Rechtsprechung
AG München, 06.03.2015 - 343 C 9528/14 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (8)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Lieber Schaden als Spott - Wer unerlaubt nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, muss jedenfalls teilweise der Haftpflicht-Versicherung den bereits regulierten Schaden ersetzen.
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Lieber Unfallflucht als den Spott der Anderen...
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Versicherung kriegt Geld zurück
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unerlaubtes Verlassen der Unfallstelle wirkt sich auf Schadensregulierung der Haftpflicht-Versicherung aus
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Aston Martin am Stachus verunglückt - Luxuswagen kracht gegen einen U-Bahn-Aufgang, der Fahrer verduftet
- haerlein.de (Kurzinformation)
Zivilrechtliche Folgen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Verlust des Versicherungsschutzes bei Unfallflucht?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfallflucht: Muss die Haftpflichtversicherung zahlen?