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   VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08   

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VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08 (https://dejure.org/2008,2173)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.09.2008 - 35 A 15.08 (https://dejure.org/2008,2173)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. September 2008 - 35 A 15.08 (https://dejure.org/2008,2173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unwirksamkeit zentraler Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Berliner Glücksspielgesetz nicht auf Lotto-Vermittler anwendbar

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Lottovermittlung im Internet durch Tipp24 bleibt in Berlin erlaubt

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (45)

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
    Der Umfang der Gestaltungspflicht des Gesetzgebers bestimmt sich dabei mit Blick auf den jeweiligen Sachbereich und die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes, d.h. vorliegend nach der Schwere der Einschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. Juli 2008 - VG 35 A 108.07 -, S. 30 des Umdrucks).

    Im Übrigen wäre, wenn die Intention des Gesetzgebers eine Gesamtbetrachtung Spielsucht verursachender Angebote gewesen wäre, eine solche auch durchzuführen gewesen und der Regelungsgehalt des Glücksspielstaatsvertrages nicht auf ein historisch den Lottogesellschaften zugewachsenes Angebot und damit eine rein zufällig wirkende Auswahl zu beschränken gewesen (vgl. dazu auch VG Berlin, Urteil vom 7. Juli 2008 - VG 35 A 108.07 -, S. 70 ff. des Umdrucks, m.w.N.).

    Hinzu kommt die hohe - und im Bereich des Sportwettenangebots gar zur Unverhältnismäßigkeit beitragende (vgl. nur VG Berlin, Urteil vom 7. Juli 2008 - VG 35 A 108.07 - S. 47 ff. des Umdrucks) - Dichte der Annahmestellen.

    Der Gesetzgeber hat mit den genannten Regelungen nur eine diffuse Rechtslage geschaffen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. Juli 2008 - VG 35 A 108.07 -, S. 56 ff. des Umdrucks, m.w.N.).

    Die Entscheidungserheblichkeit entfällt unter anderem dann, wenn feststeht, dass die streitentscheidende Norm dem europäischen Gemeinschaftsrecht widerspricht und deshalb wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht angewendet werden darf (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. Juli 2008 - VG 35 A 108.07 -, S. 72 des Umdrucks, m.w.N.).

    In europarechtlicher Hinsicht macht die Klägerin im Umfang des Tenors zu Recht auch eine Verletzung von Art. 49 EG-Vertrag geltend, die zur Nichtanwendbarkeit des nationalen Rechts führt (dazu im Einzelnen VG Berlin, Urteil vom 7. Juli 2008 - VG 35 A 108.07 -, S. 72 ff. des Umdrucks, m.w.N.).

    Die grenzüberschreitende Vermittlung von Glücksspielen ist von der Dienstleistungsfreiheit nach Artt. 49, 50 EG-Vertrag geschützt (vgl. EuGH, Urteil vom 24. März 1994 - C-275/92 - Schindler -, EuGHE 1994, I-1039, Rdn. 39 ff.; vgl. ergänzend VG Berlin, Urteil vom 7. Juli 2008 - VG 35 A 108.07 -, S. 75 ff. des Umdrucks, m.w.N.).

    Allerdings ist europarechtlich - anders als verfassungsrechtlich -, nicht nur die rechtliche Ausgestaltung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit in den Blick zu nehmen, sondern es kommt auch auf die "konkreten Anwendungsmodalitäten", d.h. die tatsächliche Ausgestaltung an (vgl. zu allem VG Berlin, Urteil vom 7. Juli 2008 - VG 35 A 108.07 -, S. 77 ff. des Umdrucks, m. zahlreichen w.N.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
    Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist der verwaltungsrechtliche Rechtsweg als eröffnet zu betrachten, denn gemeinschaftsrechtlich begründete Rechte gehören nicht zu den Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten, gegen deren Verletzung nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a, § 90 Abs. 1 BVerfGG mit der Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden könnte; für die insoweit maßgebliche Frage der Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Norm des einfachen Rechts mit den Bestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts ist das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276 [299 f.]).

    Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde sowie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276, 304 m.w.N.; sowie BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192, 213).

    Eine Kompetenz des Bundes scheitere nicht an dem ordnungsrechtlichen Aspekt der Regelungsmaterie (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., BVerfGE 115, 276, 318).

