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   EGMR, 24.05.2016 - 68273/10, 34194/11   

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https://dejure.org/2016,15269
EGMR, 24.05.2016 - 68273/10, 34194/11 (https://dejure.org/2016,15269)
EGMR, Entscheidung vom 24.05.2016 - 68273/10, 34194/11 (https://dejure.org/2016,15269)
EGMR, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 68273/10, 34194/11 (https://dejure.org/2016,15269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Beschwerden von Günther Jauch und seiner Frau wegen »Bunte«-Artikel unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ehepaar Jauch unterliegt vor dem EGMR: Bunte durfte Hochzeitsfotos zeigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschwerden im Verfahren Sihler-Jauch und Jauch gegen Deutschland

  • spiegel.de (Pressemeldung, 16.06.2016)

    Beschwerde Günther Jauchs gegen Deutschland abgewiesen

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Jauch-Fotos: Wenn der Bürgermeister zur Hochzeit kommt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2018, 179
  • 34194/11
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 16.01.2014 - 13258/09

    LILLO-STENBERG AND SÆTHER v. NORWAY

    Auszug aus EGMR, 24.05.2016 - 68273/10
    Darüber hinaus hat der Gerichtshof in früheren Entscheidungen die Auffassung gebilligt, dass eine Hochzeit eine öffentliche Seite habe und dass ein Artikel darüber nicht nur die Befriedigung der öffentlichen Neugier zum Ziel haben dürfe (siehe Lillo-Stenberg und Sæther./. Norwegen, Individualbeschwerde Nr. 13258/09, Rdnr. 37, 16. Januar 2014).
  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

    Auszug aus EGMR, 24.05.2016 - 68273/10
    Die anwendbaren Grundsätze sind jedoch ähnlich und es ist auf einen gerechten Ausgleich zu achten, der zwischen den betroffenen widerstreitenden Interessen hergestellt werden muss (siehe H../. Deutschland (Nr. 2) [GK], Individualbeschwerden Nrn. 40660/08 und 60641/08, Rdnrn. 98, 99, 7. Februar 2012, mit weiteren Verweisen).
  • EGMR, 07.02.2012 - 39954/08

    Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch

    Auszug aus EGMR, 24.05.2016 - 68273/10
    Nachdem der Gerichtshof bereits mit zahlreichen vergleichbaren, eine Prüfung des gerechten Ausgleichs erfordernden Streitigkeiten befasst war, verweist er auf die in seiner Rechtsprechung bezüglich der jeweils in Rede stehenden Rechte festgelegten Grundsätze (siehe Couderc und Hachette Filipacchi Associés./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 40454/07, Rdnrn. 83-92, 10. November 2015; S. AG./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 39954/08, Rdnrn. 78-88, 7. Februar 2012; und H. (Nr. 2), a. a. O., Rdnrn. 95-107, 7. Februar 2012).
  • EGMR, 28.06.2018 - 60798/10

