Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979

Rechtsprechung
   EuGH, 14.12.1979 - 34/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,257
EuGH, 14.12.1979 - 34/79 (https://dejure.org/1979,257)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1979 - 34/79 (https://dejure.org/1979,257)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1979 - 34/79 (https://dejure.org/1979,257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Henn und Darby

    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - BEGRIFF - EINFUHRVERBOT - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    Henn und Darby

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Einfuhr anstößiger und unzüchtiger Artikel in das Vereinigte Königreich; Rechtfertigung einer mengenmäßigen Einfuhrbeschränkung aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit; Willkürliche Diskriminierung und verschleierten Beschränkung des Handels zwischen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 36 S. 1; ; EWG-Vertrag Art. 234; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36
    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - BEGRIFF - EINFUHRVERBOT - EINBEZIEHUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Einfuhrverbot - Rechtfertigung aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit - Artikel 36 des Vertrages - pornografische Artikel.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 14.12.1979 - 34/79
    Wie der Gerichtshof in der Rechtssache De Peijper (Rechtssache 104/75, Slg. 1976, 613) dargetan habe, könne eine Ungleichbehandlung eingeführter und einheimischer Waren nicht mit dem Bestreben gerechtfertigt werden, die Belastung der Verwaltung oder die öffentlichen Ausgaben zu vermindern, es sei denn, diese Belastung oder diese Ausgaben würden vernünftige Grenzen überschreiten.
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 14.12.1979 - 34/79
    So habe der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999) wie folgt entschieden: "Die Berufung" .
  • EuGH, 08.07.1975 - 4/75

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Bonn

    Auszug aus EuGH, 14.12.1979 - 34/79
    In der Rechtssache 4/75 (Rewe-Zentralfinanz, Slg. 1975, 843) habe der Gerichtshof entschieden, daß Untersuchungen an der Grenze, denen Erzeugnisse aus einem anderen Mitgliedstaat unterworfen seien, eine willkürliche Diskriminierung darstellen könnten, wenn für inländische Erzeugnisse eine Verpflichtung zu einer gleichwertigen Kontrolle nicht bestehe.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 14.12.1979 - 34/79
    In der Rechtssache 8/74 (Staatsanwaltschaft / Benoît und Gustave Dasonville, Slg. 1974, 837) habe der Gerichtshof eindeutig entschieden, daß Artikel 36 Satz 2 Vorrang zukomme: Es brauche nicht geprüft zu werden, ob eine Maßnahme ein geeignetes Mittel zur Erreichung der nach Artikel 36 zulässigen Ziele sei, wenn sie ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung darstelle.
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 14.12.1979 - 34/79
    Die Rechtsmittelführer stützen ihr Vorbringen, es müßten ein klar bestimmter Begriff der öffentlichen Ordnung oder Regeln der öffentlichen Sittlichkeit aufgezeigt werden, bevor eine Beschränkung nach Artikel 36 für gerechtfertigt erachtet werden könne, auf eine entsprechende Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 48 (vgl. Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337).
  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus EuGH, 14.12.1979 - 34/79
    Artikel 234 des Vertrages sei folglich anwendbar (vgl. Rechtssachen 21 bis 24/72, International Fruit Company, Slg. 1972, 1219).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Gemeinschaft ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1979, Henn und Darby, 34/79, Slg. 1979, 3795, Randnr. 15, vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 32, vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, Slg. 2001, I-8615, Randnrn.
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Die Einschätzung, ob eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit vorliegt, ist Sache des Mitgliedsstaates; diesem steht insoweit - wie beim Schutz anderer Rechtsgüter auch - unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts und insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Beurteilungsspielraum zu, innerhalb dessen er bestimmen kann, auf welchem Niveau er den Schutz der öffentlichen Sicherheit gewährleisten will und welche Maßnahmen er zur Erreichung des angestrebten Schutzniveaus für erforderlich hält (Bermbach, Die gemeinschaftliche Ausfuhrkontrolle für Dual-Use-Güter S. 187 f.; Schaefer aaO S. 174 f., m. zahlr. Nachw. zur EuGH-Rechtsprechung; vgl. EuGH Rs. C-34/79, Slg. 1979, 3795, 3797, Rdn. 15 zum Begriff der öffentlichen Sittlichkeit; EuGH Rs. C-434/04, Slg. 2006, I-9171, 9185, Rdn. 32 f. zum Schutz der Gesundheit).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-405/98