    (a) Hauptzweck der Errichtung einer Erlaubnispflicht für die gewerbliche Spielvermittlung ist die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht, wobei es sich um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel handelt (vgl. BVerfGE 115, 276, 304).

    Es ist vornehmlich seine Sache, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Gebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (vgl. BVerfGE 115, 276, 308).

    In Folge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts, wie der Abwehr der Gefahren, die mit dem Vermitteln von Glücksspielen verbunden, für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 115, 276, 308 f.).

    Ausgehend hiervon hat das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das Suchtpotential von Sportwetten mit festen Gewinnquoten, das seinerzeit noch nicht abschließend beurteilt werden konnte, dem Gesetzgeber zugebilligt, dass er schon auf Grund des gegenwärtigen Erkenntnisstandes mit einem nicht unerheblichen Suchtpotential rechnen und dies mit dem Ziel der Abwehr einer höchstwahrscheinlichen Gefahr zum Anlass für Prävention nehmen dürfe und dies insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz gelte (BVerfGE 115, 276, 304 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Sportwetten-Urteil ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der rechtlich gebotenen Ausrichtung des Wettangebots am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Leidenschaft auch die Möglichkeit der Wettteilnahme über ein Internetangebot der staatlichen Lotterieverwaltung bedenklich sei, nachdem der Vertreter der staatlichen Lotterieverwaltung in der mündlichen Verhandlung selbst dargelegt habe, dass sich über diesen Vertriebsweg jedenfalls derzeit der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtige Jugendschutz nicht effektiv verwirklichen lasse (vgl. BVerfGE 115, 276, 315).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
    Die im Klageverfahren abschließende Entscheidung wurde am 14. August 2008 mit Beschluss des Bundesgerichtshofes (- KVR 54/07-, unter Wiedergabe des letztlichen Tenors) getroffen.

    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. August 2008 (- KVR 54/07 -, www. bundesgerichtshof.de, Rdn. 127 f.) ausgeführt, dass mit dem Regionalisierungsstaatsvertrag fiskalische und wettbewerbsbeschränkende Zwecke verfolgt worden seien und ihm, anders als die Lottogesellschaften behaupteten, nicht ausschließlich ordnungsrechtliche Gründe zugrundelägen; es sei auch nicht ersichtlich, dass die Lottogesellschaften ohne den Regionalisierungsstaatsvertrag einseitig durchsetzbaren Provisionsforderungen der gewerblichen Spielvermittler ausgesetzt wären, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Kanalisierung der Glücksspielsucht gefährden könnten; auch sei nicht nachvollziehbar, welcher Zusammenhang zwischen übermäßigen Spieleinsätzen, gewerblichen Spielvermittlern und dem Regionalisierungsstaatsvertrag bestehen solle.

  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 64.83

    Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage des Mitgliedes des Abgeordnetenhauses von

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
    Grundsätzlich sind danach Streitigkeiten zwischen Staat und Bürger nichtverfassungsrechtlicher Art (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1976 - VII C 71.75 -, BVerwGE 51, 69, 71, m.w.N, und vom 3. November 1988 - 7 C 115.86 -, BVerwGE 80, 355, 357 f.) und gehören somit grundsätzlich vor die Verwaltungs- und nicht vor die Verfassungsgerichte (vgl. BVerwG, a.a.O., BVerwGE 80, 355, 358; s.a. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1985 - 7 C 64/83 -, NJW 1985, 2344).

    Schließlich ist insoweit auch zu berücksichtigen, dass das Bundesverwaltungsgericht sich in einem Fall (Urteil vom 11. Juli 1985 - 7 C 64/83 -, NJW 1985, 2344 [2345]) dahin geäußert hat, dass auch dann, wenn es sich bei dem Rechtsstreit um eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art gehandelt haben sollte, der Verwaltungsrechtsweg in - durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotener - erweiterter Auslegung des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben gewesen wäre.

  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
    Grundsätzlich sind danach Streitigkeiten zwischen Staat und Bürger nichtverfassungsrechtlicher Art (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1976 - VII C 71.75 -, BVerwGE 51, 69, 71, m.w.N, und vom 3. November 1988 - 7 C 115.86 -, BVerwGE 80, 355, 357 f.) und gehören somit grundsätzlich vor die Verwaltungs- und nicht vor die Verfassungsgerichte (vgl. BVerwG, a.a.O., BVerwGE 80, 355, 358; s.a. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1985 - 7 C 64/83 -, NJW 1985, 2344).

