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   EuGH, 10.10.1973 - 34/73   

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https://dejure.org/1973,431
EuGH, 10.10.1973 - 34/73 (https://dejure.org/1973,431)
EuGH, Entscheidung vom 10.10.1973 - 34/73 (https://dejure.org/1973,431)
EuGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1973 - 34/73 (https://dejure.org/1973,431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 9
    1 . ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - GLEICHER INHALT IM VERTRAG UND IN DEN AGRARVERORDNUNGEN

  • EU-Kommission

    Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • Judicialis

    VO Nr. 19/62/EWG Art. 18; ; VO Nr. 19/62/EWG Art. 20; ; VO Nr. 120/67/EWG Art. 18; ; VO Nr. 120/67/EWG Art. 21; ; EWGV Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - GLEICHER INHALT IM VERTRAG UND IN DEN AGRARVERORDNUNGEN - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 9]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.10.1973 - 34/73
    Sie verweist auf das Urteil in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien - Slg. 1969, 193 ff.).

    Wie aus der Akte hervorgeht, bildet den Anlaß für diese Frage das italienische Gesetz Nr. 447 vom 24. Juni 1971 zur Abschaffung der Statistikgebühr und der Abgabe für Verwaltungsleistungen, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Slg. 1969, 193) und vom 18. November 1970 in der Rechtssache 8/70 (Slg. 1970, 961) für unvereinbar mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Erhebung von Abgaben zollgleicher Wirkung erklärt hat.

  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 10.10.1973 - 34/73
    Diese Auffassung werde durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere durch das Urteil in der Rechtssache 43/71 (Politi/Italienisches Finanzministerium - Slg. 1971, 1039), bestätigt.
  • EuGH, 18.11.1970 - 8/70

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.10.1973 - 34/73
    Wie aus der Akte hervorgeht, bildet den Anlaß für diese Frage das italienische Gesetz Nr. 447 vom 24. Juni 1971 zur Abschaffung der Statistikgebühr und der Abgabe für Verwaltungsleistungen, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Slg. 1969, 193) und vom 18. November 1970 in der Rechtssache 8/70 (Slg. 1970, 961) für unvereinbar mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Erhebung von Abgaben zollgleicher Wirkung erklärt hat.
  • EuGH, 07.03.1972 - 84/71

    Marimex / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 10.10.1973 - 34/73
    Ohne eine Unterscheidung zwischen der Regelung innerhalb der Gemeinschaft und der auf Drittländer anwendbaren Regelung zu treffen, habe der Gerichtshof bereits ausgesprochen, daß der Begriff "Abgabe gleicher Wirkung" in den Verordnungen über die Agrarmarktorganisation den gleichen Inhalt wie in den Artikeln 9 ff. des Vertrages habe (vgl. Urteile in der bereits zitierten Rechtssache 43/71 und in der Rechtssache 84/71 - Marimex/italienisches Finanzministerium - Slg. 1972, 89).
  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.10.1973 - 34/73
    Die Kommission führt aus, der Begriff der Abgabe gleicher Wirkung sei vom Gerichtshof bereits eindeutig definiert worden; vgl. Urteile in der bereits zitierten Rechtssache 24/68 und in der Rechtssache 2 und 3/69 (Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders/Brachfeld and Sons und Chougol Diamond Co. - Slg. 1969, 211).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Zum anderen ist es dem nationalen Gesetzgeber im Grundsatz verwehrt, unmittelbar anwendbares Unionsrecht im nationalen Recht durch gleichlautende Vorschriften zu wiederholen, da die Normadressaten über den Unionscharakter einer Rechtsnorm nicht im Unklaren gelassen werden dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Oktober 1973, Variola, C-34/73, Slg. 1973, S. 981 ; Urteil vom 2. Februar 1977, Amsterdam Bulb, C-50/76, Slg. 1977, S. 137 ; Urteil vom 28. März 1985, Kommission/Italienische Republik, C-272/83, Slg. 1985, S. 1057 ).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Den Mitgliedstaaten ist es untersagt, (auch gleichlaufende) Regelungen zu erlassen, die den Anwendungsbereich der Verordnung verschleiern und damit die Auslegungshoheit des Europäischen Gerichtshofs über das Unionsrecht in Frage stellen (EuGH, Urteil vom 10. Oktober 1973, C-34/73, Rn. 11; vgl. hierzu Sydow, Europäische Datenschutz-Grundverordnung, Einleitung Rn. 39).

    Bereits nach dem allgemeinen Kompetenzgefüge der Europäischen Union sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die in einer Verordnung begründeten Rechte zu schützen, namentlich durch die nationalen Gerichte (EuGH, Urteil vom 10. Oktober 1973 - 34/73, Rn. 8).