    Gourmet International Products

    Keine der dem Gerichtshof vorliegenden Informationen deutet darauf hin, dass die von den schwedischen Behörden angeführten Gründe des Gesundheitsschutzes missbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt worden wären (Urteile vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79, Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnr. 21, und Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Randnr. 20).
  • EuGH, 15.07.1982 - 40/82

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Sig. S. 3795) vertrat sie die Ansicht, ein im Wege der Rücknahme von Einfuhrlizenzen verhängtes Einfuhrverbot stelle eindeutig eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Artikel 30 EWG-Vertrag dar.

    zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt werden" (Urteil vom 14.12.1979 in der Rechtssache 34/79, Henn und Darby, a.a.O.).

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Sig. S. 3795) bereits entschieden hat, soll Artikel 36 Satz 2 verhindern, daß auf Gründe des Artikels 36 Satz 1 gestützte Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels mißbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1990 - C-23/89

    Quietlynn Limited und Brian James Richards gegen Southend Borough Council.

    29. Mit Recht wurde in diesem Zusammenhang - gegen den Einwand der Kläger des Ausgangsverfahrens - auch darauf hingewiesen, daß insofern nicht das Erfordernis eines einheitlichen, für das ganze Land geltenden Maßstabes gilt (wie insbesondere den Urteilen in den Rechtssachen 34/79 10 und 121/85" entnommen werden kann).

    Außerdem wurde mit Recht daran erinnert, daß es der Rechtsprechung zufolge (vergleiche Urteil in der Rechtssache 34/79) Sache jedes Mitgliedstaats ist, das in diesem Bereich erforderliche Schutzniveau nach seiner eigenen Wertordnung zu bestimmen und die angemessene Form zu wählen, und daß die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung über einen Ermessensspielraum verfügen (vergleiche Urteil in der Rechtssache 30/7712 ), der.

    Nicht zuletzt ist den Verteidigern der kritisierten Regelung wohl auch darin zuzustimmen, daß die Beschränkung des Genehmigungserfordernisses auf Geschäfte, die in bedeutendem Umfang ("significant degree") Sexartikel in den Verkehr bringen, im Interesse des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gutzuheißen ist, auch wenn so eine Zeitlang eine gewisse Unsicherheit der Be- 10 - Urteil vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79, Henn und Darby, Sig.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-1/96

    The Queen gegen Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Compassion

    Im Urteil Henn und Darby haben Sie darauf hingewiesen, daß sich nicht bestreiten ließ, daß die betreffenden Rechtsvorschriften durch die den Mitgliedstaaten nach Artikel 36 vorbehaltene Befugnis gedeckt waren(45).

    (43) - Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnr. 15).

    (44) - In den Urteilen Henn und Darby sowie Conegate, a. a. O., geht es um Pornographie; im Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039), das dagegen Rechtsvorschriften über eine "Dienst"leistung betrifft, geht es um Glücksspiele.

  • EuGH, 11.03.1986 - 121/85

    Conegate / HM Customs & Excise

    Zur Begründung ihres Standpunkts trug die Rechtsmittelführerin ferner vor, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Sig. 1979, 3795) ausgeführt, daß ein Verbot der Einfuhr von Waren aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit gerechtfertigt sein könne und daß es grundsätzlich Sache des Mitgliedstaats sei, den Begriff der öffentlichen Sittlichkeit für sein Gebiet abzugrenzen, daß aber ein solches Verbot dennoch ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung im Sinne von Artikel 36 Satz 2 darstelle, wenn in dem betreffenden Mitgliedstaat ein rechtmäßiger Handel mit denselben Waren stattfinde.