    Dem Ansatz des Bundesverfassungsgerichts entspricht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beispiele bei Pietzcker, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 43, Rdn. 25, insbesondere mit Hinweis auf die bereits zitierte Entscheidung BVerwG, a.a.O., BVerwGE 51, 69).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
    Grundsätzlich sind danach Streitigkeiten zwischen Staat und Bürger nichtverfassungsrechtlicher Art (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1976 - VII C 71.75 -, BVerwGE 51, 69, 71, m.w.N, und vom 3. November 1988 - 7 C 115.86 -, BVerwGE 80, 355, 357 f.) und gehören somit grundsätzlich vor die Verwaltungs- und nicht vor die Verfassungsgerichte (vgl. BVerwG, a.a.O., BVerwGE 80, 355, 358; s.a. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1985 - 7 C 64/83 -, NJW 1985, 2344).

    Lediglich eine Klage aber, die auf die Festsstellung der Nichtigkeit eines vom Parlament erlassenen nachkonstitutionellen Gesetzes gerichtet wäre, stellte eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art dar, für die der Verwaltungsrechtsweg ausgeschlossen ist (vgl. Bethge, Das Phantom der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit, JuS 2001, 1100, 1101; Schenke, a.a.O., Rdn. 131; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 43 Rdn. 8g und 8j; vgl. aber auch BVerwG, Urteil vom 3. November 1988, a.a.O., BVerwGE 80, 355, 358).

  • VG Ansbach, 15.08.2008 - AN 4 S 08.01112

    Untersagung der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet durch eine

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
    Einzustellen ist des Weiteren, dass die Klägerin ihre Tätigkeit derzeit erlaubt zumindest in Hessen und Hamburg ausübt und eine Beschränkung des Angebots oder nur der Werbung im Internet auf ein einzelnes Bundesland technisch außer durch eine gänzliche Herausnahme aus dem Internet schwerlich zu bewerkstelligen sein wird (vgl. zu diesem Problemkreis auch VGH München, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 24 CS 07.10 -, Rdn. 19 ff.; VG Ansbach, Beschluss vom 15. August 2008 - AN 4 S 08.01112 -, Rdn. 37; beide zitiert nach juris) und damit das Verbot eines Angebots in Berlin zugleich auch die Möglichkeit in sich trägt, die Vermittlung an die Lottogesellschaften in anderen Bundesländern, zu denen die Einsätze in anderen Mitgliedstaaten ansässiger Spieler vermittelt werden, zu beschränken oder gar gänzlich zu verhindern.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
    Denn im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21. Juni 2006 (- 6 C 19.06 -, zitiert nach juris), auf das auch die Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag Bezug nehmen (vgl. Anlage 11 zur Abghs.-Drs. 16/0826, S. 13), ist davon auszugehen, dass die in § 14 Abs. 2 GewO erwähnten Tätigkeiten nicht in vollem Umfang, sondern nur hinsichtlich der Pflicht zur Gewerbeanmeldung der Gewerbeordnung unterfallen (vgl. Heß, in: Friauf, GewO, § 14 Rdn. 30).
  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 24 CS 07.10

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten im Internet in Bayern rechtswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
    Einzustellen ist des Weiteren, dass die Klägerin ihre Tätigkeit derzeit erlaubt zumindest in Hessen und Hamburg ausübt und eine Beschränkung des Angebots oder nur der Werbung im Internet auf ein einzelnes Bundesland technisch außer durch eine gänzliche Herausnahme aus dem Internet schwerlich zu bewerkstelligen sein wird (vgl. zu diesem Problemkreis auch VGH München, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 24 CS 07.10 -, Rdn. 19 ff.; VG Ansbach, Beschluss vom 15. August 2008 - AN 4 S 08.01112 -, Rdn. 37; beide zitiert nach juris) und damit das Verbot eines Angebots in Berlin zugleich auch die Möglichkeit in sich trägt, die Vermittlung an die Lottogesellschaften in anderen Bundesländern, zu denen die Einsätze in anderen Mitgliedstaaten ansässiger Spieler vermittelt werden, zu beschränken oder gar gänzlich zu verhindern.
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Kart 15/06

