des Erzeugnisses ist (vgl. EuGH Mitt. 2007, 308 Yissum (Calcitriol); EuGH GRUR 2005, 139, 140 Tz. 16 und 21 - Pharmacia Italia SpA (Dostinex)).

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    Auch die auf Seiten der Klägerin zu 2 erfolgte Nebenintervention ist zulässig, denn es sind weder Gründe ersichtlich noch von der Beklagten geltend gemacht, welche gegen ein berechtigtes Interesse zum Beitritt der Nebenintervenientin und Mitbewerberin auf Seiten der Klägerin gemäß § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 66 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH GRUR 2006, 438 - Carvedilol) sprechen.
  • BPatG, 14.09.1995 - 2 Ni 29/94
    Auszug aus BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    Da mit der Nummerierung der von der Patentinhaberin hilfsweise verteidigten Fassungen der Patentansprüche des Streitpatentes dem Gericht grundsätzlich keine bindende Prüfungsreihenfolge vorgegeben wird und ständiger Rechtsprechung folgend regelmäßig unabhängig von der Nummerierung zunächst die am wenigsten beschränkte Fassung zu prüfen ist, insbesondere wenn der Patentinhaber nichts Gegenteiliges erklärt und nicht auf einer anderen Reihenfolge besteht (vgl. Schulte 7. Aufl. § 81 Rdn. 137, BPatGE 34, 230 sowie 2 Ni 29/94), ist auch der Senat vorliegend dieser Prüfungsreihenfolge gefolgt, denn die medizinische Indikation im Patentanspruch gemäß Hauptantrag wird gegenüber dem Patentanspruch gemäß Hilfsantrag 1 zusätzlich durch ein weiteres Merkmal gekennzeichnet.
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    Dem Gegenstand nach Hilfsantrag 2 fehlt daher die Neuheit, zumindest entbehrt die Herrichtung des Medikaments zur oralen Verabreichung als eine von einem bestimmten Zweck oder Ergebnis losgelöste beliebige Auswahl aus mehreren gleichwertigen Möglichkeiten der erfinderischen Tätigkeit (vgl. BGH GRUR 2004, 47 - Leitsatz 3 - blasenfreie Gummibahn I; BGH GRUR 2008, 56, 59 - Injezierbarer Mikroschaum).
  • EuGH, 19.10.2004 - C-31/03

    Pharmacia Italia (früher Pharmacia & Upjohn) - Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 -

    Auszug aus BPatG, 11.12.2007 - 3 Ni 59/05
    Gegen diese Auffassung spricht, dass sich der Begriff "Erzeugnis" nach der Legaldefinition des Art. 1 b) AMVO allein auf den Wirkstoff oder die Wirkstoffzusammensetzung bezieht, während die Verwendung des Erzeugnisses für einen weiteren medizinischen Zweck kein integraler Bestandteil der Definition des Erzeugnisses ist (vgl. EuGH Mitt. 2007, 308 Yissum (Calcitriol); EuGH GRUR 2005, 139, 140 Tz. 16 und 21 - Pharmacia Italia SpA (Dostinex)).
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

  • EuG - T-51/93 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Krieger / Rat

  • EuG, 05.05.2009 - T-143/94

    Kenneally / Rat und Kommission

  • EuGH, 10.05.2001 - C-258/99

    BASF

  • BPatG, 25.01.2012 - 3 ZA (pat) 39/09
    3 ZA (pat) 39/09 zu 3 Ni 59/05 (EU) führ.

    mit 3 Ni 20/07 (EU), 3 Ni 34/07, 3 Ni 54/07 KoF 65/08.

    Diese Klage wurde mit den jeweils gegen das Schutzzertifikat und das zu Grunde liegende Patent EP ... gerichteten Klagen 3 Ni 59/05 und 3 Ni 20/07 und mit der gegen das Schutzzertifikat gerichteten Klage 3 Ni 54/07 zum Zweck der gemeinsamen Entscheidung und Verhandlung verbunden.

    Die Notwendigkeit einer Doppelvertretung kann auch nicht mit dem Abstimmungsbedarf aufgrund der Verbindung der Klage mit den gegen das Schutzzertifikat und das zu Grunde liegende Patent EP ... gerichteten Klagen 3 Ni 59/05 und 3 Ni 20/07 und mit der gegen das Schutzzertifikat gerichteten Klage 3 Ni 54/07 begründet werden.