    "1) Ist es für die Annahme, daß im Inneren eines Mitgliedstaats, der die Einfuhr bestimmter Gegenstände aus einem anderen Mitgliedstaat völlig verbietet, da sie anstößig oder unzüchtig sind, im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Sig. 1979, 3795, Randnrn. 21 und 22 der Entscheidungsgründe) kein rechtmäßiger Handel mit diesen Gegenständen stattfindet, a) ausreichend, daß diese Gegenstände in dem Mitgliedstaat der Einfuhr hergestellt und vertrieben werden dürfen, lediglich mit der Einschränkung, daß.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y

    20 Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnr. 21) festgestellt hat, soll Artikel 36 Satz 2 verhindern, daß auf Gründe des Artikels 36 Satz 1 gestützte Beschränkungen des Handels mißbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt werden.
  • VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09

    Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus

    In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Gemeinschaft ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1979, H und D, 34/79, Slg. 1979, 3795, Randnr. 15, vom 24. März 1994, S, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 32, vom 20. November 2001, J, C- 268/99, Slg. 2001, I-8615, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-434/04

    Ahokainen und Leppik

    Das Urteil Conegate kann mit der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Slg. 1979, 3795) verglichen werden.

    35 - Rechtssache 4/75 (Rewe-Zentralfinanz, Slg. 1975, 843, Randnr. 8); Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, zitiert in Fußnote 34, Randnr. 21).

  • VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20

    Kein Verbandsklagerecht gegen den Export von Brennelementen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 11.09

    Oberverwaltungsgericht ändert Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts zu

  • EuGH, 24.11.2005 - C-366/04

    ÖSTERREICH KANN DEN VERKAUF VON UNVERPACKTEM KAUGUMMI AUS AUTOMATEN VERBIETEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1994 - C-324/93

    The Queen gegen Secretary of State for Home Department, ex parte Evans Medical

  • EuGH, 31.03.1982 - 75/81

    Blesgen

  • EuGH, 30.11.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault / AUDI

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-244/06

    Dynamic Medien - Freier Warenverkehr - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale

  • EuGH, 28.09.2006 - C-434/04

    Ahokainen und Leppik - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 1 S 94.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1986 - 121/85

    Conegate Limited gegen HM Customs & Excise. - Einfuhrbeschränkungen - Gründe der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 1 S 207.08

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-142/05

    Mickelsson und Roos - Angleichung der Rechtsvorschriften - Sportboote -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 63.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 55.09

    Sportwetten; Vermittlung an Internetanbieter in Malta; Untersagungsverfügung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 64.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses durch eine

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 1 S 121.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 33.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 61.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-170/04

    Rosengren u.a. - Alkoholische Getränke - Schwedisches Einzelhandelsmonopol -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 1 S 26.09

    Sportwetten; Tipomat; Aufstellen eines Terminals für Internetwetten;

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99

    Eglise de scientologie

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1998 - C-67/97

    Bluhme

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88

    Torfaen Borough Council gegen B & Q plc.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 60/84

    Cinéthèque SA und andere gegen Fédération nationale des cinémas français. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-394/97

    Heinonen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994 - C-131/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Aimé Richardt und Les Accessoires Scientifiques SNC. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1987 - 126/86

    Fernando Roberto Giménez Zaera gegen Instituto Nacional de la Seguridad Social

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1984 - 97/83

    Strafverfahren gegen CMC Melkunie BV.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1982 - 40/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1987 - 416/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 261/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,7345
Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79 (https://dejure.org/1979,7345)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.10.1979 - 34/79 (https://dejure.org/1979,7345)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1979 - 34/79 (https://dejure.org/1979,7345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,7345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Maurice Donald Henn und John Frederick Ernest Darby.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
    Sie sehen, meine Herren Richter, daß sich in manchen dieser Ausführungen ein Echo dessen findet, was dieser Gerichtshof hinsichtlich der Ausnahme aus Gründen der "öffentlichen Ordnung" in Artikel 48 EWG-Vertrag in den Rechtssachen 41/74 (Van Duyn/Home Office, Slg. 1974, 1337) und 30/77 (Pierre Bochereau, Slg. 1977, 1999) ausgeführt hat.