    Wettbewerbswidrigkeit einer Anweisung an die Lottogesellschaften, Spielumsätze

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
    Der (auch) hiergegen gerichtete Antrag der staatlichen Lottoveranstalter, die aufschiebende Wirkung anzuordnen, wurde vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 23. Oktober 2006 - VI - Kart 15/06 (5), …
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

  • OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07

    Unlautere Werbung: Einseitige Hervorhebung der Möglichkeit eines besonders hohen

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90

    Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse -

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht

  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96

    DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1996 - 13 A 6644/95
  • OLG Braunschweig, 10.09.1954 - Ss 128/54
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • BVerwG, 28.09.1965 - I C 53.62

    Gültigkeit von Vorschriften des Sammlungsgesetzes (SammlG) von 1934 hinsichtlich

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • BVerfG, 15.08.1995 - 2 BvR 2883/93

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels gegenwärtiger Betroffenheit -

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 207/02

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung Sachdienlichkeit einer Klageänderung,

  • BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsfrist -

  • VG Berlin, 04.11.2010 - 35 K 88.09

    Frage der Untersagung der Sportwettenvermittlung und Unionsrecht

    Hierzu hat die Kammer unter Bezugnahme auf den Bundesgerichtshof (- Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 54/07 -, juris, Rn. 127 f.) ausgeführt (Urteil vom 22. September 2008 - VG 35 A 15.08 -, juris, Rn. 142 f.):.

    Weder quantitativ noch qualitativ erweist sich das Monopol des Landes Berlin für die Veranstaltung von Sportwetten und der Ausschluss von Vermittlern von Sportwetten, die nicht vom Land Berlin bzw. von der DKLB veranstaltet werden, als Umsetzung einer konsequent an der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Glücksspielsucht und Wettsucht ausgerichteten Glücksspielpolitik (vgl. st. Rspr. der Kammer, etwa Urteil vom 22. September 2008, a.a.O., Rn. 246 ff. m. zahlr. w.N.; s. zuletzt Urteil vom 22. Juli 2010 - VG 35 A 353.07 -, juris, Rn. 130 ff.).

    Die Relevanz der festgestellten Defizite offenbart sich weiterhin in den konkreten Anwendungsmodalitäten (vgl. zu diesen schon VG Berlin, Urteile der Kammer vom 22. September 2008, a.a.O., Rn. 257 ff., und vom 6. Juli 2009 - VG 35 A 168.08 -, juris, 49 ff.).

    Dies wurde ergänzt im Urteil der Kammer vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, juris, Rn. 150 ff.):.

    In ähnlicher Form wurde bereits im September 2008 geworben, wie die Kammer zur Illustration des gesetzlichen Regelungsdefizites in § 5 Abs. 1 und 2. GlüStV bereits im Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 149; s.a. die Beispiele in Rn. 151) ausführte:.

    Hierzu hat die Kammer bereits im Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, juris Rn. 152) ausgeführt:.

    "Weiter ist notwendig ein wiederholter Hinweis auf die von der DKLB ausgespielte "Berlin-Prämie", die die Kammer bereits mit Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 152) beanstandet hat.

    Eine Auseinandersetzung mit der Suchtgefahr und Suchtbekämpfung ergibt sich daraus nicht; im Übrigen führt auch der GlüStV beispielsweise mittelfristig dazu, dass die Betätigung eines gewerblichen Spielvermittlers unmöglich wird (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008 - VG 35 A 15.08 - BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 21, beide zitiert nach juris), ohne dass dies von den Ländern als problematisch angesehen worden wäre.

  • VG Berlin, 07.10.2010 - 35 K 262.09

    Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin

    Hierzu hat die Kammer unter Bezugnahme auf den Bundesgerichtshof (- Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 54/07 -, juris, Rn. 127 f.) ausgeführt (Urteil vom 22. September 2008 - VG 35 A 15.08 -, juris, Rn. 142 f.):.

    Dies wurde ergänzt im Urteil der Kammer vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, juris, Rn. 150 ff.):.

    In ähnlicher Form wurde bereits im September 2008 geworben, wie die Kammer zur Illustration des gesetzlichen Regelungsdefizites in § 5 Abs. 1 und 2. GlüStV bereits im Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 149; s.a. die Beispiele in Rn. 151) ausführte:.