    Namen der Sedlmayr-Mörder bleiben im Netz

    Diese Artikel spiegeln im Übrigen nicht die Absicht wider, die Beschwerdeführer in einer abwertenden Art und Weise darzustellen oder ihren Ruf zu schädigen (Lillo-Stenberg und Sæther ./. Norwegen, Nr. 13258/09, Rdnr. 41, 16. Januar 2014, und S.-J../. Deutschland (Entsch.), Nrn. 68273/10 und 34194/11, Rdnr. 38, 24.
  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Insofern wird im Schrifttum (mit Nuancen im Detail) eine - wie auch immer gelagerte - Privilegierung der redaktionellen Berichterstattung vor allem bei der unzulässigen Bildnisverwendung von Fotos aus der Privat- und Intimsphäre Prominenter angegriffen und etwa auch für solche Fälle im Zweifel eine "Abschöpfung" geldwerter Vorteile durch eine sog. Lizenzanalogie eingefordert (vgl. etwa mit erheblichen Unterschieden im Detail Götting , in: Götting/Schertz/Seitz, Hdb, des PersönlichkeitsR, 2. Aufl. 2019, § 40 Rn. 7-9; ders. , Festschrift Ullmann, 2006, S. 65, 70 ff., Etting , Bereicherungsausgleich und Lizenzanalogie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Diss. Dresden, 2015, S. 122 ff.; dies. , K & R 2017, 157; Schertz/Reich , AfP 2010, 1, 3 ff., Siemens , AcP 201 (2001), 202, 214 ff. [dort eher unter dem Gesichtspunkt einer Gewinnabschöpfung]; Schlechtriem , FS Hefermehl 1976, 445, 461 ff.; zurückhaltender Seitz , AfP 2010, 127, ders. , in: Götting/Schertz/Seitz, a.a.O., § 47 Rn. 41; enger Prinz/Peters , MedienR, 1999, Rn. 902) Die herrschende Meinung lehnt - auch zur Meidung eines "chilling effects" für die Presse mit Blick auf Art. 5 Abs. 1 GG und den verschuldensunabhängig ausgestalteten Bereicherungsanspruch - aber solche Lizenzanalogien bei "nur" unzulässiger Bildnisnutzung oder sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Bereich redaktioneller Berichterstattung zu Recht ab und verweist auf die Schutzmöglichkeiten über das Rechtsinstitut der Geldentschädigung, das u.a. auch gegen "Zwangskommerzialisierung" schützen kann (vgl. für unauthorisierte Fotos von der Hochzeit eines Prominenten LG Hamburg v. 11.01.2008 - 324 O 124/07, ZUM-RD 2008, 486; OLG Hamburg v. 21.10.2008 - 7 U 11/08, ZUM 2009, 65, 67 f. und dies nicht beanstandend EGMR v. 16.06.2016 - 68273/10, 34194/11 juris Rn. 41 ff. mit krit. Anm. Etting , K & R 2017, 154 ff.; ähnlich LG Hamburg v. 28.05.2010 - 324 O 690/09, BeckRS 2010, 15378, OLG Hamburg v. 30.07.2009 - 7 U 4/08, AfP 2009, 509, 514 und aus dem Schrifttum Lauber-Rönsberg , GRUR-Prax 2015, 495, 497; Fricke , in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4 Aufl. 2014, § 22 KUG Rn. 26, Soehring/Hoene, in; dies., PresseR, 6 Aufl. 2019, § 32 Rn. 23; Wanckel , in: Paschke, u.a., Hamburger Kommentar, 42 Abschn Rn. 43-47; Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap 14 Rn. 7; diff.
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Die herrschende Meinung lehnt - auch zur Meidung eines "chilling effects" für die Presse mit Blick auf Art. 5 Abs. 1 GG und den verschuldensunabhängig ausgestalteten Bereicherungsanspruch - solche Lizenzanalogien bei unzulässiger Bildnisnutzung oder auch sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Bereich redaktioneller Berichterstattung indes zu Recht ab und verweist auf die Schutzmöglichkeiten über das Rechtsinstitut der Geldentschädigung, das u.a. auch gegen "Zwangskommerzialisierung" schützen kann (vgl. für unauthorisierte Fotos von der Hochzeit eines Prominenten LG Hamburg v. 11.01.2008 - 324 O 124/07, ZUM-RD 2008, 486; OLG Hamburg v. 21.10.2008 - 7 U 11/08, ZUM 2009, 65, 67 f. und dies nicht beanstandend EGMR v. 16.06.2016 - 68273/10, 34194/11 juris Rn. 41 ff. mit krit, Anm. Etting , K & R 2017, 154 ff.; ähnlich LG Hamburg v. 28.05.2010 - 324 O 690/09, BeckRS 2010, 15378; OLG Hamburg v. 30.07.2009 - 7 U 4/08, AfP 2009, 509, 514 und aus dem Schrifttum Lauber-Rönsberg , GRUR-Prax 2015, 495, 497; Fricke , in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 22 KUG Rn. 26; Soehring , in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 32 Rn. 15, 15a, 16, 16b; Wanckel , in: Paschke, u.a., Hambuger Kommentar, 42. Abschn. Rn. 43 - 47; Korte , Praxis des PresseR, 2014, § 5 Rn. 141; Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap 14 Rn. 7; diff.
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    Abweichend von der Fallkonstellation, die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16.6.2016 (Az.: 68273/10 und 34194/11) zugrunde lag, fand die Hochzeit des Klägers nicht unter Beteiligung zahlreicher Prominenter und Politiker in einer als hochrangiger Touristenattraktion einzustufender Örtlichkeit statt und ist auch die Stellung des Klägers und seiner Ehefrau in der öffentlichen Wahrnehmung nicht als derart herausgehoben anzusehen, dass die Veröffentlichung bildlicher Darstellungen über ein Randgeschehen der Hochzeitsfeierlichkeit entschädigungslos hingenommen werden müsste.
  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 155/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung

    Allein zur Sozialsphäre gehört jedoch, wenn lediglich darüber berichtet wird, dass sich die vorherige Beziehung (die als solche der Privatsphäre zuzurechnen war) nunmehr in einer Eheschließung nach außen "manifestiert" hat (siehe Senat a.a.O. und EGMR v. 16.06.2016 - 68273/10 u.a., BeckRS 2016, 14000 - Sihler-Jauch Tz.36).
  • LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 162/18
    Allein zur Sozialsphäre gehört jedoch, wenn lediglich darüber berichtet wird, dass sich die vorherige Beziehung (die als solche der Privatsphäre zuzurechnen war) nunmehr in einer Eheschließung nach außen "manifestiert" hat (vgl. EGMR v. 16.06.2016 - 68273/10 u.a., BeckRS 2016, 14000 - Sihler-Jauch).
  • LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Allein zur Sozialsphäre gehört jedoch, wenn lediglich darüber berichtet wird, dass sich die vorherige Beziehung (die als solche der Privatsphäre zuzurechnen war) nunmehr in einer Eheschließung nach außen "manifestiert" hat (vgl. EGMR v. 16.06.2016 - 68273/10 u.a., BeckRS 2016, 14000 - Sihler-Jauch).
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