    Dennoch können die besonderen Umstände, die möglicherweise die Berufung auf den Begriff der öffentlichen Ordnung rechtfertigen, von Land zu Land und im zeitlichen Wechsel verschieden sein, so daß insoweit den zuständigen innerstaatlichen Behörden ein Beurteilungsspielraum innerhalb der durch den Vertrag gesetzten Grenzen zuzubilligen ist." Der Gerichtshof wiederholte diese Ausführungen in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999).

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
    Der Gerichtshof hat lediglich in einer Anzahl von Fällen das Wort "notwendig" verwandt, um zu erklären, inwieweit nach Artikel 36 Verbote oder Beschränkungen der Einfuhr gerechtfertigt sein können, die Mitgliedstaaten zu bestimmtern Zwecken verhängt haben: nämlich zum Schutz von Herkunftsangaben (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181, 199), zum Verbraucherschutz allgemein (Rechtssache 13/78, Eggers/Freie Hansestadt Bremen, Slg. 1978, 1935, 1956) und zum Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen (Rechtssache 29/72, Marimex/Italienische Finanzverwaltung, Slg. 1972, 1309, 1318; Rechtssache 104/75, Adrian De Peijper, Slg. 1976, 613; Rechtssache 35/76, Simmenthal/Italienisches Finanzministerium, Slg. 1976, 1871; Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5; Rechtssache 5/77, Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555; und Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht.) Wenn auch die Meinungen der Fachleute darüber zweifellos auseinandergehen mögen, welche Maßnahmen zum Schutz von Herkunftsangaben, der Verbraucher im allgemeinen und von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen zu Recht getroffen werden können, so muß man doch im Auge behalten, daß diese Angelegenheiten letztlich einer objektiven Beurteilung zugänglich sind.

    Weiter wurden wir hingewiesen auf die Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613), in der der Gerichtshof wie folgt entschied: "Artikel 36 [kann] nicht zur Rechtfertigung - selbst an sich zweckmäßiger - Regelungen oder Praktiken geltend gemacht werden, deren beschränkende Elemente ihre Ursache im wesentlichen in dem Bestreben finden, die Belastung der Verwaltung oder die öffentlichen Ausgaben zu vermindern, es sei denn, daß ohne diese Regelungen oder Praktiken diese Belastung oder diese Ausgaben deutlich die Grenzen dessen überschreiten, was vernünftigerweise verlangt werden kann.".

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
    Sie sehen, meine Herren Richter, daß sich in manchen dieser Ausführungen ein Echo dessen findet, was dieser Gerichtshof hinsichtlich der Ausnahme aus Gründen der "öffentlichen Ordnung" in Artikel 48 EWG-Vertrag in den Rechtssachen 41/74 (Van Duyn/Home Office, Slg. 1974, 1337) und 30/77 (Pierre Bochereau, Slg. 1977, 1999) ausgeführt hat.

    In der Rechtssache 41/74 (Van Duyn/Home Office, Slg. 1974, 1337) führte unser Gerichtshof aus:.