    Hierzu hat die Kammer bereits im Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, juris Rn. 152) ausgeführt:.

    "Weiter ist notwendig ein wiederholter Hinweis auf die von der DKLB ausgespielte "Berlin-Prämie", die die Kammer bereits mit Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 152) beanstandet hat.

    Eine Auseinandersetzung mit der Suchtgefahr und Suchtbekämpfung ergibt sich daraus nicht; im Übrigen führt auch der GlüStV beispielsweise mittelfristig dazu, dass die Betätigung eines gewerblichen Spielvermittlers unmöglich wird (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008 - VG 35 A 15.08 - BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 21, beide zitiert nach juris), ohne dass dies von den Ländern als problematisch angesehen worden wäre.

  • VG Berlin, 03.11.2010 - 35 L 395.10

    Frage der Vereinbarkeit des Sportwetenmonopols im Land Berlin

    Dies wurde ergänzt im Urteil der Kammer vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, juris, Rn. 150 ff.):.

    In ähnlicher Form wurde bereits im September 2008 geworben, wie die Kammer zur Illustration des gesetzlichen Regelungsdefizites in § 5 Abs. 1 und 2. GlüStV bereits im Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 149; s.a. die Beispiele in Rn. 151) ausführte:.

    Hierzu hat die Kammer bereits im Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, juris Rn. 152) ausgeführt:.

    "Weiter ist notwendig ein wiederholter Hinweis auf die von der DKLB ausgespielte "Berlin-Prämie", die die Kammer bereits mit Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 152) beanstandet hat.

    Eine Auseinandersetzung mit der Suchtgefahr und Suchtbekämpfung ergibt sich daraus nicht; im Übrigen führt auch der GlüStV beispielsweise mittelfristig dazu, dass die Betätigung eines gewerblichen Spielvermittlers unmöglich wird (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008 - VG 35 A 15.08 - BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 21, beide zitiert nach juris), ohne dass dies von den Ländern als problematisch angesehen worden wäre.

  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Die Angemessenheit des sog. Regionalitätsprinzips in § 9 Abs. 4 Satz 1 GlüStV, wonach die Spieler an die jeweils zuständige Landeslotteriegesellschaft zu vermitteln sind, begegnet ebenfalls keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 28.2.2013, RO 5 K 12.1196, juris Rn. 128; VG Saarlouis, Urt. v. 19.1.2012, 6 K 521/10, juris Rn. 136 f.; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.4.2010, 3 K 3851/09, n. v., S. 16 f. UA; a. A. VG Berlin, Urt. v. 22.9.2008, 35 A 15.08, juris Rn. 141 ff.; Jarass, Ausgestaltung des Erlaubnisvorbehalts für die gewerbliche Lottovermittlung, Gutachten, 2012, S. 36 ff.).
  • VG Berlin, 22.07.2010 - 35 A 353.07

    Untersagungsverfügung hinsichtlich des Vermittelns von Sportwetten im Land Berlin

    Zu der von der Kammer bereits bemängelten Ausgestaltung der (gesetzlichen) Regelungen zum Lotto-Jackpot (vgl. die ausführliche Darstellung in VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008 - VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 119-122, m.w.N.) ist auch auf die Äußerungen des in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung tätigen Leiters des Referats Suchtprävention hinzuweisen, der Bedenken äußert, dass mit der Jackpot-Hysterie die Spielsucht steige, weil grundsätzlich eine solch hohe Jackpot-Summe eine große Verlockung darstelle und man über eine verbindliche Lottogewinn-Obergrenze ernsthaft nachdenke sollte, um diese Verlockung zu begrenzen; nach Erkenntnissen der Bundeszentrale könnte diese bei einem Höchstgewinn von 10 bis 15 Millionen liegen (vgl. Leipziger Volkszeitung vom 22. September 2009, unter http://de.news.yahoo.com; Stand 23. September 2009).

    Weiter ist notwendig ein wiederholter Hinweis auf die von der DKLB ausgespielte "Berlin-Prämie", die die Kammer bereits mit Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 152) beanstandet hat.

    In ähnlicher Form wurde bereits im September 2008 geworben, wie die Kammer zur Illustration des gesetzlichen Regelungsdefizites in § 5 Abs. 1 und 2. GlüStV bereits im Urteil vom 22. September 2008 (- VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 149; s.a. die Beispiele in Rn. 151) ausführte:.

    Hierzu hat die Kammer unter Bezugnahme auf den Bundesgerichtshof (- Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 54/07 -, zitiert nach juris, Rn. 127 f.) ausgeführt (Urteil vom 22. September 2008 - VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 142 f.):.

  • VG Halle, 11.11.2010 - 3 A 158/09

    Genehmigungsfreiheit der gewerblichen Vermittlung von staatlich zugelassenen

    Schließlich ist hierzu auch auf die in Umsetzung dieser und weiterer Vorgaben des GlüStV erlassene Regelung des § 13 GlüG LSA (vgl. hierzu: VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008 - 35 A 15.08 -, zit. nach Juris, Rz. 53 ff.) zu verweisen.

    Selbst wenn da erkennende Gericht von der Verfassungswidrigkeit der genannten Regelungen überzeugt wäre (vgl. zu einem solchen Ansatz: VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008, aaO., Rz.69 ff.), käme eine Vorlage des Verfahrens im Rahmen konkreter Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG gleichwohl schon deshalb nicht in Betracht, weil es wegen der Vorrangigkeit von Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts an der für eine solche Vorlage erforderlichen Entscheidungserheblichkeit fehlen würde (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u. a. -, BVerfGE 85, 191, [204]; BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 -, Juris, Rz. 29).

    Sie stellt sich darüber hinaus als repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt dar (VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008, aaO, Rz. 86 ff.).

  • VG Berlin, 17.11.2009 - 35 A 247.06

    Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin; Verstoß gegen die Berufsfreiheit

    Eine Auseinandersetzung mit der Suchtgefahr und Suchtbekämpfung ergibt sich daraus nicht; im Übrigen führt auch der GlüStV beispielsweise mittelfristig dazu, dass die Betätigung eines gewerblichen Spielvermittlers unmöglich wird (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008 - VG 35 A 15.08 - BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 21, beide zitiert nach juris), ohne dass dies von den Ländern als problematisch angesehen worden wäre.

    Dem schließt sich die Kammer an (s. bereits Urteil vom 22. September 2008 - VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, Rn. 73f.).

    Dem schließt sich die Kammer im Hinblick auf die hier streitgegenständlichen Sportwetten an (vgl. so schon - dort aber auch ausdrücklich und begründet anders zur Vermittlung staatlich veranstalteter und zugelassener Lotterien mit nicht mehr als zwei Gewinnentscheiden pro Woche - VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008 - VG 35 A 15.08 -, zitiert nach juris, insbes. Rn. 112ff.).

  • VG Halle, 11.11.2010 - 3 A 156/09
    Schließlich ist hierzu auch auf die in Umsetzung dieser und weiterer Vorgaben des GlüStV erlassene Regelung des § 13 GlüG LSA (vgl. hierzu: VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008 - 35 A 15.08 -, zit. nach Juris, Rz. 53 ff.) zu verweisen.

    Selbst wenn da erkennende Gericht von der Verfassungswidrigkeit der genannten Regelungen überzeugt wäre (vgl. zu einem solchen Ansatz: VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008, aaO., Rz.69 ff.), käme eine Vorlage des Verfahrens im Rahmen konkreter Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG gleichwohl schon deshalb nicht in Betracht, weil es wegen der Vorrangigkeit von Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts an der für eine solche Vorlage erforderlichen Entscheidungserheblichkeit fehlen würde (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u. a. -, BVerfGE 85, 191, [204]; BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 -, Juris, Rz. 29).

    Sie stellt sich darüber hinaus als repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt dar (VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008, aaO, Rz. 86 ff.).

  • VG Saarlouis, 21.02.2012 - 6 K 521/10

    Glücksspielrechtlicher Erlaubnisvorbehalt und Verbot der Vermittlung von

    So auch VG Wiesbaden, Urteil vom 17.02.2011 - 5 K 1328/09.WI - VG Mainz, Urteil vom 22.03.2010 - 6 K 1135/08.MZ - (für Fernsehlotterien); VG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007 - 18 K 5215/05 - VG Hannover, Urteil vom 24.11.2008 - 10 A 1017/08 - vom 14.12.2009 - 10 A 538/09 - anderer Ansicht: VG B-Stadt, Urteil vom 22.09.2008 - 35 A 15.08 - VG Halle, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 158/09 -, alle zit. nach juris.

    so etwa VG Wiesbaden, Urteil vom 17.02.2011 - 5 K 1328/09.WI -, Rz. 84 ff.; VG Hannover, Urteil vom 24.11.2008 - 10 A 1017/08 -, Rz. 100; Urteil vom 14.12.2009 - 10 A 538/09 -, Rz. 80; VG B-Stadt, Urteil vom 22.09.2008 - 35 A 15.08 -, Rz. 170; VG Halle, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 158/09 -, Rz. 101; VG Chemnitz, Urteil vom 03.03.2011 - 3 K 448/09 -, Rz. 28, jeweils bei juris.

  • VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12

    Lotto; Internet; Nebenbestimmungen; Regionalitätsprinzip; Sperrdateiabgleich

    Ausreichend für die Geltung der Dienstleistungsfreiheit ist es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch, dass die Dienstleistung selbst die Grenze überschreitet, ohne dass Leistungserbringer oder Leistungsempfänger die Grenze überschreiten - sogenannte Korrespondenzdienstleistung (Randelzhofer/Forsthoff, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union Bd. 1, Stand: März 2011, Art. 56/57 AEUV Rn. 54; VG Berlin, Urt. v. 22.9.2008, 35 A 15.08, juris, Rn. 171).

    Ein grenzüberschreitender Bezug ist immer dann gegeben, wenn die betreffende wirtschaftliche Tätigkeit die innergemeinschaftlichen Grenzen überschreitet, überschritten hat oder überschreiten soll (vgl. VG Berlin, Urt. v. 22.9.2002, 35 A 15.08, juris, Rn. 171; Pache, in: Schulze/Zuleeg/Kadelbach, Europarecht, 2. Aufl. 2010, § 10 Rn. 13).

  • VG Berlin, 28.01.2010 - 35 A 19.07

    Untersagungsverfügung gegen Vermittler privater Sportwetten

  • OLG Koblenz, 20.01.2009 - 1 W 6/09

    Öffentliches Glücksspiel: Entbehrlichkeit der Durchführung eines

  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1017/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 11.09

    Oberverwaltungsgericht ändert Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts zu

  • VG Berlin, 25.02.2010 - 35 A 338.07

    Wettspiel: staatliches Monopol im Bereich der stationären Wettvermittlung;

  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1531/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

  • VG Berlin, 27.10.2009 - 35 A 10.07

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.14

    Glücksspielrecht; Erlaubnisvorbehalt; Feststellungsklage; Staatshaftungsanspruch

  • OLG Celle, 04.05.2009 - 13 U 42/09

    Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 1 S 207.08

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11

    Vorliegen eines berechtigten Interesses eines gewerblichen Spielvermittlers an

  • LG Kiel, 23.01.2009 - 14 O 145/08

    Verbot der Vermittlung von Spielaufträgen im Internet: Geschäftsbesorgungsvertrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 1 S 94.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09

    Erlaubnispflichtigkeit der Vermittlung öffentlicher Glücksspiele

  • LG Koblenz, 17.03.2009 - 4 HKO 177/08
  • VG Berlin, 13.11.2008 - 35 A 17.07

    Untersagung der Sportwettenvermittlung: unverhältnismäßige Beschränkung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 1 S 26.09

    Sportwetten; Tipomat; Aufstellen eines Terminals für Internetwetten;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 63.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 55.09

    Sportwetten; Vermittlung an Internetanbieter in Malta; Untersagungsverfügung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 64.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 1 L 85.11

    Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit; parallel gelagerte Rechtsfragen;

  • VG Berlin, 04.12.2008 - 35 A 346.06

    Untersagung der Sportwettenvermittlung: unverhältnismäßige Beschränkung der

  • VG Berlin, 15.04.2011 - 35 L 177.11

    Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 1 S 121.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 33.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 61.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • VG Berlin, 06.07.2009 - 35 A 168.08

    Rechtsschutz gegen Untersagung der Sportwettenvermittlung

  • VG Berlin, 29.04.2009 - 35 A 12.07

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 4 A 2865/09

    Zulässigkeit der Nebenbestimmung bzgl. der Beschränkung der Tätigkeit als

  • VG Berlin, 28.08.2009 - 35 L 335.09

    Verfassungswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols

  • VG Berlin, 22.09.2011 - 35 L 344.11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

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