  • BPatG, 28.09.2010 - 3 Ni 50/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Antitumorzusammensetzungen enthaltend

    Da mit der Nummerierung der von der Streitpatentinhaberin verteidigten Fassungen der Patentansprüche des Streitpatentes dem Gericht grundsätzlich keine bindende Prüfungsreihenfolge vorgegeben wird und ständiger Rechtsprechung folgend regelmäßig unabhängig von der Nummerierung zunächst die am wenigsten beschränkte Fassung zu prüfen ist, sind nach Auffassung des Senates vorliegend die Patentansprüche 1 bis 7 gemäß Hilfsantrag HA6 vor den jeweiligen Patentansprüchen 1 bis 3 gemäß den Hilfsanträgen HA2 bis HA5 zu prüfen (vgl. Schulte 8. Aufl. § 81 Rdn. 136, BPatGE 34, 230; BPatG GRUR 2008, 892 - Memantin; 2 Ni 29/94 Urteil vom 14. September 1995 - Wirbelplatzhalter).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07, 32 Wx 34/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22365
OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07, 32 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,22365)
OLG München, Entscheidung vom 09.05.2007 - 32 Wx 31/07, 32 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,22365)
OLG München, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 32 Wx 31/07, 32 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,22365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Folgen der unberechtigten Einräumung eines Sondernutzungsrechts? (IMR 2008, 1029)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07
    Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts kann jedoch nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung geschehen (BGH NJW 2000, 3500).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07
    Im Rahmen einer solchen Regelung können die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit auch beschließen, dass die verfahrensgegenständlichen Flächen an die derzeitigen Nutzer vermietet werden (BGHZ 144, 386/388 = NJW 2000, 3211 ff.; OLG Hamburg WuM 2003, 644 ff.).
  • BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01

    Konkludente Änderung der Zweckbestimmung eines Teileigentums

    Auszug aus OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07
    Auch wäre in diesem Rahmen zu prüfen, ob möglicherweise der Duldungsanspruch verwirkt ist (vgl. BayObLG ZMR 2001, 987).
  • OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99

    Vermietung aller zu einer Wohnanlage gehörender Parkplätze durch

    Auszug aus OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07
    Im Rahmen einer solchen Regelung können die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit auch beschließen, dass die verfahrensgegenständlichen Flächen an die derzeitigen Nutzer vermietet werden (BGHZ 144, 386/388 = NJW 2000, 3211 ff.; OLG Hamburg WuM 2003, 644 ff.).
  • LG Berlin, 22.02.2019 - 85 S 15/18

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über die Einräumung eines

    Entsprechendes gilt für den Beschluss des OLG München vom 09.05.2007 - 32 Wx 031/07 - (ZMR 2008, 560-562, zitiert nach juris, Rz. 24), den Beschluss des OLG Hamburg vom 21.05.2007 - 2 Wx 38/03 - (ZMR 2007, 635-637, zitiert nach juris, Rz. 30), das Urteil des LG Hamburg vom 19.09.2018 - 318 S 71/17 - (zitiert nach juris, Rz. 64-67), das Urteil des LG München I vom 23.06.2014 - 1 S 13821/13 - (ZMR 2014, 920-923, zitiert nach juris, Rz. 24) sowie das Urteil des AG Frankfurt vom 03.05.2017 - 380 C 3152/14 (14) - (zitiert nach juris, Rz. 69).
  • LG Karlsruhe, 27.09.2011 - 11 S 41/10

    Wohnungseigentum: Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Laubengang durch

    Bei einer solchen Regelung handelt es sich in Wahrheit um einen vereinbarungsändernden Beschluss, weil er der Sache nach gegenständlichen begrenzte Sondernutzungsrechte der Anlieger begründen soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.10.2003, Az. I-3 Wx 393/02, 3 Wx 393/02, juris-Datenbank-Veröffentlichung unter Ziffer 5 für einen vergleichbaren Mehrheitsbeschluss zum Aufstellen von Möbeln auf einem Treppenabsatz; OLG München, Beschl. v. 9.5.2007, Az. 32 Wx 31/07, 32 Wx 34/07, juris-Datenbank-Veröffentlichung unter Rn. 24; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 15 Rn. 33).
  • LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22

    Zulässigkeit einer baulichen Veränderung im neuen WEG-Recht

    Um eine Umgehung zu vermeiden, galt dies auch für die Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts infolge baulicher Veränderungen (vgl. Rüscher, Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2021, § 21 Rn. 28; BGH V ZB 58/99; V ZR 96/16; OLG München 32 Wx 031/07; Hanseatisches OLG Hamburg 2 Wx 38/03; LG Berlin 85 S 15/18).
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Rechtsprechung
   RG, 13.11.1907 - Rep. I. 34/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,125
RG, 13.11.1907 - Rep. I. 34/07 (https://dejure.org/1907,125)
RG, Entscheidung vom 13.11.1907 - Rep. I. 34/07 (https://dejure.org/1907,125)
RG, Entscheidung vom 13. November 1907 - Rep. I. 34/07 (https://dejure.org/1907,125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 84
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