  • EuGH, 05.10.1977 - 5/77

    Tedeschi / Denkavit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
    Der Gerichtshof hat lediglich in einer Anzahl von Fällen das Wort "notwendig" verwandt, um zu erklären, inwieweit nach Artikel 36 Verbote oder Beschränkungen der Einfuhr gerechtfertigt sein können, die Mitgliedstaaten zu bestimmtern Zwecken verhängt haben: nämlich zum Schutz von Herkunftsangaben (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181, 199), zum Verbraucherschutz allgemein (Rechtssache 13/78, Eggers/Freie Hansestadt Bremen, Slg. 1978, 1935, 1956) und zum Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen (Rechtssache 29/72, Marimex/Italienische Finanzverwaltung, Slg. 1972, 1309, 1318; Rechtssache 104/75, Adrian De Peijper, Slg. 1976, 613; Rechtssache 35/76, Simmenthal/Italienisches Finanzministerium, Slg. 1976, 1871; Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5; Rechtssache 5/77, Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555; und Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht.) Wenn auch die Meinungen der Fachleute darüber zweifellos auseinandergehen mögen, welche Maßnahmen zum Schutz von Herkunftsangaben, der Verbraucher im allgemeinen und von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen zu Recht getroffen werden können, so muß man doch im Auge behalten, daß diese Angelegenheiten letztlich einer objektiven Beurteilung zugänglich sind.

    In der Rechtssache 35/76 (Simmenthal/Italienisches Finanzministerium, Slg. 1976, 1871) entschied der Gerichtshof: "Artikel 36 soll nicht bestimmte Sachgebiete der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten, er läßt vielmehr Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs durch innerstaatliche Normen insoweit zu, als dies zur Erreichung der in diesem Artikel bezeichneten Ziele gerechtfertigt ist und weiterhin gerechtfertigt bleibt." Zu demselben Ergebnis kommt der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 5/77 (Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555) und 153/78 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht).

  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
    Der Gerichtshof hat lediglich in einer Anzahl von Fällen das Wort "notwendig" verwandt, um zu erklären, inwieweit nach Artikel 36 Verbote oder Beschränkungen der Einfuhr gerechtfertigt sein können, die Mitgliedstaaten zu bestimmtern Zwecken verhängt haben: nämlich zum Schutz von Herkunftsangaben (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181, 199), zum Verbraucherschutz allgemein (Rechtssache 13/78, Eggers/Freie Hansestadt Bremen, Slg. 1978, 1935, 1956) und zum Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen (Rechtssache 29/72, Marimex/Italienische Finanzverwaltung, Slg. 1972, 1309, 1318; Rechtssache 104/75, Adrian De Peijper, Slg. 1976, 613; Rechtssache 35/76, Simmenthal/Italienisches Finanzministerium, Slg. 1976, 1871; Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5; Rechtssache 5/77, Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555; und Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht.) Wenn auch die Meinungen der Fachleute darüber zweifellos auseinandergehen mögen, welche Maßnahmen zum Schutz von Herkunftsangaben, der Verbraucher im allgemeinen und von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen zu Recht getroffen werden können, so muß man doch im Auge behalten, daß diese Angelegenheiten letztlich einer objektiven Beurteilung zugänglich sind.

    In der Rechtssache 35/76 (Simmenthal/Italienisches Finanzministerium, Slg. 1976, 1871) entschied der Gerichtshof: "Artikel 36 soll nicht bestimmte Sachgebiete der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten, er läßt vielmehr Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs durch innerstaatliche Normen insoweit zu, als dies zur Erreichung der in diesem Artikel bezeichneten Ziele gerechtfertigt ist und weiterhin gerechtfertigt bleibt." Zu demselben Ergebnis kommt der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 5/77 (Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555) und 153/78 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht).

  • EuGH, 12.07.1979 - 153/78

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
    Der Gerichtshof hat lediglich in einer Anzahl von Fällen das Wort "notwendig" verwandt, um zu erklären, inwieweit nach Artikel 36 Verbote oder Beschränkungen der Einfuhr gerechtfertigt sein können, die Mitgliedstaaten zu bestimmtern Zwecken verhängt haben: nämlich zum Schutz von Herkunftsangaben (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181, 199), zum Verbraucherschutz allgemein (Rechtssache 13/78, Eggers/Freie Hansestadt Bremen, Slg. 1978, 1935, 1956) und zum Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen (Rechtssache 29/72, Marimex/Italienische Finanzverwaltung, Slg. 1972, 1309, 1318; Rechtssache 104/75, Adrian De Peijper, Slg. 1976, 613; Rechtssache 35/76, Simmenthal/Italienisches Finanzministerium, Slg. 1976, 1871; Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5; Rechtssache 5/77, Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555; und Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht.) Wenn auch die Meinungen der Fachleute darüber zweifellos auseinandergehen mögen, welche Maßnahmen zum Schutz von Herkunftsangaben, der Verbraucher im allgemeinen und von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen zu Recht getroffen werden können, so muß man doch im Auge behalten, daß diese Angelegenheiten letztlich einer objektiven Beurteilung zugänglich sind.

