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   AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 35 C 12027/12   

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AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 35 C 12027/12 (https://dejure.org/2013,58857)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2013 - 35 C 12027/12 (https://dejure.org/2013,58857)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 35 C 12027/12 (https://dejure.org/2013,58857)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 35 C 12027/12
    Stattdessen ist von dem Zugang einer Willenserklärung dann auszugehen, wenn diese derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, von dem Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen, und mit der Kenntnisnahme nach der Verkehrsanschauung üblicherweise zu rechnen ist (vgl. NJW 2004, 1320, 1321; Palandt, 72. Aufl., § 130 Rn. 5).
  • LG Düsseldorf, 27.04.2007 - 22 S 435/06

    Ausgleichsanspruch nach der Verordnung über eine gemeinsame Regelung für

    Auszug aus AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 35 C 12027/12
    Insbesondere ist nicht von Belang, ob die Umbuchung hier seitens des Reiseveranstalters der Kläger vorgenommen wurde, ohne dass die Beklagte davon Kenntnis hatte oder Einfluss darauf hätte nehmen können, denn ein Verschulden des Luftfahrtunternehmens ist nicht Voraussetzung der Ausgleichspflicht (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2007, Az. 22 S 435/06).
  • OLG Hamburg, 06.11.2007 - 6 U 94/07

    Ausgleichszahlung / Nichtbeförderung / Verspätung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 35 C 12027/12
    Eine Einschränkung lässt sich weder dem Wortlaut noch deren Sinn und Zweck der Vorschrift entnehmen, vielmehr gebietet das mit der Verordnung bezweckte hohe Schutzniveau in Bezug auf den Reisenden deren Anwendung auch im Falle der Umbuchung (vgl. Führich, ReiseR, 6. Aufl., Rn. 1026; OLG Hamburg RRa 2008, 139).
  • LG Düsseldorf, 21.02.2014 - 22 S 167/13

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Umbuchung eines Fluges als

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.10.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 35 C 12027/12 - teilweise abgeändert:.

    Sie beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 01.10.2013, Az.: 35 C 12027/12, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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