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Inwieweit es dem nationalen Gesetzgeber auch verwehrt ist, unmittelbar anwendbares Unionsrecht im nationalen Recht durch gleichlautende Strafnormen zu wiederholen, weil die Normadressaten nach einer älteren, zum Binnenmarkt ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union über den Unionscharakter einer Rechtsnorm nicht im Unklaren gelassen werden dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Oktober 1973, Variola, C-34/73, Slg. 1973, S. 981 ; Urteil vom 2. Februar 1977, Amsterdam Bulb, C-50/76, Slg. 1977, S. 137 ; Urteil vom 28. März 1985, Kommission/Italienische Republik, C-272/83, Slg. 1985, S. 1057 ; BVerfGE 143, 38 ), bedarf keiner Entscheidung.
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   VG Stuttgart, 06.06.1974 - I 34/73   

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https://dejure.org/1974,12892
VG Stuttgart, 06.06.1974 - I 34/73 (https://dejure.org/1974,12892)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.06.1974 - I 34/73 (https://dejure.org/1974,12892)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juni 1974 - I 34/73 (https://dejure.org/1974,12892)
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   Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1973 - 34/73   

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Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1973 - 34/73 (https://dejure.org/1973,3550)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.09.1973 - 34/73 (https://dejure.org/1973,3550)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. September 1973 - 34/73 (https://dejure.org/1973,3550)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Fratelli Variola S.p.A. gegen Amministrazione italiana delle Finanze.

    Abladesteuer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1973 - 34/73
    Wie Sie hierzu ausgeführt haben, genügt die Feststellung, daß der innerstaatliche Richter "eine richterliche Tätigkeit ... wahrnimmt" und zum Erlaß seiner Entscheidung eine Auslegung des Gemeinschaftsrechts für erforderlich hält, ohne daß der Gerichtshof zu prüfen hat, in welchem Verfahrensstadium die Frage gestellt worden ist (EuGH 14. Dezember 1971 - 43/71, Politi - Slg. 1971, 1048).

    Sie haben ferner entschieden, daß der Begriff "Abgabe gleicher Wirkung" in den Verordnungsvorschriften über die gemeinsame Agrarmarktorganisation, wonach die Erhebung solcher Abgaben bei der Einfuhr von Waren aus den Mitgliedstaaten und aus dritten Ländern untersagt ist, den gleichen Inhalt wie in den Artikeln 9 ff. des Vertrages von Rom hat (siehe EuGH 14. Dezember 1971 - Politi/Finanzministerium der Italienischen Republik, 43/71 - Slg. 1971, 1049, bereits zitiert).

  • EuGH, 18.11.1970 - 8/70

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1973 - 34/73
    II - Der Präsident des Tribunale Triest hat mit Recht davon abgesehen, Sie nach der Rechtsnatur der Statistikgebühr und der Abgabe für Verwaltungsleistungen zu befragen, die Sie in Ihren Urteilen vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68, Slg. 1969, 193) und vom 18. November 1970 (Rechtssache 8/70, Slg. 1970, 961) bereits als Abgaben zollgleicher Wirkung bezeichnet haben, und deren Anwendung demzufolge sowohl den Vorschriften des Vertrages von Rom als auch den Verordnungen über die gemeinsame Agrarmarktorganisation zuwiderläuft.

    einseitig auferlegte finanzielle Belastung stellt, wie Sie erkannt haben, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 9, 12, 13 und 16 des Vertrages dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird und keine diskriminierende oder protektionistische Wirkung hat und wenn die belastete Ware nicht mit inländischen Erzeugnissen in Wettbewerb steht: EuGH 1. Juli 1969 - Kommission/Italienische Republik (Statistikgebühr), 24/68 - Slg. 1969, 201; EuGH 1. Juli 1969 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders/Brachfeld und Chougol, 2 und 3/69 - Slg. 1969, 222; eine ähnliche Definition findet sich in EuGH 18. November 1970 - Kommission/Italienische Republik (Abgabe für Verwaltungsleistungen), 8/70 - Slg. 1970, 966, und EuGH 14. Dezember 1972 - Marimex/Italienische Finanzverwaltung (Italienische Veterinärgebühr), 29/72 - Slg. 1972, 1319.

  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1973 - 34/73
    II - Der Präsident des Tribunale Triest hat mit Recht davon abgesehen, Sie nach der Rechtsnatur der Statistikgebühr und der Abgabe für Verwaltungsleistungen zu befragen, die Sie in Ihren Urteilen vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68, Slg. 1969, 193) und vom 18. November 1970 (Rechtssache 8/70, Slg. 1970, 961) bereits als Abgaben zollgleicher Wirkung bezeichnet haben, und deren Anwendung demzufolge sowohl den Vorschriften des Vertrages von Rom als auch den Verordnungen über die gemeinsame Agrarmarktorganisation zuwiderläuft.

    einseitig auferlegte finanzielle Belastung stellt, wie Sie erkannt haben, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 9, 12, 13 und 16 des Vertrages dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird und keine diskriminierende oder protektionistische Wirkung hat und wenn die belastete Ware nicht mit inländischen Erzeugnissen in Wettbewerb steht: EuGH 1. Juli 1969 - Kommission/Italienische Republik (Statistikgebühr), 24/68 - Slg. 1969, 201; EuGH 1. Juli 1969 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders/Brachfeld und Chougol, 2 und 3/69 - Slg. 1969, 222; eine ähnliche Definition findet sich in EuGH 18. November 1970 - Kommission/Italienische Republik (Abgabe für Verwaltungsleistungen), 8/70 - Slg. 1970, 966, und EuGH 14. Dezember 1972 - Marimex/Italienische Finanzverwaltung (Italienische Veterinärgebühr), 29/72 - Slg. 1972, 1319.

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