    In der Rechtssache 35/76 (Simmenthal/Italienisches Finanzministerium, Slg. 1976, 1871) entschied der Gerichtshof: "Artikel 36 soll nicht bestimmte Sachgebiete der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten, er läßt vielmehr Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs durch innerstaatliche Normen insoweit zu, als dies zur Erreichung der in diesem Artikel bezeichneten Ziele gerechtfertigt ist und weiterhin gerechtfertigt bleibt." Zu demselben Ergebnis kommt der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 5/77 (Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555) und 153/78 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
    "Maßnahmen gleicher Wirkung" stellen einen wesentlich weniger bestimmten Begriff dar, der , wie der Gerichtshof zuerst in der Rechtssache 8/74 (Staatsanwaltschaft/Dassonville, Slg. 1974, 837) und seitdem in vielen Fällen entschieden hat, prima facie "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeinigt ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern", umfaßt.

    In diesem Punkt stimme ich überein mit der Auffassung, die Generalanwalt Trabucchi an der uns genannten Stelle seiner Schlußanträge in der Rechtssache 8/74 (Staatsanwaltschaft/Dassonville, Slg. 1974, 861) vertreten hat.

  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
    Trifft diese Auslegung zu, so geht der Vertrag im Verhältnis der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft untereinander dem Abkommen vor, so daß das Abkommen auf Ein- und Ausfuhren zwischen den Mitgliedstaaten nicht mehr abwendbar ist - vgl. Rechtssache 10/61 (Kommission/Italien, Slg. 1962, 1).
  • EuGH, 08.07.1975 - 4/75

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Bonn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
    Wir wurden auf die Rechtssache 4/75 (Rewe-Zentralfinanz/Landwirtschafiskammer, Slg. 1975, 843) hingewiesen, die die deutschen Rechtsvorschriften betraf, wonach aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Äpfel an der Grenze auf Befall mit der San-José-Schildlaus zu untersuchen waren, während, wie vorgetragen wurde, deutsche Äpfel vor der Vermarktung keiner Untersuchungspflicht unterlagen.
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
    Meine Auffassung könnte auf den ersten Blick unvereinbar scheinen mit der Betrachtungsweise des Gerichtshofes in den Rechtssachen 102/77 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1978, 1139) und 3/78 (Centrafarm/American Home Products Corporation, Slg. 1978, 1823); ich glaube jedoch, daß die Urteile in diesen Rechtssachen bei richtigem Verständnis den Inhalt haben, daß, während die Anerkennung von bestimmten Warenzeichenrechten im Recht eines Mitgliedstaats nach Artikel 36 möglicherweise gerechtfertigt ist, die Ausübung dieser Rechte durch den Warenzeicheninhaber gleichwohl insoweit rechtswidrig sein kann, als sie eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellt.
  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 12.10.1978 - 13/78

    Eggers

  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

  • EGMR, 07.12.1976 - 5493/72

    HANDYSIDE v. THE UNITED KINGDOM

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

    Zu Nachweisen dieser Unterscheidung in der Unionsrechtsprechung vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache Henn und Darby (34/79, EU:C:1979:246, S. 3833); Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Levy (C-158/91, EU:C:1992:411, Nr. 5); Schlussanträge des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache Evans Medical und Macfarlan Smith (C-324/93, EU:C:1994:357, Nr. 33); und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Republik Moldau (C-741/19, EU:C:2021:164, Nr. 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht