Rechtsprechung
AG München, 27.10.2021 - 343 C 106/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Betriebsgefahr, Unfall, Kollision, Haftpflichtversicherung, Mitverschulden, Streitwert, Erstattung, Fahrzeug, Widerspruch, Vollstreckung, Unfallgeschehen, Gutachten, Haftung, Halter, Kosten des Rechtsstreits, Beweis des ersten Anscheins
- kanzlei-kotz.de
Verkehrsunfall mit geöffneter Fahrertür auf einem Parkplatz
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Supermarktparkplatz
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorsicht auf dem Supermarktparkplatz beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kollision auf dem Supermarkt-Parkplatz - Autofahrer stößt beim Einparken gegen die geöffnete Fahrertür eines geparkten Wagens
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei Kfz-Zusammenstoß mit offener Tür
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 …
Auszug aus AG München, 27.10.2021 - 343 C 106/21
Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).Dies ergibt sich schon daraus, dass die Sorgfaltsanforderung auch für Einsteigevorgänge gilt, bei denen der Einsteigende in der Regel für den Verkehr erkennbar ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).
Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15
Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den …
Auszug aus AG München, 27.10.2021 - 343 C 106/21
Dies gilt umso mehr, als nach Auffassung des angerufenen Gerichts auf einem Parkplatzgelände - wie hier - für jeden Benutzer grundsätzlich jederzeit mit Ein- und Aussteigevorgängen sowie mit Ein-, Auspark- und Rangiermanövern zu rechnen ist, sodass grundsätzlich erhöhtes Augenmerk auf derartige Vorgänge zu legen ist (zur Pflichtenkonkretisierung auf Parkplätzen vor dem Hintergrund der Sorgfaltsnorm des § 9 StVO vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 6/15 = NJW 2016, 1098; OLG München, Urteil vom 23.03.2018, Az. 10 U 2647/17 = BeckRS 2018, 4497). - OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17
Unfall, Fahrzeug, Kollision, Geschwindigkeit, Ersatzfahrzeug, Gutachten, …
Auszug aus AG München, 27.10.2021 - 343 C 106/21
Dies gilt umso mehr, als nach Auffassung des angerufenen Gerichts auf einem Parkplatzgelände - wie hier - für jeden Benutzer grundsätzlich jederzeit mit Ein- und Aussteigevorgängen sowie mit Ein-, Auspark- und Rangiermanövern zu rechnen ist, sodass grundsätzlich erhöhtes Augenmerk auf derartige Vorgänge zu legen ist (zur Pflichtenkonkretisierung auf Parkplätzen vor dem Hintergrund der Sorgfaltsnorm des § 9 StVO vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 6/15 = NJW 2016, 1098; OLG München, Urteil vom 23.03.2018, Az. 10 U 2647/17 = BeckRS 2018, 4497). - OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05
Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens
Auszug aus AG München, 27.10.2021 - 343 C 106/21
Diese Überzeugung des Richters fordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute und unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (ständige Rechtsprechung, etwa BGH, Urteil vom 28.01.2003, VI ZR 139/02; OLG München, Urteil vom 27.01.2006, 10 U 4904/05). - BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus AG München, 27.10.2021 - 343 C 106/21
Diese Überzeugung des Richters fordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute und unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (ständige Rechtsprechung, etwa BGH, Urteil vom 28.01.2003, VI ZR 139/02; OLG München, Urteil vom 27.01.2006, 10 U 4904/05).