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AG München, 22.08.2014 - 343 C 3510/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (3)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Ein Sachverständiger kommt teuer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachverständigenkosten in der Verkehrsunfallregulierung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ein Sachverständiger kommt teuer
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99
Zur Sachverständigenhaftung
Auszug aus AG München, 22.08.2014 - 343 C 3510/14
(BGH, NJW 2001, 3115- 3118, zu den allgemeinen Voraussetzungen eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte in solchen Fällen und LG Zweibrücken, Urteil vom 22.2.2005, Aktenzeichen 3S 62/04 über die Rechte des Unfallgegners gegenüber dem von der Gegenseite beauftragten Sachverständigen). - BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG München, 22.08.2014 - 343 C 3510/14
Der Unfallgeschädigte hat gegen den Unfallgegner grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Aufwands, den ein verständiger wirtschaftlich denkender Mensch in der Situation des Geschädigten machen würde (Urteil des BGH vom 11.2.2014 (NZV 2014, 255 mit zahlreichen Nachweisen). - OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur …
Auszug aus AG München, 22.08.2014 - 343 C 3510/14
Auch das Urteil des saarländischen Oberlandesgerichts vom 8.5.2014 (Aktenzeichen: 4 U 61/13), auf das sich der Klägervertreter hier bezieht, hat eine ganz andere Intention: In der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts ging es darum, ob der Unfallgeschädigte selbst erkennen kann, dass eine Nebenkostenabrechnung des von ihm beauftragten Sachverständigen überhöht ist oder nicht.
- LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem …
Auszug aus AG München, 22.08.2014 - 343 C 3510/14
Nach Auffassung des erkennenden Gerichts sind die Beträge dennoch unangemessen hoch, und können nicht ungekürzt verlangt werden, denn sie sind sittenwidrig nach § 138 BGB, so auch LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az. 13 S 109/10 (Schaden-Praxis 2012, 335-337) und im Ergebnis OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az. 7 U 111/12 (Schaden-Praxis 2014, 201-205). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG München, 22.08.2014 - 343 C 3510/14
Das vielfach zitierte Urteil des BGH vom 23.1.2007(NJW 2007, 1450-1452) steht dieser Betrachtungsweise nicht entgegen. - OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12
Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar; …
Auszug aus AG München, 22.08.2014 - 343 C 3510/14
Nach Auffassung des erkennenden Gerichts sind die Beträge dennoch unangemessen hoch, und können nicht ungekürzt verlangt werden, denn sie sind sittenwidrig nach § 138 BGB, so auch LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az. 13 S 109/10 (Schaden-Praxis 2012, 335-337) und im Ergebnis OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az. 7 U 111/12 (Schaden-Praxis 2014, 201-205). - OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98
Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes …
Auszug aus AG München, 22.08.2014 - 343 C 3510/14
Der Anspruch auf Befreiung richtet sich vielmehr auf Bezahlung gerechtfertigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Forderungen (OLG Hamm, Urteil vom13.04.1999, Az: 27 U 278/98, NZV 199, 377-378 und detailliert BGH, Urteil vom 19.4.2002, Az: V ZR 3/01, NJW 2002, 2382, für den Fall des vertraglichen Freistellungsanspruchs). - LG Regensburg, 12.07.2011 - 2 S 60/11
Angemessene Vergütung eines Privatgutachters
Auszug aus AG München, 22.08.2014 - 343 C 3510/14
Das Landgericht Regensburg begründet in der Entscheidung vom 12.7.2011, Aktenzeichen: 2 S 60/11, die fehlende Vergleichbarkeit soweit ersichtlich nur damit, dass dem erkennenden Gericht die Fahrtkostenpauschale von 0, 30 EUR als zu gering erschien. - BGH, 19.04.2002 - V ZR 3/01
Umfang einer vertraglichen Freistellungsverpflichtung; Abwehr unberechtigter …
Auszug aus AG München, 22.08.2014 - 343 C 3510/14
Der Anspruch auf Befreiung richtet sich vielmehr auf Bezahlung gerechtfertigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Forderungen (OLG Hamm, Urteil vom13.04.1999, Az: 27 U 278/98, NZV 199, 377-378 und detailliert BGH, Urteil vom 19.4.2002, Az: V ZR 3/01, NJW 2002, 2382, für den Fall des vertraglichen Freistellungsanspruchs).