Rechtsprechung
   EuGH, 31.05.1989 - 344/87, C 344/87   

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https://dejure.org/1989,446
EuGH, 31.05.1989 - 344/87, C 344/87 (https://dejure.org/1989,446)
EuGH, Entscheidung vom 31.05.1989 - 344/87, C 344/87 (https://dejure.org/1989,446)
EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1989 - 344/87, C 344/87 (https://dejure.org/1989,446)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bettray / Staatssecretaris van Justitie

    EWG-Vertrag, Artikel 48
    1 . Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Unbeachtlichkeit anderer Erwägungen

  • EU-Kommission

    Bettray / Staatssecretaris van Justitie

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Aufenthaltserlaubnis für einen deutschen Staatsbürger in den Niederlanden; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWGV Art. 48; ; VO Nr. 1612/68 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 48; VO Nr. 1612/68 Art. 1
    1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Unbeachtlichkeit anderer Erwägungen

  • rechtsportal.de

    1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Unbeachtlichkeit anderer Erwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Begriff des Arbeitnehmers - Angehöriger der Gemeinschaft, der eine Tätigkeit im Rahmen eines Sozialarbeitsplatzes ausübt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auselgung des Art 48 Abs 1 EWGVtr; Darstellung von ausgeübten Tätigkeiten als Mittel der Rehabilitation und Wiedereingliederung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Begriff des Arbeitnehmers - Angehöriger der Gemeinschaft, der eine Tätigkeit im Rahmen einer Maßnahme der sozialen Arbeitsbeschaffung ausübt.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 31.05.1989 - 344/87
    13 Weiter ist festzustellen, daß aus dem Grundsatz der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer sowie aus der Stellung der insoweit geltenden Bestimmungen innerhalb des Systems des Vertrages folgt, daß diese Bestimmungen nur die Freizuegigkeit von Personen gewährleisten, die im Wirtschaftsleben tätig sind oder sein wollen, und daher nur für die Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten gelten ( vgl . Urteil vom 23 . März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg .
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 31.05.1989 - 344/87
    11 Zunächst ist festzustellen, daß nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Artikels 48 EWG-Vertrag eine gemeinschaftsrechtliche Bedeutung hat und, da er den Anwendungsbereich einer der Grundfreiheiten der Gemeinschaft festlegt, weit auszulegen ist ( siehe insbesondere Urteil vom 3 . Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg .
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 31.05.1989 - 344/87
    Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt ( siehe erstmals das Urteil vom 12 . Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg .
  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Sofern eine Person die vorstehend in Randnr. 39 angeführten Voraussetzungen erfüllt, ist die Art der Rechtsbeziehung zwischen ihr und der anderen Partei des Arbeitsverhältnisses ohne Bedeutung für die Anwendung der Richtlinie 92/85 (vgl. entsprechend im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit Urteile vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 16, und vom 26. Februar 1992, Raulin, C-357/89, Slg. 1992, I-1027, Randnr. 10).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung oder der Umstand, dass der Betreffende die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht, kann irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14, vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 15, sowie vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic, C-10/05, Slg. 2006, I-3145, Randnr. 22).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

    Zweitens ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch, dass weder der rechtliche Kontext des Beschäftigungsverhältnisses im nationalen Recht, in dessen Rahmen eine Berufsausbildung oder ein Praktikum absolviert wird, noch die Herkunft der zur Vergütung des Betreffenden eingesetzten Mittel und insbesondere im vorliegenden Fall deren Finanzierung aus öffentlichen Mitteln irgendeine Rolle für die Beantwortung der Frage spielen, ob jemand als Arbeitnehmer anzusehen ist oder nicht (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Bettray, 344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15 und 16, Birden, C-1/97, EU:C:1998:568, Rn. 28, und Kurz, C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 34).
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Rechtsprechung
   AG Neu-Ulm, 25.02.1988 - C 344/87   

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https://dejure.org/1988,13645
AG Neu-Ulm, 25.02.1988 - C 344/87 (https://dejure.org/1988,13645)
AG Neu-Ulm, Entscheidung vom 25.02.1988 - C 344/87 (https://dejure.org/1988,13645)
AG Neu-Ulm, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - C 344/87 (https://dejure.org/1988,13645)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87   

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https://dejure.org/1989,16056
Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87 (https://dejure.org/1989,16056)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.03.1989 - 344/87 (https://dejure.org/1989,16056)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. März 1989 - 344/87 (https://dejure.org/1989,16056)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    I. Bettray gegen Staatssecretaris van Justitie.

    Begriff des Arbeitnehmers - Angehöriger der Gemeinschaft, der eine Tätigkeit im Rahmen einer Maßnahme der sozialen Arbeitsbeschaffung ausübt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87 (U. Steymann/Staatssecretaris van Justítie, Slg. 1988, 6159) festgestellt, daß eine Tätigkeit, die auf Dauer ausgeübt wird oder deren Ende nicht abzusehen ist, nicht unter die Gemeinschaftsbestimmungen über Dienstleistungen fällt, und er hat entschieden, daß die Artikel 59 und 60 EWG-Vertrag nicht auf den Fall anwendbar sind, daß ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats sich in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats begibt und dort seinen Hauptwohnsitz begründet, um dort für unbestimmte Zeit Leistungen zu erbringen oder in Anspruch zu nehmen.
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
    In der Rechtssache 53/81 (Levin/Staatsseecretaris van Justitie, Sig. 1982, 1035) hat der Gerichtshof festgestellt, daß dieser Begriff den Anwendungsbereich einer der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten festlegt und deshalb nicht einschränkend ausgelegt werden darf.
  • EuGH, 21.06.1988 - 197/86

    Brown / Secretary of State for Scotland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
    Mit Urteil vom 21. Juni 1988 hat der Gerichtshof in der Rechtssache 197/86 (Brown/Secretary of State für Scotland, Randnr. 23) wie folgt für Recht erkannt: "Ein Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats, der im Gastland ein Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von acht Monaten eingeht, um dort anschließend ein Universitätsstudium im selben Fachbereich zu beginnen, und der von seinem Arbeitgeber nicht eingestellt worden wäre, wenn er nicht zuvor zur Universität zugelassen worden wäre, ist als Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 anzusehen.".
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
    Sie werden sich daran erinnern, daß in der Rechtssache 139/85 (Kempf/Staatssecretaris van Justitie, Sig. 1986, 1741), die auch eine Vorlage des niederländischen Raad von State betraf, Herr Kempf eine Teilzeitarbeit als Musiklehrer hatte, die zwölf Wochenstunden umfaßte, und daß die niederländische Regierung in diesem Fall bezweifelte, daß eine solche Arbeit für sich genommen als eine tatsächliche und echte Erwerbstätigkeit im Sinne des Urteils Levin angesehen werden könne.
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
    In der Rechtssache 66/85 (Lawrie Blum/Land Baden-Württemberg, Slg. 1986, 2121, Randnr. 17) hat der Gerichtshof festgestellt, daß "das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses... darin [besteht], daß jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält".
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13

    Fenoll - Sozialpolitik - Begriff des Arbeitnehmers - Richtlinie 2003/88/EG

    Aber die von den Begünstigten ausgeführte Arbeit soll weder ein Beitrag zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Gemeinschaft sein noch den Lebensstandard verbessern; sie hat rein sozialen Charakter und wird bewusst vom freien Markt ferngehalten" (Schlussanträge in der Rechtssache Bettray [344/87, EU:C:1989:113, Nr. 33]).
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